COMENIUS-Lehrerfortbildung
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Bildungspersonal an Schulen
Welche Kursangebote gibt es?
- Allgemein berufsbegleitende Fortbildungskurse, die u.a. der Erweiterung der unterrichtsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten von Lehrenden und schulpädagogischen Fachkräften sowie der Verbesserung ihres Wissens über Schulbildung in Europa dienen (z.B. Kurse zu Fachthemen der Gesellschafts- oder Naturwissenschaften, Kommunikationsmedien, Pädagogik etc.). An den Kursen müssen Teilnehmer aus mindestens drei Teilnehmerstaaten am Programm teilnehmen (maximal zehn Teilnehmer aus einem Staat).
- Fremdsprachlich ausgerichtete Kurse, die - bezogen auf weniger verbreitete und unterrichtete Sprachen – auf Erwerb und Ausbau der Sprachkenntnisse abzielen, bezogen auf „große“ Zielsprachen (insbesondere Englisch, Französisch, Spanisch) jedoch auf die Verbesserung der Fähigkeit, die Fremdsprache (Didaktik, Methodik) oder in der Fremdsprache (bilingualer Unterricht) zu unterrichten. An den Kursen müssen Teilnehmer aus mindestens drei Teilnehmerstaaten am Programm teilnehmen (maximal zehn Teilnehmer aus einem Staat).
- Job-Shadowing an einer Einrichtung der am Programm teilnehmenden Staaten. Erforderlich ist, dass ein genaues Programm vorgelegt wird, in dem die geplanten Aktivitäten beschrieben werden. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Fortbildungsmaßnahme / Hospitation in einer Schule oder einer Einrichtung der Schulbildung (z. B. lokale Schulaufsicht, Nichtregierungsorganisation).
- Teilnahme an europäischen Konferenzen und Seminaren, die von einem COMENIUS-Netzwerk, einem zentralen multilateralen COMENIUS-Projekt, einer Nationalen Agentur oder einer europäischen Vereinigung aus dem Bereich der Schulbildung angeboten werden.
Prioritär werden 2010 in Deutschland individuelle Job-Shadowing-Maßnahmen gefördert, deren Zielsetzung und Rückkoppelung der Ergebnisse in die entsendende Einrichtung klar definiert sind. Im Idealfall findet ein solches Job-Shadowing im Auftrag einer Einrichtung / eines Fachbereichs mit einer konkreten Beobachtungsaufgabe statt. Die gastgebende Einrichtung wurde bewusst ausgewählt, da an dieser Einrichtung zum Beispiel ein bestimmter methodisch-didaktischer Ansatz praktiziert wird, der für die entsendene Einrichtung von Interesse ist. Es ist weiterhin von Vorteil, wenn der Gast während der Hospitation eine aktive Rolle in der gastgebenden Einrichtung spielt (z.B. gemeinsamer Unterricht, Übernahme von Unterricht oder während Konferenzen). Anträge, bei denen die hier genannten Bedingungen erfüllt und klar beschrieben sind, erhalten bei der inhaltlichen Begutachtung bis zu 15 Sonderpunkte.
Wer kann teilnehmen?
- Lehrkräfte aller Schulformen (auch aus dem vorschulischen Bereich) und Fächer, Personen aus dem Bereich Schulleitung / Schulverwaltung und pädagogische Fachkräfte.
- arbeitslose Lehrkräfte, die den Lehrerberuf wieder aufnehmen.
- Pädagogische Fachkräfte an Schulen.
- Pädagogisches Personal einer an einer COMENIUS-Schulpartnerschaft teilnehmenden Schule, das sich in der Sprache der Partner fortbildet.
Welche Zuschüsse sind möglich?
- Unterhaltskosten werden in Form einer Pauschale, die sich aus der Dauer des Kurses und den Lebenshaltungskosten des Ziellands errechnet, bezuschusst. Für die Kursteilnahme und die Reise werden, im Rahmen von Obergrenzen, die realen Kosten erstattet.
Wie werden Anträge gestellt?
- Interessenten können sich über das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen in der
COMENIUS-Kursdatenbank der Europäischen Kommission informieren.
- Weitere Informationen über europäische Fortbildungskurse enthalten auch die Internetseiten verschiedener Nationaler Agenturen, die über die Website der
EU-Kommission zugänglich sind. - Antragsteller aus Deutschland sollten vor Antragsteller das
Merkblatt 2010 zur Aktion COMENIUS-Lehrerfortbildung lesen.
- Für die Einreichung bzw. Weiterleitung von Anträgen zur Teilnahme an Fortbildungskursen gelten landesspezifische Regelungen. Eine Übersicht dazu erhalten Sie
hier. Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise im
Antragsformular.
- Die inhaltliche Begutachtung erfolgt mittels einer europaweit einheitlichen
Checkliste.
- Die formalen Begutachtungskriterien sind im Vorspann des Antragsformulars und in der europaweit einheitlichen
Checkliste zur Prüfung der Förderfähigkeit aufgeführt. Bitte beachten Sie auch, dass zusätzlich zu den in der Checkliste aufgeführten Kriterien die im Folgenden genannten Kriterien zur Anwendung kommen, wenn mehr Anträge eingereicht werden, als Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden gemäß eines Beschlusses der Länderbeauftragten für das LLP im Schulbereich in der Reihenfolge der genannten Punkte Ablehnungen ausgesprochen: - Anträge von Antragstellern, die während der letzten 24 Monate eine Fortbildung besucht haben.
- Zwei oder mehr Anträge von Lehrkräften einer Schule (einer vorschulischen Einrichtung/eines Studienseminars) für eine Fortbildung.
- Bewerbungen von Studienreferendaren.
- Zwei oder mehr Anträge von Lehrkräften einer Schule (einer vorschulischen Einrichtung/eines Studienseminars) für eine Antragsrunde.
- Es gelten folgende Antragstermine für 2010
- 15. Januar 2010 für Kurse mit Beginn ab dem 01.05.2010
- 30. April 2010 für Kurse mit Beginn ab dem 01.09.2010
- 15. September 2010 für Kurse mit Beginn ab dem 01.01.2011 (spätester Beginn: 30.04.2011)
Weitere Informationen
Hinweise auf weitere Fortbildungsangebote deutscher Kursveranstalter, die sich vor allem an ausländische Interessenten richten, enthält die Kursübersicht des PAD.










