Voraussetzungen für eine COMENIUS-Schulpartnerschaft
Ist unsere Einrichtung antragsberechtigt?
- für multilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaften: öffentliche Schulen sowie staatlich genehmigte Schulen aller Schulformen und –stufen, vorschulische Einrichtungen
- für bilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaften: öffentliche Schulen sowie staatlich genehmigte Schulen (Mindestalter der Schüler: 12 Jahre); außerschulische Einrichtungen zur Lehrlingsausbildung (ein Nachweis über die in der Einrichtung durchgeführten Ausbildungsgänge ist dem Antrag beizufügen).
Bei Unsicherheiten, ob Ihre Einrichtung antragsberechtigt ist, wenden Sie sich bitte an Ihr Kultusministerium bzw. die für COMENIUS zuständige Stelle in Ihrem Land.
Wir sind eine vorschulische Einrichtung. Was müssen wir beachten?
Es muss gewährleistet werden, dass ausreichend Personalkapazitäten an Ihrer Einrichtung für die Durchführung eines Projektes gegeben sind.
Wir sind eine außerschulische Einrichtung. Was müssen wir beachten?
Außerschulische Einrichtungen können nur Anträge auf eine bilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaft stellen. Bitte fügen Sie einen Nachweis über die in Ihrer Einrichtung durchgeführten Ausbildungsgänge (Lehrlingsausbildung) bei.
Wenn Sie eine multilaterale Partnerschaft eingehen möchten, kommt bei der Antragstellung ggf. das Programm LEONARDO DA VINCI in Frage. LEONARDO DA VINCI ist das Programm der Europäischen Union für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Es unterstützt die transnationale Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in diesem Bereich, indem es Auslandsaufenthalte zum beruflichen Lernen fördert und in europäischen Partnerschaften innovative Lehr- und Lernmaterialien oder Zusatzqualifikationen entwickelt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung:
www.na-bibb.de
Wir sind eine deutsche Auslandsschule? Was müssen wir beachten?
Deutsche Auslandsschulen gelten als deutsche Schulen und sind bezüglich der COMENIUS-Antragseinreichung dem Aufsichtsland (Deutschland) und hier bestimmten Bundesländern zugeordnet.
Deutsche Auslandsschulen können sich an allen Comenius Aktivitäten beteiligen, und es werden die selben Regelungen angewandt wie für alle anderen Schulen mit Sitz in Deutschland. Vor dem Hintergrund der spezifischen Situation dieser Schulen ist es wichtig, dass eine angemessene Mischung von Ländern, Kulturen und Sprachen in den Comenius Partnerschaften gewährleistet wird. Wenn diese Schulen an multilateralen Partnerschaften teilnehmen, müssen weitere Partnereinrichtungen aus mindestens zwei teilnehmenden Ländern außer dem Aufsichtsland (=Deutschland) und dem Land, in dem die Schule ihren Sitz hat, an der Partnerschaft teilnehmen.
Da sich die Zuordnung der deutschen Auslandsschulen zu den Bundesländern immer wieder verändert, bitten wir Sie, sich im Zweifelsfall mit dem PAD in Verbindung zu setzen (Frau Müller-Groenewald: Tel. +49 (0)228 501 367; Frau Fahr: +49 (0) 228 501 363).
Wir sind eine Musikschule. Sind wir antragsberechtigt?
Partnersuche
Wie finden wir Partnereinrichtungen für eine COMENIUS-Schulpartnerschaft?
- Internet (www.kmk-pad.org/service/partnersuche
- Anfrage beim PAD
- Teilnahme an COMENIUS-Kontaktseminaren (Ausschreibungen finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank im Internet: www.kmk-pad.org/aktuelles/termine)
- schulisches und privates Umfeld
Partnereinrichtungen
Wie viele Partnereinrichtungen benötigen wir?
- Multilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaft: Mindestens drei Partnerschulen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten. Empfehlenswert ist es jedoch, mit mindestens vier Partnern zu starten.
- Bilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaft: Zwei Partnereinrichtungen aus Teilnehmerstaaten mit unterschiedlichen Sprachen.
Mit Schulen welcher Länder können wir eine COMENIUS-Schulpartnerschaft durchführen?
Können wir mit einer anderen deutschen Schule zusammenarbeiten?
Wichtige formale Vorgaben
Gibt es wichtige formale Förderkriterien, die wir berücksichtigen sollten?
Ja, die formalen Förderkriterien sind jeweils am Anfang des Antragsformulars aufgeführt und sollten von Ihnen unbedingt berücksichtigt werden, damit Sie Fehler bei der Antragstellung vermeiden können.
Können wir in eine bestehende COMENIUS-Schulpartnerschaft einsteigen?
Wie lange dauert eine COMENIUS-Schulpartnerschaft?
Unsere Schule möchte zwei Anträge auf COMENIUS-Schulpartnerschaft stellen. Ist das möglich?
Ja, dies ist möglich.
Vorsicht: Die nationalen Durchführungsbestimmungen können sich ändern. Beachten Sie daher diesbezüglich immer auch die Nationalen Prioritäten, ob diese Regelung weiterhin besteht (http://ec.europa.eu/education/comenius/doc854_en.htm, unter „Additional information“).
Auch bei Partnerschulen in anderen Ländern ist dies u.U. nicht möglich. Die Partnerschulen müssen sich bei ihrer eigenen Nationalen Agentur erkundigen.
Wir haben gerade eine COMENIUS-Schulpartnerschaft abgeschlossen. Können wir mit denselben Schulen einen neuen Antrag stellen?
Ja, in Deutschland ist dies möglich. Allerdings muss sich das Thema der neuen Partnerschaft grundsätzlich vom Vorgängerprojekt unterscheiden oder es muss eine inhaltliche Weiterentwicklung der bisherigen Projektarbeit gegeben sein.
Vorsicht: In anderen Ländern gelten u. U. andere Bestimmungen. Ihre Partnerschulen müssen sich daher bei ihrer eigenen Nationalen Agentur erkundigen.
Wir möchten eine multilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaft beantragen. Mit einer dieser Schulen möchten wir parallel eine bilaterale Schulpartnerschaft beantragen. Ist dies möglich?
Ja, in Deutschland ist dies möglich. Allerdings muss sich das Thema der bilateralen Partnerschaft vollständig von dem der multilateralen unterscheiden und gänzlich eigenständig sein.
Vorsicht: Die nationalen Durchführungsbestimmungen können sich ändern. Beachten Sie daher diesbezüglich immer auch die Nationalen Prioritäten, ob diese Regelung weiterhin besteht. (http://ec.europa.eu/education/comenius/doc854_en.htm, unter „Additional information“).
Auch bei Partnerschulen in anderen Ländern ist dies u.U. nicht möglich. Sie müssen sich bei ihrer eigenen Nationalen Agentur erkundigen.
Inhaltliches
Was unterscheidet eine bilaterale von einer multilateralen COMENIUS-Schulpartnerschaft?
Bei multilateralen COMENIUS-Schulpartnerschaften kann der Schwerpunkt der Zusammenarbeit wahlweise auf Schüleraktivitäten oder auf dem Gedankenaustausch auf Ebene des Kollegiums zu didaktisch-pädagogischen Fragestellungen oder Fragen des Schulmanagements liegen.
Der Schwerpunkt in einer bilateralen COMENIUS-Schulpartnerschaft liegt auf der Förderung des Fremdsprachenlernens durch die Arbeit an einem gemeinsamen Thema. Die Partnerschaft beinhaltet einen mindestens zehntägigen themenbezogenen Besuch einer Gruppe von mindestens 10 Schülern + Begleitlehrkräften bei der Partnerschule sowie einen entsprechenden Gegenbesuch der Partnereinrichtung. Das Mindestalter der Schüler zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts liegt bei 12 Jahren.
Was unterscheidet die koordinierende Schule von den Partnerschulen?
Deutsche koordinierende Einrichtungen
- Formulieren den Antrag gemeinsam mit den Partnern
- Reichen den Antrag im Online-Verfahren ein.
- Senden nach der Einreichung per E-Mail elektronische
Kopien des Antrags und der Einreichungsbestätigung
an alle Partner (PDF).
Fügen eine einseitige Projektbeschreibung bzw. die Übersetzung des gesamten Antrags ins Deutsche bei, sofern der Antrag nicht in deutscher Sprache eingereicht wird (Näheres s.u.: Sprache des Antrags); - Brauchen nur die eigene Ehrenerklärung (nicht die der Partner) bei ihrer Nationalen Agentur einzureichen.
Senden die ausgedruckte und von der Schulleitung unterschriebene Papierversion des Antrags an die Nationale Agentur im PAD. Senden eine Kopie und ggf. eine elektronische Kopie (PDF) des Antrags an die zuständige Länderbehörde. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite unter "Beratung in den Bundesländern". - Zusätzliche Mittel kann die koordinierende Einrichtung nicht erhalten.
Wo finden wir die Nationalen Prioritäten?
Die Nationalen Prioritäten aller Staaten finden Sie auf der Seite der EU-Kommission: ec.europa.eu/education/comenius/doc854_en.htm (unter „Official documents“)
Einen Link zu dieser Seite finden Sie auch auf unserer Internetseite www.kmk-pad.org/programme/comenius im Downloadbereich.
Besonderheiten: Bilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaften
Gibt es eine Mindestanzahl von Schülern, die am Austausch bei einer bilateralen Schulpartnerschaft beteiligt sein müssen?
Ja, die Gruppe muss mindestens 10 (bei 12 Mindestmobilitäten) bzw. mindestens 20 Schüler (bei 24 Mindestmobilitäten) umfassen. Die Mindestanzahl der Schüler darf nicht auf mehrere Austauschfahrten verteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Mindestaufenthaltsdauer des Gruppenaustauschs 10 Tage (inkl. Anund Abreise) beträgt.
Wir sind eine Grundschule mit Schülern im Alter von 5-11 Jahren. Können wir eine bilaterale Partnerschaft durchführen?
Das Antragsformular
Wann reichen wir den Antrag ein?
Für COMENIUS-Schulpartnerschaften hat die EU-Kommission nur einen Antragstermin pro Jahr festgelegt, i.d.R. Mitte Februar (für eine Projektlaufzeit vom 1. August desselben Jahres bis zum 31. Juli des übernächsten Jahres).
Den genauen Antragstermin für die folgende Antragsrunde entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Wie reichen wir den Antrag ein?
Die Antragstellung erfolgt im Online-Verfahren mit anschließender Antragstellung per Post. Rechtlich bindend ist für alle Partner die unterschriebene Papierversion. Anträge von Einrichtungen, die nicht zum Antragstermin (Poststempel) bei der jeweiligen Nationalen Agentur vorliegen, werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Nähere Einzelheiten zum Ausfüllen des Online-Antragsformulars entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Antragstellung von COMENIUS-Schulpartnerschaften, das Sie ebenfalls als Download auf unserer Website finden.
Wo finden wir und unsere Partnerschulen die Antragsformulare?
Sie finden die Antragsformulare auf der Website der jeweiligen Nationalen Agentur, sobald sie von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt werden; i.d.R. Anfang Dezember.
Antragsteller aus Deutschland finden alle Antragsunterlagen im Downloadcenter.
Können wir ein Antragsformular der Vorjahre verwenden?
In welcher Sprache ist der Antrag auszufüllen?
Der Antrag ist in der Arbeitssprache der Schulpartnerschaft auszufüllen. Wenn die
Kommunikation zwischen den Partnern also hauptsächlich auf Englisch verläuft, ist der Antrag auf Englisch auszufüllen.
Bitte beachten Sie ggf. weitere Bestimmungen (z.B. Übersetzung notwendig, Zusammenfassung in der jeweiligen Landessprache notwendig, etc.) Bitte beachten Sie diesbezüglich immer auch die Nationalen Prioritäten. die Sie über einen Link auf unserer Internetseite unter der jeweils aktuellen Ausschreibung bzw. auf der Internetseite der Europäischen Kommission finden (http://ec.europa.eu/education/comenius/doc854_en.htm).
Kann das Antragsformular von jeder Partnerschule unterschiedlich ausgefüllt werden?
Nein, das Antragsformular sollte von der koordinierenden Einrichtung der geplanten Partnerschaft in Zusammenarbeit mit den Partnereinrichtungen ausgefüllt werden. Es muss die vollständigen Informationen zu der Partnerschaft, zu allen Partnern und allen geplanten Mobilitäten sowie alle beantragten Zuschüsse enthalten. Nähere Bestimmungen zur Antragseinreichung finden Sie unter dem jeweils aktuellen Ausschreibungstermin auf unserer Internetseite www.kmk-pad.org/programme/comenius.
Bitte beachten Sie, dass jede Nationale Agentur von ihren Antragstellern weiterführende Informationen anfordern kann. Jede antragstellende Einrichtung sollte sich vor Einreichen des Antrags auf der Webseite ihrer Nationalen Agentur informieren.
Können wir das Antragsformular von Hand ausfüllen?
Nein, dies würde zur Ablehnung Ihres Antrags aus formalen Gründen führen. Die Antragstellung erfolgt im Online-Verfahren mit anschließender Antragstellung per Post. Bitte speichern Sie das Antragsformular auf Ihrem Computer ab und drucken Sie es aus.
Wohin schicken wir unseren Antrag?
Bitte erkundigen Sie sich auf Website unter "COMENIUS - Schulpartnerschaften - Beratung in den Bundesländern" über die Kontaktadressen der Bundsländer und die jeweiligen landesinternen Regelungen. Die Adressen finden Sie auf dieser Seite unter "Mehr zum Programm - Beratung in den Bundesländern" (http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-schulpartnerschaften.html).
Antragsteller aus dem vorschulischen und außerschulischen Bereich
Antragsteller aus dem vorschulischen und außerschulischen Bereich reichen ihre Anträge direkt beim PAD ein.
Antrag online eingereicht und per Post abgeschickt, was dann?
Wer begutachtet unseren Antrag und nach welchen Kriterien?
Anträge auf COMENIUS-Schulpartnerschaften werden nur im Staat der koordinierenden Einrichtung inhaltlich begutachtet. In Deutschland begutachten dazu von den Ländern benannte Experten jeden Antrag nach einheitlichen, von der EU-Kommission vorgegebenen Kriterien. Die europaweit einheitlichen Listen mit Qualitätspunkten finden Sie auch auf der Website des PAD.
Ein Antrag wird jeweils von zwei Experten unabhängig voneinander gelesen. Beide Gutachter vergeben Punkte, aus denen ein Durchschnittswert ermittelt wird. Sollte die Punktvergabe beider Experten stark voneinander abweichen, wird ein Drittbegutachter hinzugezogen.
Anträge mit einer hohen Punktzahl haben gute Chancen auf eine Förderung, Anträge mit geringer Punktzahl schlechtere.
Maximalpunktzahl eines Antrags: 100 Punkte. Mindestpunktzahl: 50 Punkte. Anträge mit weniger als 50 Punkten werden aus inhaltlichen Gründen abgelehnt.
Wann erhalten wir eine Zusage bzw. Absage?
Der Entscheidung über die Förderung oder Ablehnung eines Antrags liegt ein komplexes internationales Verfahren zugrunde, bei dem auch das in den einzelnen Staaten zur Verfügung stehende Budget berücksichtigt wird. Da die Abstimmung mit den anderen Nationalen Agenturen Zeit benötigt, können die Zuschussvereinbarungen (Verträge) erst im Juli eines Jahres versandt werden (Projektbeginn: 1. August). Der PAD bemüht sich, die Antragsteller so schnell wie möglich über den Ausgang des Abstimmungsverfahrens zu informieren, ist aber von dem gemeinsamen europäischen Zeitplan abhängig.
Absagen aus formalen Gründen (falsches Antragsformular, handschriftlich ausgefüllter Antrag, o.ä.) werden frühzeitig nach der Antragseinreichung versandt.
Im Verlauf und am Ende der Partnerschaft
Was geschieht, wenn eine bzw. mehrere der Partnerschulen im Lauf der Projektzeit aus der Schulpartnerschaft aussteigen?
Im extremen Fall, d.h. wenn weniger als drei Partnereinrichtungen zusammenarbeiten werden, muss die gesamte COMENIUS-Schulpartnerschaft storniert werden. Auf jeden Fall ist umgehend die zuständige Nationale Agentur zu benachrichtigen.
Was ist, wenn wir am Ende der Partnerschaft Finanzmittel übrig haben?
Da der Zuschuss als Pauschale vergeben wird, muss nichts zurückgezahlt werden, wenn die erforderliche Mindestanzahl der Mobilitäten erreicht und nachgewiesen wurde. Unabhängig von den Programmbestimmungen raten wir angesichts der Höhe der Zuschüsse jedoch zu einer internen Buchführung, so dass Sie über Ihre Mittel den Überblick bewahren.
Bitte achten Sie darauf, dass die EU-Zuschüsse tatsächlich für die Arbeit im Rahmen der COMENIUS-Partnerschaft und nicht für sonstige Ausgaben der Schule verwendet werden.
Müssen wir Belege mitschicken?
Nein, aber Sie müssen Belege für den Fall der Rechnungsprüfung 5 Jahre lang nach Abrechnung der Partnerschaft aufbewahren. Dies gilt jedoch lediglich für die Belege der Mobilitäten. Für alle weiteren Ausgaben im Rahmen der Projektaktivität ist kein Nachweis von Belegen erforderlich. Wir empfehlen dennoch, eine eigene Buchhaltung zu führen und alle Belege aufzubewahren.
Mobilitäten
Die EU-Zuschüsse werden als Pauschalen vergeben und richten sich in ihrer Höhe nach der Anzahl der gewählten Mindestmobilitäten. Was bedeutet hier Mobilität?
"Mobilität" bedeutet hier die Hin- und Rückreise einer Person zu einer der Partnerschulen im Rahmen des Projekts, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, also zum Beispiel:
- Teilnahme einer Lehrkraft an einem 4-tägigen Projekttreffen = 1 Mobilität;
- 3-wöchiger Aufenthalt einer Lehrkraft im Rahmen eines Lehreraustausches = 1 Mobilität;
- 2 Lehrer und 3 Schüler fahren gemeinsam zu einem Projekttreffen = 5 Mobilitäten.
Wie wählen wir die richtige Pauschale?
Die Mindestanzahl der geplanten Mobilitäten wird von den Schulen selbst bestimmt. 2012 können Schulen zwischen folgenden Projektgrößen wählen:
- Multilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaften: mindestens 4, 8, 12 oder 24 Mobilitäten,
- Bilaterale COMENIUS-Schulpartnerschaften: mindestens 12 oder 24 Mobilitäten.
Die angegebenen Mindestzahlen beziehen sich auf die Gesamtdauer der zweijährigen Partnerschaft und nur auf die Mobilitäten der eigenen Schule (die Partnerschulen können bei Bedarf andere Mindestzahlen wählen).
Schulen sollten realistisch planen und überlegen, wie viele Lehrkräfte und/oder Schüler tatsächlich reisen können, damit nicht Gelder gebunden werden, die sonst anderen deutschen Schulen zur Verfügung stehen könnten.
Neben den Kosten für die Mobilitäten umfasst der Pauschalzuschuss auch Mittel für die lokale Projektarbeit vor Ort und die sonstigen Kosten der Partnerschaft, also zum Beispiel Ausgaben für Kommunikation, Verbreitung der Ergebnisse, Anschaffungen im Rahmen der Zusammenarbeit.
Müssen alle unsere Partnerschulen die gleiche Mindestanzahl an Mobilitäten beantragen und durchführen, z. B. alle Einrichtungen mindestens 24?
Wir haben eine Partnerschule auf Zypern und eine in Nordfinnland. Die Fahrtkosten sind daher sehr hoch. Müssen wir dennoch die Mindestanzahl an Mobilitäten durchführen?
Ja, dies gilt unabhängig von der geographischen Lage der Partnerschulen. Ausnahme: Partnerschulen in Übersee. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu ihrer Nationalen Agentur auf.
Was passiert, wenn wir in den zwei Projektjahren nicht die erforderliche Mindestanzahl an Mobilitäten durchführen können?
Am Ende einer Schulpartnerschaft reichen Schulen ihren Abschlussbericht ein, in dem die tatsächlich durchgeführten Mobilitäten eingetragen werden müssen. Wenn die Mindestanzahl an Mobilitäten nicht erreicht wurde, dann reduziert die NA den Zuschuss um den Betrag, der geschätzt einer Mobilität entspricht.
Beispiel:
- Zuschuss: 18.000 € entsprechend der Mindestanzahl von 12 Mobilitäten.
- Tatsächlich durchgeführte Mobilitäten: 10
- Geschätzter Betrag pro Mobilität: 18.000 € geteilt durch 12 = 1.500 €
- Endgültige Zuschusshöhe: 15.000 € (18.000 € - 2 x 1.500 €)
Können wir Mobiliäten reduzieren, wenn nicht alle Partnerschulen genehmigt werden?
Wenn eine bzw. mehrere Partnerschulen nicht genehmigt wurden, können auch keine Mobilitäten zu diesen Schulen durchgeführt werden. Um die Mindestanzahl an Mobilitäten zu erreichen, können Sie entweder die Mobilitäten zu den verbleibenden Partnerschulen erhöhen oder Sie führen weniger Mobilitäten durch als beantragt und zahlen am Ende der Projektlaufzeit einen Teilzuschuss zurück, was wegen des prozentual höheren Abzugs jedoch nicht empfehlenswert ist (siehe auch die vorangegangene Frage).
Zuschüsse
Welche Zuschüsse können wir erhalten?
Für deutsche Schulen gelten für die Antragstellung seit 2012 folgende Beträge:
- Mindestanzahl der Mobilitäten: 4
EU-Zuschuss (deutsche Sätze) für COMENIUS-Schulpartnerschaften 2011-2013: 9.000 € - Mindestanzahl der Mobilitäten: 8
EU-Zuschuss (deutsche Sätze) für COMENIUS-Schulpartnerschaften 2011-2013: 14.000 € - Mindestanzahl der Mobilitäten: 12
EU-Zuschuss (deutsche Sätze) für COMENIUS-Schulpartnerschaften 2011-2013: 18.000 € - Mindestanzahl der Mobilitäten: 24
EU-Zuschuss (deutsche Sätze) für COMENIUS-Schulpartnerschaften 2011-2013: 22.000 €
Wann erhalten wir unseren Zuschuss?
Der Zuschuss für COMENIUS-Schulpartnerschaften wird in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate in Höhe von 80 Prozent des bewilligten Zuschusses wird ausbezahlt, nachdem wir von Ihnen die unterzeichneten Zuschussvereinbarungen erhalten und durch Unterschrift unsererseits bestätigt haben (spätestens 45 Kalendertage nach Inkrafttreten der Vereinbarung durch die Unterschrift beider Parteien). Die Auszahlung des Restbetrags bzw. die Rückzahlung eines evtl. fälligen Rückforderungsbetrags erfolgt nach Erhalt Ihres Abschlussberichts am Ende der zweijährigen Partnerschaft. Bitte beachten Sie, dass Sie 20 Prozent des Gesamtzuschusses während der Projektlaufzeit vorfinanzieren müssen.
Welche Möglichkeiten gibt es, die 20 Prozent des Gesamtzuschusses vorzufinanzieren?
Z.B. Erhebung eines Eigenanteils bei Mobilitäten (den Sie ggf. nach Erhalt des Restbetrags rückerstatten können), Gewinnung weiterer Mittel durch Fundraising-Aktionen oder durch Unterstützung von örtlichen Sponsoren, Unterstützung bei der Vorfinanzierung durch den Förderverein der Schule, etc.
Unsere Schüler haben besondere Bedürfnisse, d.h. Lern-, Verhaltens-, Gesundheits-, oder körperliche Bedürfnisse, so dass wir bei Reisen ins Ausland zusätzliche Ausgaben haben. Können wir einen höheren Zuschuss erhalten?
Nein, dies nicht, aber Ihre Schule kann eine Reduzierung der Mindestmobilitäten mit dem Projektantrag oder im Verlauf des Projekts beantragen. Dafür müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Nähere Angaben zu den besonderen Bedürfnisse, die höhere Kosten verursachen
- Nähere Angaben zu den Extrakosten
- Anzahl der Mobilitäten, die die Einrichtung mit dem gewährten Zuschussbetrag ausführen kann.
Die Nationale Agentur kann dann die Anzahl der Mindestmobilitäten bis um die Hälfte reduzieren. Bei Mobilitäten von Lehrkräften und Schülern mit besonderen Bedürfnissen können Begleitpersonen wie Eltern, Betreuer oder Pflegepersonal an den Mobilitäten teilnehmen.
Wie sind unsere Schülerinnen und Schüler während des Aufenthalts bei der Partnerschule versichert? Müssen wir eine spezielle Versicherung abschließen?
Weder die Europäischen Kommission noch der PAD schließen eine Versicherung für die Teilnehmer an Comenius-Schulpartnerschaften ab; für ausreichenden Versicherungsschutz haben die Schulen selber zu sorgen. I.d.R. gilt COMENIUS als Schulveranstaltung. Mobilitäten im Rahmen von COMENIUS sind insofern vergleichbar mit schulischen Klassenfahrten. Sicherheitshalber sollten Sie sich bei der eigenen Schule erkundigen, welche Leistungen Ihre Schulversicherung umfasst und ob alle geplanten COMENIUS-Aktivitäten dadurch abgedeckt sind. Ggf. ist es ratsam, noch eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.


