Mehr zum Programm
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COMENIUS-Assistenzzeiten
COMENIUS-Assistenzkräfte aus Deutschland in Europa
Eine COMENIUS-Assistenzkraft ist für einen Zeitraum von 13 bis 45 Wochen an einer Schule bzw. vorschulischen Einrichtung in Europa eingesetzt. Sie assistiert im Unterricht, unterstützt Schulprojekte und unterrichtet häufig auch ihre Muttersprache. Sie wirkt als Botschafterin für ihr Land und für Europa.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Studierende aller Fächer und Schulformen, die ein Studium absolvieren, das zum Beruf der Lehrerin/des Lehrers führt oder abgeschlossen (1. Staatsexamen / Master of Education) und noch nicht den Vorbereitungsdienst aufgenommen haben. Die Bewerberinnen/Bewerber
- dürfen bislang noch nicht als Lehrkraft beschäftigt worden sein,
- müssen bei Antritt ihrer Assistenzstelle mindestens vier Semester des betreffenden Fachstudiums an einer Hochschule absolviert haben,
- dürfen noch keinen Zuschuss als COMENIUS-Assistentin/-Assistent erhalten haben und
- dürfen sich nicht gleichzeitig für eine Fremdsprachenassistenz im bilateralen Programm des PAD beworben haben.
- Die Beherrschung der Sprache des Ziellandes ist nicht notwendig.
Wie wird die Assistenzzeit gestaltet?
- COMENIUS-Assistenzkräfte verbringen mindestens 13 bis max. 45 Wochen an einer Gastschule oder einer vorschulischen Einrichtung im Ausland. Es ist möglich, die Assistenzzeit innerhalb eines Schuljahres flexibel zu beginnen (frühestens Anfang August, spätestens Ende Februar/Anfang März, je nach Zielland). Nach erfolgreicher Vermittlung ist der genaue Einsatzzeitraum mit der gastgebenden Einrichtung festzulegen.
- An den Gasteinrichtungen steht den Assistenzkräften eine qualifizierte und erfahrene Lehrkraft/pädagogische Fachkraft zur Betreuung zur Verfügung. Sie ist die Hauptkontaktperson bei allen Fragen und Problemen und führt die Assistenzkraft in die Gasteinrichtung ein.
- Nach Antritt der Assistenzstelle trifft die COMENIUS-Assistenzkraft mit der Gasteinrichtung eine Vereinbarung bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten und erstellt mit ihr ein Arbeitsprogramm für die gesamte Assistenzzeit. Die Unterrichtsverpflichtung sollte 12 bis 16 Wochenstunden umfassen.
Welche organisatorischen Fragen sind zu klären?
- Die Assistenzkräfte müssen ihre Reise an den Einsatzort (einschließlich eventueller Visafragen) und ihr Leben im Gastland außerhalb des Schulbetriebs selbst organisieren. Bei der Suche nach einer Unterkunft sind die Schulen in der Regel behilflich.
- Die Assistenzkräfte müssen für ihre Krankenversicherung unbedingt selbst sorgen. Empfohlen wird die rechtzeitige Klärung entsprechender Fragen bei der jeweiligen Krankenkasse.
Welche Förderung erhalten Assistenzkräfte?
- COMENIUS-Assistenzkräfte erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungskostenindex des jeweiligen Staates orientiert, sowie eine Pauschale zur Deckung der Reisekosten zur einmaligen Hin- und Rückreise an den Einsatzort.
- Bei einer Assistenzzeit in Staaten mit weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen (alle Teilnahmestaaten außer dem Vereinigten Königreich, der Republik Irland, Frankreich, Luxemburg, dem französischsprachigen Teil Belgiens bzw. der Schweiz und Spanien) gibt es zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss für sprachliche Vorbereitung zu beantragen.
Die Liste der nach Staaten differenzierten Unterhaltszuschüsse finden Sie in unserem Downloadcenter.
Wie werden Anträge gestellt?
Die Bewerbungsfrist für eine Assistenzzeit im Schuljahr 2012/2013 ist bereits abgelaufen. Der nächste Antragstermin ist voraussichtlich Ende Januar 2013. Das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich Anfang Dezember 2012 unter Downloads zur Verfügung stehen.
- Assistenzkräfte aus Deutschland sollten vor der Bewerbung unser Merkblatt lesen. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie bei den allgemeinen Informationen zu Assistenzzeiten in unserem Downloadcenter. Da das Vermittlungsverfahren wegen der Vielzahl der beteiligten europäischen Staaten aufwändig ist, werden wir Sie voraussichtlich erst etwa Anfang Juni darüber informieren können, ob wir Sie vermitteln konnten.
- Lehramtsstudierende aus dem Ausland, die sich für eine Assistenzzeit an einer Gasteinrichtung in Deutschland interessieren, kontaktieren die Nationale Agentur für das Programm für lebenslanges Lernen in ihrem Heimatstaat. Entsprechende Bewerbungsunterlagen werden dort eingereicht. Die Adressen der Nationalen Agenturen in Europa finden Sie in unserem Downloadcenter.
Wie sieht das Auswahlverfahren aus?
- Bei der Begutachtung der Assistenzkräfte werden sowohl formale wie auch inhaltliche Kriterien zugrundegelegt, die den Vorgaben der EU-Kommission für die Begutachtung folgen (siehe Checklisten zur Begutachtung in den Downloads). Diese sind aus den Fragestellungen des Antragsformulars ablesbar (inklusive aller Unterfragen zu den beschreibenden Punkten) und werden entsprechend bepunktet. Besonderes Augenmerk wird bei der Begutachtung darauf gelegt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber sich über die Aufgaben einer COMENIUS-Assistenzkraft Gedanken gemacht haben und bereits konkrete Einsatzideen aufzeigen können.
- Bei der Auswahl haben diejenigen Vorrang, die sich für eine COMENIUS-Assistenz in einem der Zielländer bewerben, in denen die Landessprache bzw. eine der Landesssprachen zu den weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen der EU zählen. Auch spielt die Flexibilität der Bewerberinnen und Bewerber in Bezug auf das Einsatzland eine nicht unerhebliche Rolle bei der Bewertung und bei den Chancen auf eine Vermittlung. Konkrete Wünsche nach Einsatzregionen oder -orten können nicht berücksichtigt werden.
- Wer sich bei den Zielländern auf einen englischsprachigen Staat (Vereinigtes Königreich, Irland) oder Schweden festlegt, hat nur sehr geringe Chancen auf eine Vermittlung. Aus diesen Ländern bewerben sich erfahrungsgemäß nur wenige Einrichtungen, während beim PAD über 100 Bewerbungen für diese Staaten eingehen. Nach Großbritannien (Vereinigtes Königreich) sind zudem nur Vermittlungen in den Grundschulbereich möglich. Seien Sie also flexibel bei Ihrem Staatenwunsch.
- Nach der Begutachtung der Anträge auf nationaler Ebene beginnt das europäische Vermittlungsverfahren zu einem fest definierten Zeitpunkt, der von der EU-Kommission vorgegeben wird. Dieses Verfahren dauert i.d.R. weitere vier Wochen, bevor die Bewerberinnen und Bewerber ca. Anfang Juni über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert werden können.
Statistik
Zahl der Bewerbungen und Vermittlungen von Assistenzkräften
- 2011/12
Anzahl der Bewerbungen: 527 - Anzahl der Vermittlungen: 169 - 2010/11
Anzahl der Bewerbungen: 576 - Anzahl der Vermittlungen: 164 - 2009/10
Anzahl der Bewerbungen: 530 - Anzahl der Vermittlungen: 130 - 2008/09
Anzahl der Bewerbungen: 916 - Anzahl der Vermittlungen: 138 - 2007/08
Anzahl der Bewerbungen: 465 - Anzahl der Vermittlungen: 121




