COMENIUS: Ausschreibung und Leitfaden

Voraussetzungen für eine Förderung im EU-Programm zur schulischen Bildung

Mit COMENIUS fördert die Europäische Union im Rahmen des EU-Programms für lebenslanges Lernen die europäische Zusammenarbeit in der schulischen Bildung. COMENIUS unterstützt die Mobilität von Schülern, Lehramtsstudierenden und Lehrkräften, fördert das Erlernen moderner Fremdsprachen und ermöglicht innovative Wege der Zusammenarbeit und Partnerschaft schulischer Einrichtungen in Europa.

COMENIUS richtet sich an vorschulische Einrichtungen und Schulen bis zum Ende des Sekundarbereichs II sowie an Einrichtungen und Organisationen der Schulverwaltung und der Lehreraus- und -fortbildung.

Der jährliche "Call" der EU-Kommission

Jedes Jahr veröffentlich die EU-Kommission einen offiziellen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen – den so genannten "Call". Dieser Ausschreibung mit Leitfaden können Antragstellerinnen und Antragsteller entnehmen, welche Voraussetzungen für einen Förderantrag erfüllt sein müssen und wie das Antragsverfahren verläuft.

Ausschreibung und Leitfaden 2010

Ausschreibung und Leitfaden 2009

Ausschreibung und Leitfaden 2008

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Formulare und Merkblätter

Eine Förderung im Rahmen von COMENIUS können Sie nur mit den offiziellen Formularen beantragen und auch abrechnen. Die Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich im PAD stellt Ihnen hier die Antragsformulare und Berichtsformulare zur Verfügung. Für jede Antragsrunde gibt es neue Formulare. Sie finden sie hier.



Kroatien und Mazedonien bei COMENIUS

[15.10.2009] Ab der Antragsrunde 2010 können Schulen und andere pädagogische Einrichtungen aus Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an COMENIUS-Partnerschaften teilnehmen. Die beiden Staaten gelten jedoch noch nicht als Zielländer für individuelle Mobilitäten wie Lehrerfortbildung oder Studienbesuche. Lesen Sie hierzu unsere aktuelle Meldung.