Schriftgröße:
  • Schrift verkleinern
  • Schrift vergößern

Kontakt

Bei Fragen zum Programm COMENIUS wenden Sie sich bitte an Frau Oellers beim PAD:

Telefon+49 228 501-244 E-MailE-Mail

Das Programm für lebenslanges Lernen der Europäischen Union bildet den Rahmen für das COMENIUS-Programm.

Logo des EU-Programms für lebenslanges Lernen

Veröffentlichungen

Neue Schulwege in Europa

In der 54-seitigen Broschüre stellt der PAD Beispiele aus allen Bereichen des EU-Programms COMENIUS vor. Sie erhalten das Heft im PAD-Shop.

COMENIUS - das europäische Programm für die schulische Bildung

COMENIUS ermöglicht innovative Wege der Zusammenarbeit und Partnerschaft schulischer Einrichtungen in Europa. Mit der Durchführung des Programms in Deutschland ist der Pädagogische Austauschdienst als Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich beauftragt.

  1. Welche Ziele verfolgt das Programm COMENIUS?
  2. An wen richtet sich COMENIUS?
  3. Welche Staaten nehmen am Programm teil?
  4. Was wird im Rahmen von COMENIUS gefördert?
  5. Was ist bei einer Antragstellung zu beachten?

Downloads

Nationale Ausschreibung der NA im PAD

Die Nationale Agentur im PAD hat für 2010 erstmals eine Nationale Ausschreibung herausgegeben, die über Regeln und Bestimmungen informiert, die in Deutschland zusätzlich zu den europaweit einheitlichen Kriterien Anwendung finden. Die Nationale Ausschreibung ist daher in Verbindung mit dem Leitfaden für Antragsteller 2010 zu verwenden, der von der Europäischen Kommission vorgegeben wird.

Nationale Ausschreibung 2010 [PDF, 151 KB]

Jährliche Ausschreibung der EU-Kommission zum Programm für lebenslanges Lernen

Die jährlichen Ausschreibungen der EU-Kommission zum Programm für lebenslanges Lernen sind die Grundlage für Anträge im COMENIUS-Programm. Die Ausschreibungen stehen auf der Website der EU-Kommission zur Verfügung. Für Antragsteller ist es wichtig, die Erläuterungen im dazu gehörenden Leitfaden zu lesen, der ebenfalls auf der Website zur Verfügung steht. 

 

Leitfaden zum EU-Programm für lebenslanges Lernen 2010

Den Leitfaden für Antragsteller 2010 (Teile I, IIa und IIb) gibt es auf der Website der EU-Kommission.

 

Leitfaden zum EU-Programm für lebenslanges Lernen 2009

Leitfaden für Antragsteller Teil I: Allgemeine Informationen  [PDF, 581 KB]

Leitfaden für Antragsteller Teil II: Sektorale Programme und Aktionen [PDF, 275 KB]

Leitfaden für Antragsteller Teil II: Erläuterung zu den Aktionen [PDF, 804 KB]


Leitfaden zum EU-Programm für lebenslanges Lernen 2008

Ausschreibung Teil I
Ausschreibung Teil II
Ausschreibung Teil II, Anhang III (COMENIUS)
Ausschreibung Teil II, Anhang V (COMENIUS)

Liste der nationalen Prioritäten zur Antragsrunde 2008

Informationen des PAD zum Programm COMENIUS

Präsentation des PAD zu verschiedenen Angeboten bei COMENIUS mit Hinweisen zur aktuellen Antragsrunde

COMENIUS im Überblick [PDF, 3,7 MB].

Logo des Programms für lebenslanges Lernen

Das Logo des Programms für lebenslanges Lernen, das geförderte Projekte bei ihren Veröffentlichungen nutzen müssen, gibt es in vier verschiedenen Formaten im Downloadcenter.

Welche Ziele verfolgt das Programm COMENIUS?

Die europäische Integration gestalten und den Herausforderungen der Globalisierung begegnen: Wer dafür Verständnis wecken möchte und junge Menschen beim Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen unterstützen will, die für ihre persönliche Entfaltung, ihre Beschäftigungschancen und eine aktive Bürgerschaft erforderlich sind, muss Europa im Unterricht und in der Schule erfahrbar machen und die Qualität der schulischen Bildung sicherstellen.

  • Verbesserung und Steigerung der Mobilität von Schülern und Lehrkräften in verschiedenen Mitgliedstaaten
  • Förderung und Intensivierung von Partnerschaften zwischen Schulen in verschiedenen Mitgliedstaaten, so dass bis 2010 mindestens 3 Millionen Schüler an gemeinsamen Bildungsaktivitäten teilnehmen werden
  • Förderung des Fremdsprachenlernens, von innovativen IKT-basierten Inhalten und Diensten sowie besserer Lehrtechniken und -methoden
  • Förderung der Qualität und der europäischen Dimension der Lehrerbildung
  • Verbesserung pädagogischer Ansätze und der Schulverwaltung

An wen richtet sich COMENIUS?

COMENIUS konzentriert sich auf die erste Phase der allgemeinen Bildung, von der Vorschule bis zum Ende des Sekundarbereichs II. Es ist für alle Mitwirkenden des Bildungsprozesses relevant: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, örtliche Behörden, Einrichtungen und Organisationen der Schulverwaltung, nicht-staatliche Organisationen, Lehrerbildungseinrichtungen, Universitäten sowie sonstiges Bildungspersonal.

Welche Staaten nehmen am Programm teil?

Die Antragsteller im Programm COMENIUS müssen ihren Sitz in einem der nachstehend aufgeführten Staaten haben:

  • 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
  • EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen,
  • Türkei.

Antragsteller und Personen aus Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien können eingeschränkt am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmen. Die Einzelheiten hierzu erfahren Sie in der aktuellen Ausschreibung der EU-Kommission.

In den kommenden Jahren ist geplant, die Schweiz (2011) und die westlichen Balkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Serbien) in das Programm für lebenslanges Lernen einzubeziehen.

 

Was wird im Rahmen von COMENIUS gefördert?

Im Rahmen der dezentral durchgeführten Aktionen unter COMENIUS werden gefördert:

  • multilaterale und bilaterale Schulpartnerschaften und die Mobilität von Schülern;
  • Regio-Partnerschaften zur Zusammenarbeit im Schulbereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden;
  • Assistenzzeiten von Studierenden der Lehramtsfächer an Schulen im Ausland;
  • Fortbildungskurse für Lehrkräfte im Ausland.

Zu den zentral verwalteten Maßnahmen unter COMENIUS zählen

  • Projekte für die Zusammenarbeit von Einrichtungen der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung;
  • Thematische Netzwerke von Bildungseinrichtungen.

Was ist bei einer Antragstellung zu beachten?

Was Sie bei einer Antragstellung im Programm COMENIUS beachten sollten, erfahren Sie in den Merkblättern zu den einzelnen Aktionen, die wir dort veröffentlicht haben. Außerdem sollten Sie einiges Grundsätzliches beachten:

  • Die Grundlage jedes Antrags ist der Ratsbeschluss der Europäischen Union zum Programm für lebenslanges Lernen vom 15. November 2006. Sie finden ihn in unseren Informationen zum Programm für lebenslanges Lernen.
  • Wichtig sind die Ausschreibung und der Leitfaden, die die EU-Kommission in jedem Jahr herausgibt. Sie finden die Unterlagen weiter oben bei den Downloads.
  • Bitte beachten Sie auch die landesspezifischen Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern für das EU-Programm für lebenslanges Lernen gelten.
  • Die Antragstermine finden Sie bei den einzelnen Aktionen und unter Termine.
  • Für Regio-Partnerschaften, COMENIUS-Schulpartnerschaften und multilaterale COMENIUS-Projekte werden außerdem Informationsveranstaltungen angeboten, die Sie ebenfalls unter Termine finden.

Der Pädagogische Austauschdienst, die COMENIUS-Moderatoren in den Ländern und die Ansprechpartner in den zuständigen Kultusbehörden beraten Sie gerne bei der Antragstellung.