Mehr zum FSA-Programm
- Deutsche FSA im Ausland
- Gastschulen in Deutschland
- Ausländische FSA in Deutschland
- Interner Bereich für Fremdsprachenassistenten
Aus der Praxis
Ausgewählte Berichte geben einen interessanten Einblick in der Praxis der Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten. Mehr
Gastschule im Programm für Fremdsprachenassistenzkräfte
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen können sich über die zuständige Kultusbehörde oder Senatsstelle für die Aufnahme einer Fremdsprachenassistentin oder eines Fremdsprachenassistenten (FSA) bewerben. Fremdsprachenassistenzkräfte fördern die sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler in ihrer Muttersprache. Durch ihre Unterrichtsassistenz können die angehenden Lehrkräfte ihre Ausbildung im Land der von ihnen gewählten Sprache praxisnah vertiefen.
Welche Voraussetzungen bringen Fremdsprachenassistenzkräfte mit?
Als Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) können sich Studierende aus dem Ausland bewerben, die mindestens ein zweijähriges Studium in ihrem Heimatland absolviert haben. In den meisten Fällen wird dies ein Germanistikstudium sein, jedoch sind auch Studierende anderer Fächer mit Deutsch im Nebenfach teilnahmeberechtigt. Allerdings streben nur wenige ein Lehrberuf in ihrer Heimat an. Vorkenntnisse im pädagogischen Bereich können daher nicht vorausgesetzt werden. Allen gemeinsam ist jedoch das Interesse an Deutschland und an der deutschen Sprache.
Die FSA sind in der Regel zwischen 20 und 25 Jahre alt und haben bis auf wenige Ausnahmen kaum Unterrichtserfahrungen. Daher ist für einen sinnvollen und erfolgreichen Einsatz grundsätzlich eine fachliche Betreuung und Anleitung durch Fachlehrkräfte während der Assistenzzeit erforderlich.
Die FSA kommen aus Australien, Belgien, China, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Neuseeland, Russland, Spanien, der Schweiz und den USA. Viele von ihnen – insbesondere aus den Partnerstaaten in Übersee – verfügen bereits über einen ersten Studienabschluss (BA).
Wie bewerben sich Schulen um eine Fremdsprachenassistenzkraft?
Besteht Interesse an der Zuweisung eines/einer ausländischen FSA, müssen Schulen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Kultusbehörde oder Senatsverwaltung stellen. Hierbei verpflichtet sich die Schule gleichzeitig, der/dem FSA hinreichende Hilfestellung und Betreuung zu bieten.
Eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit setzt voraus, dass das gesamte Kollegium, die Schulleitung und besonders die Fachkollegen den FSA bereitwillig aufnehmen und ihn dabei unterstützen, sich in den Schulalltag zu integrieren. Dabei sollte der FSA über den fremdsprachlichen Bereich hinaus in möglichst viele Schulaktivitäten einbezogen werden.
Wie unterstützt der PAD die Schulen?
Damit die Zusammenarbeit mit FSA für beide Seiten erfolgreich verläuft, hat der PAD eine Informationsbroschüre ergestellt, die auch wichtige Programminformationen für Schulen enthält. Sie können den "Wegweiser für ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten in Deutschland" als PDF-Datei [PDF, 5,2 MB] abrufen.



