Mehr zum Programm
- Programm für lebenslanges Lernen
- Regelungen der Bundesländer
Regelungen der Bundesländer
Zuständige Behörden, Ansprechpartner und länderspezifische Regelungen zum EU-Programm für lebenslanges Lernen
In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Kulturhoheit bei den Ländern. Deshalb gibt es zusätzlich zu der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst in jedem Land mindestens eine Behörde, die als Ansprechpartner für Antragsteller aus dem Schulbereich zuständig ist und bei der Sie Hilfestellung bei der Projektplanung und Antragstellung erhalten.


