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Kontakt

Weitere Informationen sind erhältlich bei den zuständigen Fachberatern für Deutsch bzw. bei den deutschen Auslandsvertretungen im Heimatland oder bei Herrn Gröschl beim PAD:

Telefon+49 228 501-243 Fax+49 228 501-259 E-MailE-Mail

Veröffentlichungen

Weiterbildung in Deutschland für Deutschlehrkräfte und deutschsprachige Lehrkräfte an Auslandsschulen. [Infoblatt - PDF, 290 KB]

Schulen: Partner der Zukunft

Logo "Schulen: Partner der Zukunft"

Die Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" des Auswärtigen Amtes unterstützt das Programm.

Hospitationen ausländischer Deutschlehrkräfte aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa an deutschen Schulen

Jedes Jahr hospitieren im November Deutschlehrkräfte aus Staaten in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa für drei Wochen an Schulen in Deutschland. Sie beobachten und gestalten den Unterricht mit und bilden sich dadurch sprachlich, landeskundlich und methodisch-didaktisch fort. Sie bereichern als landeskundliche Experten und als Vertreter ihrer Muttersprache den Unterricht ihrer Gastschule. 

  1. Wer kann teilnehmen?
  2. Welche Staaten sind beteiligt?
  3. Welche Zuschüsse sind möglich?
  4. Wie werden Anträge gestellt?

Wer kann teilnehmen?

  • Lehrkräfte für Deutsch aller Schulformen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung;
  • Lehrkräfte, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten oder Fachunterricht in deutscher Sprache im Primar- bzw. Sekundarbereich erteilen und über gute Deutschkenntnisse (C1-Niveau entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen) verfügen.

Welche Staaten sind beteiligt?

Teilnehmen können Deutschlehrkräfte aus Staaten in

  • Asien
  • Lateinamerika
  • Osteuropa

Aus Afrika beteiligen sich Ägypten, Athiopien, Ghana, Kenia, Libyen, Namibia, Südafrika und Tunesien.

Welche Zuschüsse sind möglich?

  • Der Hospitationsaufenthalt wird ebenso wie die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert.
  • Je nach Entfernung wird ein gestaffelter Reisekostenzuschuss durch den PAD gewährt.

Wie werden Anträge gestellt?

  • Für Bewerberinnen und Bewerber werden die Termine in den Ausschreibungen der deutschen Auslandsvertretungen bekannt gegeben. Bewerbungsschluss beim PAD ist der 15. April.
  • Informationen und Bewerbungsunterlagen sind erhältlich bei den zuständigen Fachberatern für Deutsch bzw. den deutschen Auslandsvertretungen im Heimatland.
  • Bewerberinnen und Bewerber richten ihre Bewerbung an die deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat) im Heimatland mit der Bitte um Weiterleitung an den PAD.