Mehr zum Programm
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Für zukünftige COMENIUS-Assistenzkräfte aus Deutschland
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Januar | Fortlaufende Beratung der Antragsteller/-innen, Registrierung der eingehenden Anträge |
| 31. Januar | Bewerbungstermin: Online-Anträge; Datum des Poststempels für die Papierversion des Antrags |
| Februar / März | Registrierung der eingegangenen Anträge |
| Begutachtung der Anträge auf Basis der "Checkliste zur Prüfung der formalen Förderfähigkeit" sowie der "Checkliste zur Prüfung der inhaltlichen Begutachtung" durch Mitarbeiter/-innen der Nationalen Agentur im PAD | |
| Ende März | Zusammentreten des PAD-internen Auswahlausschusses und endgültige Auswahlentscheidung durch die Leitung der Nationalen Agentur im PAD |
| Anfang April | Beginn des europäischen Vermittlungsverfahrens: der PAD unterbreitet den Nationalen Agenturen in Europa Vorschläge, an welchen europäischen Einrichtungen deutsche Assistenzkräfte eingesetzt werden könnten, und bearbeitet die Rückmeldungen. |
| Anfang / Mitte Mai | Antragsteller/-innen, deren Anträge aus formalen und/oder inhaltlichen Gründen abgelehnt wurden, werden über die Auswahlentscheidung informiert. |
| "Matching-Meeting": zentrales Treffen der mit dem Vermittlungsverfahren betrauten Mitarbeiter / -innen der Nationalen Agenturen aus Europa; weitere Abstimmungen / Umbesetzungen | |
| Anfang bis Mitte Juni | Antragsteller/-innen, die an eine Einrichtung in Europa vermittelt werden konnten, erhalten die notwendigen Informationen |
| Juni bis August | Nachvermittlungen für Assistenzkräfte, die zurückgetreten sind |
| September | Assistenzkräfte, die bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund zu geringer Bewertungspunktzahl bei der Vermittlung nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten die Rückmeldung, dass das Vermittlungsverfahren der aktuellen Antragsrunde abgeschlossen ist. |
| Ab November / Dezember | Die Assistenzkräfte verfassen einen Bericht, den sie der Nationalen Agentur im PAD sowohl online als auch postalisch innerhalb von 4 Wochen nach Ende ihrer Assistenzzeit zukommen lassen.Das entsprechende Formular wird vom PAD rechtzeitig zur Verfügung gestellt. |
Für zukünftige Gasteinrichtungen von COMENIUS-Assistenzkräften in Deutschland
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Januar | Fortlaufende Beratung der Einrichtungen, die einen Antrag stellen, Registrierung der eingehenden Anträge |
| 31. Januar | Bewerbungstermin: Online-Anträge; Datum des Poststempels für die Papierversion des Antrags |
| Februar / März | Registrierung der eingegangenen Anträge |
| Begutachtung der Anträge auf Basis der "Checkliste zur Prüfung der formalen Förderfähigkeit" sowie der "Checkliste zur Prüfung der inhaltlichen Begutachtung" durch Mitarbeiter/-innen der Nationalen Agentur im PAD | |
| Mitte / Ende März | Zusammentreten des PAD-internen Auswahlausschusses und endgültige Auswahlentscheidung durch die Leitung der Nationalen Agentur im PAD und unter Beteiligung der Länder. |
| Anfang April | Beginn des europäischen Vermittlungsverfahrens: Europäische Nationale Agenturen unterbreiten dem PAD Vorschläge, an welchen deutschen Einrichtungen sie ihre Assistenzkräfte einsetzen möchten. |
| Anfang / Mitte Mai | Antragsteller/-innen, deren Anträge aus formalen und/oder inhaltlichen Gründen abgelehnt wurden, werden über die Auswahlentscheidung informiert. |
| "Matching-Meeting": zentrales Treffen der mit dem Vermittlungsverfahren betrauten Mitarbeiter/-innen der Nationalen Agenturen aus Europa; weitere Abstimmungen / Umbesetzungen | |
| Anfang bis Mitte Juni | Antragsteller, für die im Rahmen des Vermittlungsverfahrens eine Assistenzkraft ausgewählt wurde, werden informiert. |
| Juni | Einrichtungen, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Assistenzkraft vermittelt bekamen, erhalten die Rückmeldung, dass das Vermittlungsverfahren der aktuellen Antragsrunde abgeschlossen ist. |
| Juni bis Dezember | Nachvermittlungen für zurückgetretene Assistenten. |
| Ab Ende November fortlaufend bis zum Ende des Projektjahres | Die Einrichtungen verfassen einen Bericht, den sie der Nationalen Agentur im PAD sowohl online als auch postalisch innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Assistenzzeit zukommen lassen. Das entsprechende Formular wird vom PAD rechtzeitig zur Verfügung gestellt. |


