Zuständige Behörden für die Aktionen unter COMENIUS und Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute in den Ländern
In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Kulturhoheit bei den Ländern. Deshalb gibt es zusätzlich zu der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst in jedem Land mindestens eine Behörde, die als Ansprechpartner für Antragsteller aus dem Schulbereich zuständig ist und bei der Sie Hilfestellung bei der Projektplanung und Antragstellung erhalten.
In den folgenden Listen finden Sie die Ansprechpartner der Länder für die verschiedenen Aktionen unter COMENIUS und für Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute sowie länderspezifische Regelungen zur Antragstellung.








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