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Kontakt

Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Fachberatern für Deutsch bzw. an den deutschen Auslandsvertretungen in Ihrem Heimatland.

Auch Herr Gröschl beim PAD berät Sie gerne:

Telefon+49 228 501-243 Fax+49 228 501-259 E-MailE-Mail

Veröffentlichungen

Weiterbildung in Deutschland für Deutschlehrkräfte und deutschsprachige Lehrkräfte an Auslandsschulen. [Infoblatt - PDF, 290 KB]

Schulen: Partner der Zukunft

Logo "Schulen: Partner der Zukunft"

Die Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" des Auswärtigen Amtes unterstützt das Programm.

Fortbildungskurse in Deutschland für ausländische Deutschlehrkräfte

Deutschlehrkräfte aus Staaten in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa nehmen an einer zweiwöchigen Fortbildung in Deutschland teil. Die multinational zusammengesetzten Kurse werden durch Schulhospitationen ergänzt. Die Fortbildungen finden jedes Jahr zwischen September und Dezember statt. 

  1. Was sind die Ziele des Programms?
  2. Wer kann teilnehmen?
  3. Welche Staaten sind beteiligt?
  4. Welche Zuschüsse sind möglich?
  5. Wie werden Anträge gestellt?

Was sind die Ziele des Programms?

  • Sprachliche, landeskundliche und methodisch-didaktische Fortbildung für Deutschlehrkräfte aus den o.a. Regionen in Seminaren, Workshops und durch Schulhospitationen;
  • Interkultureller Austausch zwischen deutschen und ausländischen Lehrkräften sowie unter den Gastlehrkräften zum Abbau länderspezifischer Vorurteile;
  • Aufbau langfristiger Kontakte zwischen den Lehrkräften, um den Austausch und Schulpartnerschaften zu fördern.

Wer kann teilnehmen?

  • Sekundarlehrkräfte für Deutsch aller Schulformen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung;
  • Lehrkräfte, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten oder Fachunterricht in deutscher Sprache erteilen und über gute Deutschkenntnisse (C1-Niveau entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen) verfügen.

Welche Staaten sind beteiligt?

Teilnehmen können Deutschlehrkräfte aus Staaten in

  • Asien
  • Lateinamerika
  • Osteuropa

Aus Afrika beteiligen sich Ägypten, Athiopien, Ghana, Kenia, Libyen, Namibia, Südafrika und Tunesien.

Welche Zuschüsse sind möglich?

  • Die Kurs- und Aufenthaltskosten, inkl. einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, werden aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert;
  • Je nach Entfernung wird ein gestaffelter Reisekostenzuschuss gewährt.

Wie werden Anträge gestellt?

  • Für Bewerber werden die Termine in den Ausschreibungen der deutschen Auslandsvertretungen bekannt gegeben. Bewerbungsschluss beim PAD ist der 15. April.
  • Informationen und Bewerbungsunterlagen sind erhältlich bei den zuständigen Fachberatern für Deutsch bzw. deutschen Auslandsvertretungen im Heimatland.
  • Bewerber richten ihre Bewerbung an die deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat) im Heimatland.