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Regelungen der Bundesländer

Zuständige Behörden, Ansprechpartner und länderspezifische Regelungen zum EU-Programm für lebenslanges Lernen

In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Kulturhoheit bei den Ländern. Deshalb gibt es zusätzlich zu der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst in jedem Land mindestens eine  Behörde, die als Ansprechpartner für Antragsteller aus dem Schulbereich zuständig ist und bei der Sie Hilfestellung bei der Projektplanung und Antragstellung erhalten.

Ansprechpartner und Regelungen der Bundesländer

In den folgenden Listen finden Sie die Ansprechpartner der Länder für die verschiedenen Aktionen unter COMENIUS und für Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute sowie länderspezifische Regelungen zur Antragstellung.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hessen

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Schleswig-Holstein

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen