COMENIUS-Regio
Was sind die Ziele und Hauptmerkmale?
Diese neue Aktion im Rahmen von COMENIUS wird seit 2009 durchgeführt mit dem Ziel, die europäische Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden zu fördern. Dabei können regionale Netzwerke von Schulbehörden, Verwaltungen, Einrichtungen der Lehreraus- und Fortbildung, Schulen und weiteren Institutionen Partnerschaften mit entsprechenden Einrichtungen in anderen europäischen Regionen eingehen. Zunächst sind nur bilaterale Partnerschaften zwischen Regionen in zwei verschiedenen Staaten möglich. Dabei kann es sich um benachbarte Grenzregionen oder auch um räumlich weit entfernte Gebiete handeln. Die Partnerschaft bezieht sich auf Themen von gemeinsamem Interesse und den Austausch von Erfahrungen und zielt ab auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Regionen. Die Förderdauer beträgt zwei Jahre.
Welche Aktivitäten und Themen sind möglich?
Partnerschaften im Rahmen von COMENIUS-Regio umfassen sowohl Mobilitäten als auch Projektarbeit zwischen den beteiligten Partnerregionen oder –gemeinden. Es können zum Beispiel Lehreraustausche, Lehrerfortbildungsmaßnahmen, Studienbesuche, Konferenzen oder Sommerakademien organisiert werden. Zu den möglichen Projektaktivitäten gehören u.a. die Erprobung neuer pädagogischer Ansätze, die Durchführung von Studien, die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. Die Partnerschaften sind frei in der Wahl eines Themas, das für beide beteiligten Regionen von Interesse und Relevanz ist. Mögliche Themen sind beispielsweise: Fragen des Schulmanagements, Lehreraus- und Fortbildung, nachhaltige europäische und internationale Zusammenarbeit in der Schulbildung, Integration von Schülern mit Migrationshintergrund, Reduzierung der Schulabbrecherquote, Förderung von Unternehmergeist und Kreativität.
Wer kann teilnehmen?
Antragsberechtigt sind lokale oder regionale Behörden mit einer Funktion in der Schulbildung. In Deutschland sind dies alle Behörden der Schulverwaltung, die zuständig sind für öffentliche Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen. Die
Liste der jeweils antragberechtigten Einrichtungen in allen Teilnehmerstaaten finden Sie auf der Website der EU-Kommission. Neben der antragstellenden Einrichtung müssen auf lokaler bzw. regionaler Ebene außerdem beteiligt sein:
- mindestens eine Einrichtung, die bei der Aktion "COMENIUS Schulpartnerschaften" antragsberechtigt ist (Schulen / vorschulischer Bereich) sowie
- mindestens eine weitere relevante lokale oder regionale Organisation oder Institution (abhängig vom gewählten Thema z.B.: ein Lehrerfortbildungsinstitut, eine Jugendorganisation, ein Museum, eine Bibliothek usw.).
Die Einbeziehung weiterer Partner ist möglich.
Als antragstellende Einrichtung ist die Schulverwaltungsbehörde zuständig für die Durchführung der Partnerschaft in der Region. Sie unterzeichnet den Zuschussvertrag, verwaltet die Zuschüsse, koordiniert die Projektaktivitäten auf lokaler bzw. regionaler Ebene und sorgt für die Verbreitung und Anwendung der Projektergebnisse.
Welche Zuschüsse sind möglich?
Der EU-Zuschuss pro Region für eine zweijährige Partnerschaft setzt sich zusammen aus:
- einer Mobilitätspauschale für wahlweise 4, 8, 12 oder 24 Mobilitäten zu der Partnerregion.
Die Pauschale ist abhängig von der gewählten Anzahl von Mobilitäten und der Entfernung zwischen den Partnerregionen. Die Beträge werden in der jährlichen Ausschreibung der EU-Kommission und auf der Website des PAD veröffentlicht. Die Pauschalsätze für deutsche Antragsteller für 2010 finden Sie weiter unten. - Projektkosten (außer Mobilitäten) auf der Grundlage von realen Kosten bis zu einem Förderbetrag von maximal 25.000 € pro Region.
Mobilitätspauschalen für deutsche Antragsteller (Antragsrunde 2010)
a) Pauschalbetrag für die zweijährige Vertragslaufzeit je nach gewählter Anzahl von Mindestmobilitäten bei Entfernung zur ausländischen Partnerregion bis zu 300 km:
- 4 Mobilitäten: 1.600 €
- 8 Mobilitäten: 3.200 €
- 12 Mobilitäten: 4.000 €
- 24 Mobilitäten: 8.000 €
b) Pauschalbetrag für die zweijährige Vertragslaufzeit je nach gewählter Anzahl von Mindestmobilitäten bei Entfernung zur ausländischen Partnerregion über 300 km:
- 4 Mobilitäten: 3.200 €
- 8 Mobilitäten: 6.400 €
- 12 Mobilitäten: 8.000 €
- 24 Mobilitäten: 16.000 €
Wie werden Anträge gestellt?
Der Antrag wird gemeinsam konzipiert und von jeder antragstellenden Einrichtung bei der für sie zuständigen Nationalen Agentur eingereicht. Genaue Hinweise zu den Antragswegen in Deutschland finden Sie
hier. Eine COMENIUS-Regio-Partnerschaft kommt nur dann zustande, wenn der Antrag in beiden Staaten befürwortet wird und beide Nationalen Agenturen eine Förderzusage geben. Die Antragstellung ist einmal pro Jahr möglich; der Antragstermin liegt in der Regel im Februar eines Jahres (Projektlaufzeit: 1. August - 31. Juli des übernächsten Jahres). Informationen zur Erstellung des Kostenplans und zu den finanziellen Regelungen finden Sie unter der jeweils aktuellen Antragsrunde.
Zur Anbahnung von COMENIUS-Regio-Partnerschaften sind Vorbereitende Besuche möglich. Das Formular und ein Merkblatt, das Sie vor dem Ausfüllen des Formulars unbedingt konsultieren sollten, finden Sie
hier.
Weitere Informationen
- Weitere Information stehen auf der Website der
EU-Kommission bereit. - Telefonische Anfragen beim PAD unter 0228 / 501-291/-319/-365.
Weitere Informationsmaterialien zum Download
Hier finden Sie verschiedene Informationsmaterialien zu COMENIUS-Regio zum Download.
Überblick / Grundlegende Informationen
Powerpoint-Präsentation COMENIUS-Regio (PDF; 1,6 MB)
Merkblatt des PAD für COMENIUS-Regio (PDF; 89 KB)
FAQ-Liste / Liste häufig gestellter Fragen(PDF; 173 KB)
- Das
Merkblatt zur Erstellung des Kostenplans finden Sie bei den Antragsformularen zu der jeweiligen Antragsrunde
Beispiele
Listen geförderter Projekte und Projektzusammenfassungen stehen im Bereich
"Geförderte Projekte" der jeweiligen Antragsrunde zur Verfügung.
Hintergrundinformationen / weiterführende Materialien / Links
- Die
Tagungsdokumentation des Valorisierungs- und Informationsseminars des PAD im November 2009 enthält zahlreiche Informationen zu COMENIUS-Regio, u.a. Tipps zur Antragstellung 2010 und Beispiele aus laufenden Regio-Projekten.
- Das Dokument "Mitteilungen der EU-Kommission - Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen" finden Sie
hier. - Das Dokument "Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen" finden Sie
hier. - Auf der
Website des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) / Deutsche Sektion finden sich zahlreiche Informationsangebote und Materialien wie z.B. Muster für Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Städten und Gemeinden.










