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Logo der Aktion COMENIUS im EU-Programm für lebenslanges Lernen

COMENIUS ist das europäische Programm für die schulische Bildung im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen der Europäischen Union.

Aus der Praxis

COMENIUS-Assistentin mit Schülerinnen an einer Grundschule in Luxemburg

Gasteinrichtungen und Assistenzkräfte berichten vom Alltag einer COMENIUS-Assistenzkraft. 

Kontakt

Informationen und Beratung zum Bewerbungsverfahren erhalten Gasteinrichtungen auch bei der zuständigen Landesbehörde.

Ansprechpartnerin beim PAD ist Frau Fasulo:

Telefon+49 228 501-257 E-MailE-Mail

COMENIUS-Assistenzzeiten

Gasteinrichtung für COMENIUS-Assistenzkräfte aus dem Ausland

Schulen und vorschulische Einrichtungen können ihrer Arbeit eine europäische Dimension verleihen, indem sie sich um die Aufnahme einer COMENIUS-Assistenzkraft bewerben. Dabei handelt es sich um junge, angehende Lehrerinnen und Lehrer aller Fachrichtungen aus Europa.

  1. Wer kann Gasteinrichtung werden?
  2. Wie wird die Assistenzzeit gestaltet?
  3. Wie werden Assistenzkräfte finanziert?
  4. Wie werden Anträge gestellt?

Wer kann Gasteinrichtung werden?

Schulen aller Schulformen und -stufen sowie vorschulische Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben oder Deutsche Auslandsschulen in den am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmenden Staaten können COMENIUS-Assistenzkräfte aufnehmen. Besonders erwünscht ist auch die Teilnahme von Sonder-/Förderschulen am Programm COMENIUS-Assistenzzeiten.

Wie wird die Assistenzzeit gestaltet?

  • COMENIUS-Assistenzkräfte verbringen mindestens 13 bis max. 45 Wochen an einer Gastschule oder einer vorschulischen Einrichtung im Ausland. Es ist möglich, die Assistenzzeit innerhalb eines Schuljahres flexibel zu beginnen (frühestens Anfang August, spätestens Ende Februar/Anfang März, je nach Zielland). Nach erfolgreicher Vermittlung ist der genaue Einsatzzeitraum mit der gastgebenden Einrichtung festzulegen.
  • An den Gasteinrichtungen steht den Assistenzkräften eine qualifizierte und erfahrene Lehrkraft/pädagogische Fachkraft zur Betreuung zur Verfügung. Sie ist die Hauptkontaktperson bei allen Fragen und Problemen und führt die Assistenzkraft in die Gasteinrichtung ein.
  • Nach Antritt der Assistenzstelle trifft die COMENIUS-Assistenzkraft mit der Gasteinrichtung eine Vereinbarung bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten und erstellt mit ihr ein Arbeitsprogramm für die gesamte Assistenzzeit. Die Unterrichtsverpflichtung sollte 12 bis 16 Wochenstunden umfassen.

Wie werden Assistenzkräfte finanziert?

Die ausländischen Assistenzkräfte erhalten von ihrer entsendenden Nationalen Agentur einen monatlichen Unterhaltszuschuss sowie eine Fahrtkostenerstattung.

Wie werden Anträge gestellt?

  • Anträge sind online einzureichen und müssen außerdem ausgedruckt und unterschrieben werden, um sie zusätzlich per Post einzureichen. Die Formulare finden Sie im Downloadcenter.
  • Anträge von Gasteinrichtungen auf Vermittlung einer COMENIUS-Assistentenzkraft sind entsprechend den landesinternen Regelungen beim PAD oder bei der zuständigen Stelle Ihres Landes einzureichen.
  • Vorschulische Einrichtungen reichen ihre Anträge direkt beim PAD ein.
  • Die Bewerbungsfrist für eine Assistenzzeit im Schuljahr 2012/2013 ist bereits abgelaufen. Der nächste Antragstermin ist voraussichtlich Ende Januar 2013. Das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich Anfang Dezember 2012 unter Downloads zur Verfügung stehen.