COMENIUS-Lehrerfortbildung
- Allgemeine Programminformationen
- Hinweise zum zeitlichen Ablauf
- Kontakt und Beratung beim PAD
- Veranstalter in Deutschland
Beratung
Sie haben Fragen zu COMENIUS-Lehrerfortbildung? Der PAD berät Sie gerne. Hier finden Sie die für Ihr Bundesland zuständigen Ansprechpartner.
Aus der Praxis
Lesen Sie mehr über die Erfahrungen aus der Praxis der COMENIUS-Lehrerfortbildung.
COMENIUS-Kursdatenbank
In der COMENIUS-Kursdatenbank der Europäischen Kommission können Sie sich über das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen informieren.
COMENIUS-Lehrerfortbildung
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Bildungspersonal an Schulen
Die Europäische Union fördert über COMENIUS-Lehrerfortbildung berufsbegleitende Fortbildungskurse, Hospitationen und die Teilnahme an europäischen Konferenzen. Damit soll die Mobilität des Bildungspersonals in Europa erhöht und verbessert werden. Ziel ist es außerdem, innovative pädagogische Ansätze zum lebenslangen Lernen zu entwickeln und das Erlernen moderner Fremdsprachen zu fördern. Das Programm richtet sich an Lehrende und pädagogische Fachkräfte an Schulen und vorschulischen Einrichtungen sowie an Personal in den Bereichen Schulleitung, Schulverwaltung und Lehrerbildung.
Unterlagen für COMENIUS-Lehrerfortbildung
Bitte vor der Antragstellung lesen! (Merkblatt, FAQ)
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, lesen Sie bitte unbedingt das Merkblatt 2012 zur Aktion COMENIUS-Lehrerfortbildung für Antragsteller aus Deutschland sowie die Hinweise zu den Einreichungsregeln in den verschiedenen Bundesländern. Beachten Sie auch die FAQ zur elektronischen Antragstellung, falls Schwierigkeiten beim Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars auftreten.
Merkblatt 2012 mit Hinweisen zur Antragseinreichung für deutsche Antragsteller [PDF, 104 KB]
Nach welchen Kriteren werden Anträge begutachtet?
Die Checkliste zur Qualität der Anträge und eine Prüfliste zur Einhaltung der formalen Bedingungen sind europaweit einheitlich. Auf dieser Grundlage werden Anträge für COMENIUS-Lehrerfortbildung inhaltlich und formal bewertet.
Checkliste mit Qualitätspunkten [PDF, 32 KB]
Prüfliste zur Einhaltung der formalen Bedingungen [PDF, 27 KB]
Antrag
Die Antragstellung erfolgt in einem ersten Schritt im Online-Verfahren. Um die Antragstellung abzuschließen, müssen Sie einen Ausdruck des Antrags mit Originalunterschrift und ggf. Stempel Ihrer Einrichtung spätestens bis zum nächsten Antragstermin per Post einsenden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Vor dem Ausfüllen: Bitte speichern Sie das Formular auf Ihrem Computer ab (Diskettensymbol - in der Regel über dem Formular) und öffnen es auf Ihrem Computer, bevor Sie das Formular ausfüllen. Vor der Online-Antragstellung müssen Sie erneut speichern, damit die Daten in Ihrem Formular erhalten bleiben und Sie das Formular nach der Online-Einreichung ausdrucken können.
Antragsformular 2012 für COMENIUS-Lehrerfortbildung [PDF, 2 MB]
Bericht
Das Berichtsformular über eine COMENIUS-Lehrerfortbildung werden wir Ihnen per Mail zusenden (bzw. die Internetadresse, unter der Sie das Formular abrufen können).
Bitte nutzen Sie für Ihre Berichterstattung ausschließlich dieses, mit Ihren Angaben aus unserer Datenbank bereits ausgefüllte, Formular.
Das Formular ist innerhalb von dreißig Tagen nach Ende der Maßnahme bzw. nach Erhalt des Formulars an Ihre Nationale Agentur einzureichen. Speichern Sie hierzu Ihr Formular auf Ihrem Computer ab, füllen es aus, speichern es erneut, reichen es online ein (durch klicken auf die Schaltfläche "online einreichen" am Ende des Formulars, drucken es aus und senden es im Original unterzeichnet per Post uns zu.
Wer kann teilnehmen?
- Lehrkräfte aller Schulformen und Fächer einschließlich Erzieherinnen und Erzieher des vorschulischen Bereichs;
- Pädagogische Fachkräfte an Schulen und vorschulischen Einrichtungen;
- Personen aus dem Bereich Schulleitung, Schulverwaltung und Lehrerbildung;
- Arbeitslose Lehrkräfte, die den Lehrerberuf wieder aufnehmen;
- Pädagogisches Personal einer an einer COMENIUS-Schulpartnerschaft teilnehmenden Schule, das sich in der Sprache der Partner fortbildet.
Welche Fortbildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Allgemein berufsbegleitende Fortbildungskurse können gefördert werden, wenn sie z.B. der Erweiterung unterrichtsbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten von Lehrenden und schulpädagogischen Fachkräften sowie der Verbesserung ihres Wissens über Schulbildung in Europa dienen (z.B. Kurse zu Fachthemen der Gesellschafts- oder Naturwissenschaften, Kommunikationsmedien, Pädagogik etc.). An den Kursen müssen Teilnehmer aus mindestens drei Teilnehmerstaaten am Programm teilnehmen (maximal zehn Teilnehmer aus einem Staat).
- Fremdsprachlich ausgerichtete Kurse können gefördert werden, wenn a) Kenntnisse in weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen erworben oder entsprechende Sprachkenntnisse ausgebaut werden, b) bei "großen" Zielsprachen wie Englisch, Französisch oder Spanisch die Fähigkeit, die Fremdsprache (Didaktik, Methodik) oder in der Fremdsprache (bilingualer Unterricht) zu unterrichten, verbessert wird. An den Kursen müssen Personen aus mindestens drei Teilnahmestaaten am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmen (maximal zehn Lehrkräfte aus einem Staat).
- Ein Job-Shadowing oder die Hospitation an einer Einrichtung der am Programm teilnehmenden Staaten kann gefördert werden, wenn eine offizielle Einladung der gastgebenden Einrichtung mit einem genauen Programm vorgelegt wird, in dem die geplanten Aktivitäten beschrieben werden. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Fortbildungsmaßnahme / Hospitation in einer Schule oder einer Einrichtung der Schulbildung (z.B. lokale Schulaufsicht, Nichtregierungsorganisation).
- Die Teilnahme an europäischen Konferenzen und Seminaren kann gefördert werden, wenn der Veranstalter ein COMENIUS-Netzwerk, ein zentrales multilaterales COMENIUS-Projekt, eine Nationale Agentur oder eine europäische Vereinigung aus dem Bereich der Schulbildung ist.
Job-Shadowing als Schwerpunkt der Förderung in Deutschland
Prioritär werden 2012 in Deutschland individuelle Job-Shadowing-Maßnahmen gefördert, deren Zielsetzung und Rückkoppelung der Ergebnisse in die entsendende Einrichtung klar definiert sind. Im Idealfall findet ein solches Job-Shadowing im Auftrag einer Einrichtung / eines Fachbereichs mit einer konkreten Beobachtungsaufgabe statt. Die gastgebende Einrichtung wurde bewusst ausgewählt, da an dieser Einrichtung zum Beispiel ein bestimmter methodisch-didaktischer Ansatz praktiziert wird, der für die entsendende Einrichtung von Interesse ist. Es ist weiterhin von Vorteil, wenn der Gast während der Hospitation eine aktive Rolle in der gastgebenden Einrichtung übernimmt (z.B. gemeinsamer Unterricht, Übernahme von Unterricht oder während Konferenzen). Anträge, bei denen die hier genannten Bedingungen erfüllt und klar beschrieben sind, erhalten bei der inhaltlichen Begutachtung bis zu 15 Sonderpunkte.
Wie werden Anträge gestellt?
- Interessenten können sich über das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen in der COMENIUS-Kursdatenbank der Europäischen Kommission informieren. Bitte beachten Sie, dass Sie im Antragsformular (1. Seite) eine COMENIUS-Förderung beantragen (Auswahl des Unterprogramms COMENIUS), auch wenn in der Datenbank der Kurs nur als für GRUNDTVIG geeignet eingestuft ist. Die Fördermöglichkeit wird dann analog zu Kursen vom freien Markt individuell geprüft.
- Weitere Informationen über europäische Fortbildungskurse enthalten auch die Internetseiten verschiedener Nationaler Agenturen, die über die Website der EU-Kommission zugänglich sind. Es ist jedoch auch möglich, eine Förderung für Kurse auf dem freien Markt zu beantragen.
- Antragsteller aus Deutschland sollten vorab das aktuelle Merkblatt zur Aktion COMENIUS-Lehrerfortbildung lesen, das wir Ihnen weiter oben bei den Unterlagen für COMENIUS-Lehrerfortbildung bereit stellen.
- Das Antragsformular 2012 ist unter dem Punkt Unterlagen für COMENIUS-Lehrerfortbildung weiter oben herunterzuladen.
- Für die Einreichung bzw. Weiterleitung von Anträgen zur Teilnahme an Fortbildungskursen gelten landesspezifische Regelungen. Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise im Antragsformular.
- 2012 gelten folgende Antragstermine:
16.01.2012
(Maßnahmen ab 01.05.2012)
30.04.2012
(Maßnahmen ab 01.09.2012)
17.09.2012
(Maßnahmen ab 01.01.2013)
Wie wird über den Antrag entschieden?
- Die inhaltliche Begutachtung erfolgt mittels einer europaweit einheitlichen Checkliste (Unterlagen für COMENIUS-Lehrerfortbildung).
- Die formalen Begutachtungskriterien sind im Vorspann des Antragsformulars und in der europaweit einheitlichen Checkliste zur Prüfung der Förderfähigkeit aufgeführt. Bitte beachten Sie auch, dass zusätzlich zu den in der Checkliste aufgeführten Kriterien die im Folgenden genannten Kriterien zur Anwendung kommen, wenn mehr Anträge eingereicht werden, als Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden gemäß einem Beschluss der Länderbeauftragten für das EU-Programm für lebenslanges Lernen im Schulbereich in der Reihenfolge der genannten Punkte Ablehnungen ausgesprochen:
- Anträge von Antragstellern, die während der letzten 24 Monate eine geförderte Fortbildung besucht haben. Es müssen mindestens 24 Monate zwischen dem Ende der letzten geförderten Fortbildung und dem Beginn der neu beantragten liegen.
Beispiel:
Bereits geförderte Fortbildung: 15.03.- 29.03.2009
Neuer Antrag: 29.03.-10.04.2011 formale Ablehnung
Neuer Antrag: 30.03.-15.04.2011 förderfähig - Zwei oder mehr Anträge von Lehrkräften derselben Schule (einer vorschulischen Einrichtung/eines Studienseminars) für dieselbe Fortbildung.
- Bewerbungen von Studienreferendaren.
- Zwei oder mehr Anträge von Lehrkräften derselben Schule (einer vorschulischen Einrichtung/eines Studienseminars) für dieselbe Antragsrunde.
Falls weitere Ablehnungen erforderlich sein sollten, werden diese nach dem Ergebnis der qualitativen Begutachtung ausgesprochen.
- Anträge von Antragstellern, die während der letzten 24 Monate eine geförderte Fortbildung besucht haben. Es müssen mindestens 24 Monate zwischen dem Ende der letzten geförderten Fortbildung und dem Beginn der neu beantragten liegen.
Wann können Sie mit einer Entscheidung rechnen?
| Antragstermin 2012 | Voraussichtliche Entscheidung ab |
|---|---|
| 16.01.2012 (Maßnahmen ab 01.05.2012) | Anfang April 2012 |
| 30.04.2012 (Maßnahmen ab 01.09.2012) | Mitte Juli 2012 |
| 17.09.2012 (Maßnahmen ab 01.01.2013) | Ende November 2012 |





