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Schulen: Partner der Zukunft

Logo "Schulen: Partner der Zukunft"

Die Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" des Auswärtigen Amts unterstützt das Programm.

Internationales Preisträgerprogramm

Jedes Jahr werden rund 500 Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen aus der ganzen Welt zu einem vierwöchigen Aufenthalt nach Deutschland eingeladen. Sie haben sich als Preisträgerinnen und Preisträger landesweiter Deutschwettbewerbe ausgezeichnet. In international gemischten Gruppen nehmen sie hier am Unterricht einer deutschen Schule teil, erhalten gesonderten Sprachunterricht und wohnen in Gastfamilien. Das Programm findet von Juni bis September eines Jahres statt.

Vor dem Familienaufenthalt unternehmen sie eine fünftägige Exkursion nach Köln/Bonn, zum Abschluss besuchen sie Berlin und München. Bei gutem Wetter wird auf der Zugspitze Abschied von Deutschland genommen. Viele Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich am Internationalen Preisträgerprogramm teilgenommen haben, kehren jedoch später in die Bundesrepublik zurück, um einen Teil ihres Studiums hier zu absolvieren, nicht selten mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. 

  1. Welche Ziele hat das Programm?
  2. Wer kann teilnehmen?
  3. Welche Zuschüsse sind möglich?
  4. Wie werden Anträge gestellt?

Welche Ziele hat das Programm?

Die deutsche Sprache im Ausland wird gefördert, indem Stipendien für Schülerinnen und Schüler im allgemein bildenden Schulwesen vergeben werden, die sich im Fach Deutsch besonders ausgezeichnet haben (weltweit ca. 90 Staaten).

Wer kann teilnehmen?

  • Es können Jugendliche teilnehmen, die mindestens zwei Jahre erfolgreichen Deutschunterricht nachweisen können und soziale Integrationsfähigkeit zeigen. Sie sollten möglichst nicht Teilnehmer einer Abschlussklasse sein.
  • Alter: 16 bis 18 Jahre
  • Deutsche Schulen, die Interesse an der Aufnahme haben.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Volle Kostenübernahme der Reise-, Kurs- und Unterbringungskosten durch den PAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts.

Wie werden Anträge gestellt?

  • Über die Erziehungsbehörden der teilnehmenden Staaten und Fachberater, die Kulturreferate der deutschen Auslandsvertretungen, Bundesverwaltungsamt / Zentralstelle für das Auslandsschulwesen bzw. Goethe Institut Inter Nationes.
  • Benennung durch die jeweiligen nationalen Erziehungsbehörden in Abstimmung mit den Kulturreferaten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland; Prüfung und Bestätigung durch den PAD.
  • Ausschreibungsfristen i.d.R. 15. März bis 15. April eines Jahres.
  • Schulen über den Dienstweg beim PAD.