Mehr zum Programm
- Fremdsprachenassistenten im Ausland
- Gastschulen in Deutschland
- Fremdsprachenassistenten in Deutschland
- Interner Bereich für Fremdsprachenassistenten
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für das Zielland zuständigen Ansprechpartnerinnen beim PAD.
Frankreich, Belgien, Schweiz und Kanada (frankophon): Frau Klemm
Fremdsprachenassistenzkräfte im Ausland
Beim internationalen Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften können Studierende aus Deutschland an einer ausländischen Bildungseinrichtung im Deutschunterricht mitwirken und so ihre Kenntnisse über Sprache und Kultur des Gastlandes vertiefen. Sie erhalten einen Einblick in das dortige Bildungswesen und seine Unterrichtmethoden. Der PAD ist als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag der Länder für die Durchführung des Programms zuständig.
Downloads
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland
Anleitung zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens [PDF, 34 KB]
Terminplan zum Auswahlverfahren [PDF, 23 KB]
Annahmestellen in den Bundesländern [PDF, 18 KB]
Übersicht über die Regionen in Frankreich [PDF, 31 KB]
Übersicht über die Regionen in Spanien [PDF, 238 KB]
Übersicht über die Regionen in Italien [PDF, 368 KB]
Übersicht über die Regionen in Großbritannien und Nordirland [PDF, 59 KB]
Bewerbungsunterlagen
Anlagen zum Bewerbungsbogen [PDF, 22 KB]
Formular zur Auflistung der erbrachten Studienleistungen [PDF, 70 KB]
Gesundheitszeugnis mit persönlicher Erklärung [PDF, 112 KB]
Gutachten der Hochschule:
Formular Hochschulgutachten - deutsch [PDF, 45 KB]
Formular Hochschulgutachten - englisch (für anglophone Staaten) PDF, 36 KB]
Broschüre für Fremdsprachenassistenten
Welche Ziele verfolgt das Programm?
- Förderung der sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler durch die Begegnung mit Muttersprachlern;
- Praxisnahe Erweiterung und Vertiefung der Ausbildung angehender Fremdsprachenlehrkräfte im Land der Zielsprache;
- Erweiterung und Vertiefung der eigenen Kenntnisse über Sprache und Kultur des Gastlandes sowie Einblick in das Erziehungswesen und seine Unterrichtsmethoden.
Welche Aufgaben übernehmen Fremdsprachenassistenzkräfte?
- Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (FSA) werden an Schulen - i.d.R. im Sekundarbereich - eingesetzt und assistieren ca. 12 Stunden wöchentlich im Deutschunterricht. Die Fachlehrkräfte vor Ort behalten durchgängig die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse.
- Die Aufgaben der FSA sind vielseitig. Sie führen Übungen zur Sprache und Landeskunde durch, sie proben mit den Schülern Rollenspiele oder mündliche Prüfungssituationen, sie üben Konversation in Kleingruppen oder stellen Übungs- und Anschauungsmaterial zusammen.
- Den FSA können bestimmte Unterrichtsabschnitte auch selbständig überlassen werden, insbesondere solche, die der Förderung der Sprechfertigkeit dienen.
- Darüber hinaus sind extracurriculare Aktivitäten möglich wie z.B. Theater-AG, Lesezirkel, Sprechstunde, Deutscher Club.
Wer kann teilnehmen?
Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der Fächer Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Chinesisch. Jedoch können sich auch Studierende der klassischen Magisterstudiengänge und Lehramtsstudierende anderer Fächer bewerben.
Für Frankreich und China wurden die Bewerbungskriterien auf Studierende aller Fächerverbindungen erweitert.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre für Fremdsprachenassistenten 2011/2012 weiter oben in den Downloads.
Welche Zuschüsse sind möglich?
- Die Fremdsprachenassistenten erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss von den zuständigen Behörden im Gastland. Er deckt die notwendigen Lebenshaltungskosten.
- Die Reisekosten müssen von den FSA selbst getragen werden. Fürr die USA und China gelten Ausnahmeregelungen.
- Auch für ihre Unterkunft sind die FSA selbst verantwortlich. Sie erhalten jedoch in der Regel Unterstützung durch die aufnehmende Einrichtung.
Wann und wo sind Bewerbungen einzureichen?
Anträge werden bei der zuständigen Kultusbehörde oder Senatsverwaltung des Landes eingereicht, in dem die Hochschule liegt. Die Liste der Annahmestellen finden Sie weiter oben bei den Downloads. Beachten Sie, dass die Annahme der Bewerbungsunterlagen teilweise auch durch die Hochschule bzw. Universität erfolgen kann. In diesen Fällen sind ggf. Vortermine zu berücksichtigen, die örtlichen Aushängen zu entnehmen sind.
- Der Bewerbungstermin ist der 1. Dezember (Poststempel). Lediglich Bewerbungen für die USA müssen bereits bis zum 1. November eingereicht werden.
- Die Bewerbungsunterlagen mit den Hinweisen zur Bewerbung finden Sie weiter oben auf dieser Seite bei den Downloads.



