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Kontakt

Mit Fragen zum Weiterbildungsprogramm wenden Sie sich bitte an Frau Beißner beim PAD:

Telefon+49 228 501-240 Fax+49 228 501-259 E-MailE-Mail

Aus der Praxis

Die Auszeichnung wird übergeben

Als "Botschafter zweier Kulturen" erleben sich Lehrkräfte, die ein Jahr in Deutschland am Weiterbildungsprogramm des PAD teilnehmen. Der PAD hat die Zusammenarbeit zwischen der russischen Deutschlehrerin Victoria Dolgova aus Wolgograd und dem Theodor-Fliedner-Gymnasium im Weiterbildungsjahr 2011 als "Projekt des Monats" vorgestellt. 

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Der Deutschlandfunk führte am 25. Februar 2012 in der Sendung "PISAplus" ein Interview mit Alejandra Lorena Schab, Deutschlehrerin aus Argentinien, die als Teilnehmerin im Weiterbildungsprogramm des PAD 2012 an einem Berliner Gymnasium hospitiert.

PISAplus: "Lehrer ins Ausland!"

Veröffentlichungen

Weiterbildung in Deutschland für Deutschlehrkräfte und deutschsprachige Lehrkräfte an Auslandsschulen. [Infoblatt - PDF, 290 KB]

Förderhinweis Auswärtiges Amt

Weiterbildungsprogramm für deutschsprachige Lehrkräfte von Auslandsschulen (Ortslehrkräfte)

Die Weiterbildung richtet sich an Lehrkräfte aller Fachrichtungen im Sekundarbereich des deutschen Auslandsschulwesens und an Lehrkräfte von Schulen, die zu einem deutschen Abschluss führen oder die Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz abnehmen. Die Lehrkräfte hospitieren und unterrichten an ihrer deutschen Gastschule und nehmen an Seminaren des PAD teil. Jedes Schuljahr nehmen etwa 30 Lehrkräfte am Programm teil.

  1. Welche Ziele hat das Programm?
  2. Was sind die Hauptmerkmale?
  3. Welche Programmformen gibt es?
  4. Wie lange dauert die Weiterbildung?
  5. Wer kann teilnehmen?
  6. Welche Zuschüsse sind möglich?
  7. Wie werden Anträge gestellt?

Informationen zur Bewerbung

Welche Ziele hat das Programm?

  • Das Weiterbildungsprogramm gibt einen Einblick in die pädagogischen Gegebenheiten des deutschen Bildungswesens.
  • Die Lehrkräfte können ihre fachlichen wie sprachlichen Qualifikationen erweitern.
  • Es ermöglicht die Aktualisierung des Deutschlandbildes. 
  • Nach Rückkehr an die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen geförderten Schulen sollen die Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer ihre erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen einbringen und die Schule bei der Umsetzung deutscher Schul- und Sprachziele unterstützen.
  • Drei gute Gründe für die Teilnahme am Weiterbildungsprogramm:
    • Kompetenzzuwachs im methodisch/didaktischen Bereich,
    • Aktualisierung des Deutschlandbildes,
    • Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten.

Was sind die Hauptmerkmale?

  • Die Weiterbildung dauert 12 Monate und findet an Gastschulen in Deutschland statt.
  • Es besteht an einigen Orten die Möglichkeit, Kurse und Seminare an Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung zu besuchen.
  • Die Lehrkräfte nehmen an drei Seminaren des PAD teil. Es gibt ein Einführungsseminar, ein Zwischenseminar und ein Abschlussseminar.

Welche Programmformen sind möglich?

Die Lehrerinnen und Lehrer im Weiterbildungsprogramm haben zwei Möglichkeiten:

  • Die Lehrkräfte arbeiten mit einem Vertrag nach TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) und eigenverantwortlichem Unterricht an ihrer Gastschule. 
  • Die Lehrkräfte erhalten ein Stipendium und sind an einer Schule oder einem Ausbildungsseminar in Anbindung an die zweite Phase der Lehrerausbildung eingesetzt.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Das Weiterbildungsjahr beginnt am 1. Februar an der Gastschule. Das Einführungsseminar findet fünf Tage vorher statt. Am 31. Januar des darauf folgenden Jahres endet die Weiterbildung.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Lehrkräfte aller Fachrichtungen im Sekundarbereich des deutschen Auslandsschulwesens, die als so genannte Ortslehrkräfte deutschsprachigen Unterricht an Schulen ab Klasse 5 und höher erteilen. Diese Schulen müssen zu einem deutschen Abschluss führen oder Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz abnehmen.

Alle  Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, nach Abschluss des Programms mindestens drei Jahre im deutschsprachigen Unterricht ihres Heimatlandes tätig zu sein.

Welche Zuschüsse sind möglich?

  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Weiterbildungsprogramm erhalten eine Reisekostenpauschale aus Mitteln des Auswärtigen Amtes.
  • Die Lehrkräfte erhalten entweder Vergütungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder Stipendien aus Mitteln der Länder der Bundesrepublik Deutschland (830 € monatlich plus 100 € Mietzuschuss aus Mitteln des Auswärtigen Amtes).

Wie werden Anträge gestellt?

  • Interessierte Lehrkräfte bewerben sich über die Kulturabteilungen der Deutschen Botschaften beim PAD. Lesen Sie bitte unser Merkblatt zum Bewerbungsverfahren, das wir weiter oben in den Informationen zur Bewerbung für Sie bereit stellen.