Schriftgröße:
  • Schrift verkleinern
  • Schrift vergößern

Kontakt

Weitere Information zu den Kursen zur deutschen Sprache und Landeskunde:

Telefon+49 228 501-119 E-MailE-Mail

Kurse zur deutschen Sprache und Landeskunde

Das zwei- bis vierwöchige Stipendienprogramm richtet sich an Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen im Ausland, die sich im Fach Deutsch ausgezeichnet haben. In jedem Schuljahr nehmen ca. 1.000 Schülerinnen und Schüler zwischen Juni und September am Programm teil.

Familienaufenthalte, gesonderter Sprachunterricht und Hospitationen in den Klassen der Gastgeschwister sowie gemeinsame Exkursionen bilden den Kern des Programms, an dem 17 Nationen teilnehmen.

  1. Welche Ziele hat das Programm?
  2. Wer kann teilnehmen?
  3. Welche Zuschüsse sind möglich?
  4. Wie werden Anträge gestellt?

Welche Ziele hat das Programm?

  • Förderung der deutschen Sprache im Ausland durch Stipendien für ausländische Schüler im allgemein bildenden Schulwesen, die sich im Fach Deutsch besonders ausgezeichnet haben (weltweit ca. 23 Staaten).
  • Förderung der internationalen Dimension an den deutschen Gastschulen.

Wer kann teilnehmen?

  • Die Jugendlichen sollten 16 bis 18 Jahre alt sein, mindestens zwei Jahre erfolgreich am Deutschunterricht teilgenommen haben und soziale Integrationsfähigkeit zeigen. Sie sollten nicht Teilnehmer einer Abschlussklasse sein.
  • Die Stipendiaten werden in der Regel über einen Sprachwettbewerb in ihren jeweiligen Heimatländern ausgewählt und dem PAD von Auslandsvertretungen oder Fachberatungen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen empfohlen.
  • Es können sich aber auch Schülerinnen und Schüler über ausländische Partnerorganisationen als Selbstzahler bewerben.

Welche Zuschüsse sind möglich?

  • Der PAD übernimmt aus Mitteln des Auswärtigen Amts die Kurskosten sowie die Unterbringungs- und Verpflegungskosten.
  • "Selbstzahlerkurse" werden in einigen Ländern von der entsendenden Seite bezuschusst.

Wie werden Anträge gestellt?

  • Über die Erziehungsbehörden der teilnehmenden Staaten, die Kulturreferate der deutschen Auslandsvertretungen.
  • In Einzelfällen über private Partnerorganisationen, die im Auftrag der jeweiligen Regierungen auch Einzelschüler in das Programm vermitteln können.
  • Benennung durch die jeweiligen nationalen Erziehungsbehörden in Abstimmung mit den Kulturreferaten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland; Prüfung und Bestätigung durch den PAD.
  • Ausschreibungsfristen i.d.R. 15. März bis 15. April eines Jahres.
  • Schulen über den Dienstweg beim PAD.