COMENIUS-Schulpartnerschaften

COMENIUS ist eine von vier Säulen des Programms für lebenslanges Lernen (2007-2013).

Grundlage für das Programm ist der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Aktionsprogramm für Lebenslanges Lernen vom November 2006. Bei der Planung von Maßnahmen im Rahmen von COMENIUS sollten unbedingt folgende Unterlagen zu Rate gezogen werden, die Sie auch hier auf unserer Website finden:

  • die Nationale Ausschreibung 2010 der Nationalen Agentur im PAD
  • der Leitfaden für Antragsteller der EU-Kommission, der ausschließlich in elektronischer Form vorliegt;
  • die jährliche Ausschreibung ("Call") der EU-Kommission;
  • die Erläuterungen zu den Antragsformularen sowie Hinweise der Nationalen Agentur.

Bitte beachten Sie, dass es bei Einzelheiten der Programmdurchführung und der Antragstellung jedes Jahr Änderungen und Aktualisierungen geben kann, die jeweils im "Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen" (= "Call") der EU-Kommission veröffentlicht werden.  

Typen von COMENIUS-Schulpartnerschaften:

Es wird zwischen zwei Typen von COMENIUS-Schulpartnerschaften unterschieden:

  • Multilaterale Schulpartnerschaften, an denen mindestens drei Schulen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligt sind. Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit kann wahlweise auf Schüleraktivitäten oder auf dem Gedankenaustausch auf Ebene des Kollegiums zu didaktisch-pädagogischen Fragestellungen oder Fragen des Schulmanagements liegen.
  • Bilaterale Schulpartnerschaften: Zusammenarbeit von zwei Schulen aus Teilnehmerstaaten mit unterschiedlichen Sprachen zur Förderung des Fremdsprachenlernens. Die zweijährige Partnerschaft beinhaltet einen mindestens zehntägigen themenbezogenen Besuch einer Gruppe von mindestens 10 Schülern + Begleitlehrkräften bei der Partnerschule sowie einen entsprechenden Gegenbesuch der Partnereinrichtung. Das Mindestalter der Schüler zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts liegt bei 12 Jahren.

Alle Schulpartnerschaften - egal ob multilateral oder bilateral - dauern zwei Jahre. Der Antrag ist für die zweijährige Dauer der Partnerschaft zu konzipieren. Der Vertrag gilt für die gesamte zweijährige Laufzeit der COMENIUS-Schulpartnerschaft. Nach dem ersten Jahr ist ein Zwischenbericht über den bisherigen Verlauf der Zusammenarbeit abzugeben. Die EU-Zuschüsse für COMENIUS-Partnerschaften werden als Pauschalbeträge gewährt. Ihre Höhe variiert je nach Anzahl der geplanten Mobilitäten (siehe unten).

 

Mobilitätsmaßnahmen:

Grundlage für die Festlegung der Zuschusshöhe ist die Anzahl der von der Schule geplanten Mobilitäten. "Mobilität" bedeutet hier die Hin- und Rückreise einer Person zu einer der Partnerschulen im Rahmen des Projekts, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, also zum Beispiel:

  • Teilnahme einer Lehrkraft an einem 4-tägigen Projekttreffen = 1 Mobilität;
  • 3-wöchiger Aufenthalt einer Lehrkraft im Rahmen eines Lehreraustausches = 1 Mobilität;
  • 2 Lehrer und 3 Schüler fahren gemeinsam zu einem Projekttreffen = 5 Mobilitäten.

Die Mindestanzahl der geplanten Mobilitäten wird von den Schulen selbst bestimmt. 2010 können Schulen zwischen folgenden Projektgrößen wählen:

Bei multilateralen COMENIUS-Schulpartnerschaften:

  • mindestens 4 Mobilitäten;
  • mindestens 8 Mobilitäten;
  • mindestens 12 Mobilitäten;
  • mindestens 24 Mobilitäten.

Bei bilateralen COMENIUS-Schulpartnerschaften:

  • mindestens 12 Mobilitäten (Gruppengröße: mindestens 10 Schüler);
  • mindestens 24 Mobilitäten (Gruppengröße: mindestens 20 Schüler).

Die angegebenen Mindestzahlen beziehen sich auf die Gesamtdauer der zweijährigen Partnerschaft und nur auf die Mobilitäten der eigenen Schule (die Partnerschulen können bei Bedarf andere Mindestzahlen wählen). Bei ausreichendem Budget kann die Schule zusätzliche Mobilitäten durchführen.

Bei multilateralen COMENIUS-Schulpartnerschaften gibt es seitens der EU keine Vorschriften hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Mobilitätsmaßnahme oder der Anzahl der teilnehmenden Personen.

Bei bilateralen Partnerschaften gelten dagegen folgenden Regelungen: Bei der Mindestzahl von 12 Mobilitäten muss eine Gruppe von mindestens 10 Schülern (+ Begleitlehrkräfte) gemeinsam reisen; bei 24 Mindestmobilitäten muss die Gruppengröße mindestens 20 Schüler betragen. Eine Aufsplittung der Gruppe (z.B. 2 x 10 Schüler statt 1 x 20 Schüler) ist nicht möglich. Der Aufenthalt bei der Partnerschule dauert mindestens 10 Tage. Die restlichen Mobilitäten bei der gewählten Projektgröße können für zusätzliche Schüler, Begleitlehrkräfte, Vorbereitungstreffen oder sonstige Arbeitsbesuche bei der Partnerschule verwendet werden.

 

EU-Zuschüsse

Die EU-Zuschüsse werden als Pauschalen vergeben und richten sich in ihrer Höhe nach der Anzahl der gewählten Mindestmobilitäten. Dabei wird nicht nach Zahl oder Entfernung der Partnerschulen differenziert. Neben den Kosten für die Mobilitäten umfasst der Pauschalzuschuss auch Mittel für die lokale Projektarbeit vor Ort und die sonstigen Kosten der Partnerschaft, also zum Beispiel Ausgaben für Kommunikation, Verbreitung der Ergebnisse, Anschaffungen im Rahmen der Zusammenarbeit. Bei der Bezuschussung wird nicht zwischen Koordinierungs- und Partnerschulen unterschieden. Ein differenzierter Kostenplan braucht bei der Antragstellung nicht aufgestellt zu werden. Nachzuweisen ist bei Berichterstattung die Durchführung der beantragten Mindestzahl von Mobilitätsmaßnahmen sowie die Durchführung der Aktivitäten laut Antragstellung.

Die Höhe des Pauschalzuschusses je Mindestanzahl von Mobilitäten wird innerhalb eines von der EU-Kommission vorgegebenen Rahmens von den Nationalen Agenturen festgelegt und kann von Staat zu Staat leicht unterschiedlich sein.

Für deutsche Schulen gelten für die Antragstellung 2010 voraussichtlich folgende Beträge:

  • Mindestanzahl der Mobilitäten: 4
    EU-Zuschuss (deutsche Sätze) für COMENIUS-Schulpartnerschaften 2010-2012: 8.000 €
  • Mindestanzahl der Mobilitäten: 8
    EU-Zuschuss (deutsche Sätze) für COMENIUS-Schulpartnerschaften 2010-2012: 12.000 €
  • Mindestanzahl der Mobilitäten: 12
    EU-Zuschuss (deutsche Sätze) für COMENIUS-Schulpartnerschaften 2010-2012: 16.000 €
  • Mindestanzahl der Mobilitäten: 24
    EU-Zuschuss (deutsche Sätze) für COMENIUS-Schulpartnerschaften 2010-2012: 20.000 €

 

Antragsberechtigung in Deutschland:

  • für multilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaften: öffentliche Schulen sowie staatlich anerkannte Schulen aller Schulformen und –stufen, vorschulische Einrichtungen
  • für bilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaften: öffentliche Schulen sowie staatlich anerkannte Schulen (Mindestalter der Schüler: 12 Jahre); außerschulische Einrichtungen zur Lehrlingsausbildung (ein Nachweis über die in der Einrichtung durchgeführten Ausbildungsgänge ist dem Antrag beizufügen).

Antragstermine und Antragsverfahren:

Europaweiter Antragstermin für COMENIUS-Schulpartnerschaften mit der Vertragslaufzeit 2010-2012 ist der 19. Februar 2010.

[Stand: 11.01.2010]


Weitere Informationen zum Download

Hier finden Sie verschiedene Informationsmaterialien und Hinweise auf Formulare zu COMENIUS-Schulpartnerschaften.

 

Überblick / Grundlegende Informationen

  • FAQ-Liste / Liste häufig gestellter Fragen zu COMENIUS-Schulpartnerschaften (PDF; 63 KB)
  • COMENIUS-Schulpartnerschaften. Handbuch für Schulen.
    Das Handbuch enthält alle wichtigen Informationen zur Projektplanung und Antragstellung für Comenius Schulpartnerschaften im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (2007-2013). In unserem Verzeichnis der Publikationen steht es in deutscher Sprache als PDF-Datei zur Verfügung.


Formulare für Antragstellung und Berichterstattung

 

Beispiele

Listen geförderter Projekte und Projektzusammenfassungen stehen im Bereich "Geförderte Projekte" der jeweiligen Antragsrunde zur Verfügung.

 

Hintergrundinformationen / weiterführende Materialien / Links

  • Unter dem Namen QaS (Quality and Sustainability) wurde von einer Gruppe von Nationalen Agenturen eine Sammlung von vielfältigen Materialien mit Tipps für die Durchführung von COMENIUS- und Grundtivg-Partnerschaften erstellt. Den Link zur QaS-Website finden Sie hier; die meisten Dokumente stehen dort u.a. auch in deutscher Übersetzug zur Verfügung (Hinweis: Klicken Sie nicht auf der QaS-Startseite das Symbol für die deutsche Sprachversion an - die Auswahl der Dokumente in deutscher Version ist erst in den darunter liegenden Ebenen möglich).
  • Das Dokument "Mitteilungen der EU-Kommission - Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen" finden Sie Startet den Datei-Downloadhier.
  • Das Dokument "Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen" finden Sie Startet den Datei-Downloadhier.

 

 

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Suche:

Kontakt

Sie haben Fragen zu COMENIUS-Schulpartnerschaften? Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die einzelnen Bundesländer finden Sie hier.



Formulare und Merkblätter

Die Formulare und Merkblätter für Antragstellung und Berichterstattung zu COMENIUS-Schulpartnerschaften finden Sie hier.



FAQ

Lesen Sie auch unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu COMENIUS-Schulpartnerschaften (FAQ).

FAQ-Liste [PDF, 63 KB]



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