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Mehr zum Programm

  1. EU-Programm für Lebenslanges Lernen
  2. Regelungen und Ansprechpartner der Bundesländer

COMENIUS

Das EU-Programm für lebenslanges Lernen fördert mit COMENIUS innovative Wege der Zusammenarbeit und Partnerschaft schulischer Einrichtungen in Europa. Mehr

Logo des EU-Programms COMENIUS

Studienbesuche

Die Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute werden im Rahmen des EU-Programms für lebenslanges Lernen gefördert. Mehr

Das Programm in Deutschland

Drei Nationale Agenturen setzen das EU-Programm für lebenslanges Lernen (LLP) mit den Aktionen COMENIUS, ERASMUS, LEONARDO DA VINCI und GRUNDTVIG in Deutschland um. Mehr

Das EU-Programm für lebenslanges Lernen

Das Programm für lebenslanges Lernen der Europäischen Union läuft von 2007 bis 2013 und ist mit einem Budget von knapp 7 Milliarden Euro ausgestattet. Es führt die bisherigen Programme der europäischen Bildungskooperation - SOKRATES und LEONARDO DA VINCI - zusammen und nutzt die dabei gemachten Erfahrungen. Tragende Säulen sind neben COMENIUS (Schulbildung) die Einzelprogramme ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO DA VINCI (Berufliche Bildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung).

  1. Welche Ziele hat das Programm?
  2. Welche Staaten sind beteiligt?
  3. Wie wird das Programm umgesetzt?
  4. Was fördert der PAD im Rahmen des Programms?

Downloads

Nationale Ausschreibung der NA im PAD

Zur jährlichen Ausschreibung der EU-Kommission zum Programm für lebenslanges Lernen gibt die Nationale Agentur im PAD eine Nationale Ausschreibung heraus. Sie informiert über Regeln und Bestimmungen, die in Deutschland zusätzlich zu den europaweit einheitlichen Kriterien Anwendung finden. Die Nationale Ausschreibung ist daher in Verbindung mit dem Leitfaden für Antragsteller zu verwenden, der von der Europäischen Kommission vorgegeben wird.

Nationale Ausschreibung 2012 [PDF, 132 KB]

Nationale Ausschreibung 2011 [PDF, 93 KB]

Nationale Ausschreibung 2010 [PDF, 151 KB]

Jährliche Ausschreibung der EU-Kommission zum Programm für lebenslanges Lernen

Grundlagendokumente der EU-Kommission

Beschlüsse des Europäischen Parlaments

Logo des Programms für lebenslanges Lernen

Das Logo des Programms für lebenslanges Lernen, das geförderte Projekte bei ihren Veröffentlichungen nutzen müssen, gibt es in vier verschiedenen Formaten im Downloadcenter.

Welche Ziele hat das Programm für Lebenslanges Lernen?

Das allgemeine Ziel des Programms für Lebenslanges Lernen besteht darin, durch lebenslanges Lernen dazu beizutragen, dass sich die Europäische Union zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft mit nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung, mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialen Zusammenhalt entwickelt.

Insbesondere soll das Programm den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern, so dass sich diese zu einer weltweiten Qualitätsreferenz entwickeln. Das Programm für Lebenslanges Lernen ist der Rechtsrahmen für das COMENIUS-Programm.

Welche Staaten sind beteiligt?

Die europäische Bildungskooperation begann 1995 unter den damals 15 Mitgliedstaaten der EU und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums Norwegen, Island und Liechtenstein.

Am Programm für lebenslanges Lernen 2012 nehmen teil:

  • 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
  • Beitrittskandidaten zur EU: Kroatien, Türkei
  • Nur für zentral in Brüssel beantragte Maßnahmen: Teilnahmemöglichkeiten für Partner aus Drittstaaten bestehen bei Multilateralen Projekten/ Netzwerken/Querschnittsprogramm

Eventuell kommen neue Teilnahmemöglichkeiten in den kommenden Jahren durch bilaterale Abkommen für folgende Staaten hinzu: Frühere jugoslawische Republik Mazedonien, westliche Balkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Serbien).

Wie wird das Programm umgesetzt?

Die jährlichen Ausschreibungen der EU-Kommission zum Programm für lebenslanges Lernen sind die Grundlage für Anträge im COMENIUS-Programm. Die Ausschreibungen stehen auf der Website der EU-Kommission zur Verfügung. Für Antragsteller ist es wichtig, die Erläuterungen im dazu gehörenden Leitfaden zu lesen, der ebenfalls auf der Website zur Verfügung steht und den wir weiter oben bei den Downloads bereit halten. Der PAD setzt das Programm in Zusammenarbeit mit den Ländern der Bundesrepublik Deutschland um, deren Regelungen zur Antragstellung zu beachten sind.

  • In Deutschland ist der Pädagogische Austauschdienst beauftragt, als Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich das COMENIUS-Programm umzusetzen.
  • In Deutschland ist außerdem die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit der Umsetzung des europäischen Programms für die berufliche Bildung LEONARDO DA VINCI und des Programms für die allgemeine Erwachsenenbildung GRUNDTVIG beauftragt.
  • Die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit beim Deutschen Akademischen Austauschdienst hat den Auftrag, ERASMUS, das EU-Bildungsprogramm für den Hochschulbereich, umzusetzen.

Was fördert der PAD im Rahmen des Programms?

Die Nationale Agentur im PAD berät, informiert und betreut im Rahmen des EU-Programms für lebenslanges Lernen Antragsteller zu den folgenden Programmen: 

Außerdem betreut der PAD im Wechsel mit den beiden anderen Nationalen Agenturen in Deutschland (NA im BIBB und NA beim DAAD) den Wettbewerb zum Europäischen Sprachensiegel.