Schulpartnerschaften mit Schulen in Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten
Hinweise zum zeitlichen Ablauf
Für das Programm zur Förderung von Schulpartnerschaften mit Schulen in Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten finden Sie hier Informationen zum zeitlichen Ablauf. Sie erfahren, was nach der Antragstellung geschieht, wann Sie Ihre Fördermittel erhalten und bis wann Sie diese abrechnen.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Dezember | Ausschreibung des Programms für das Folgejahr; die Antragsunterlagen werden auf der PAD-Website eingestellt |
| Januar/Februar | Fortlaufende Beratung der antragstellenden Schulen, Registrierung der eingehenden Anträge |
| 15. März | Antragsschluss für Fahrt- und Programmkostenzuschüsse sowie für Projektkostenzuschüsse |
| März/April | Registrierung und Begutachtung der eingegangenen Anträge |
| Frühestens ab 15. März bzw. sechs Wochen nach Antragseingang beim PAD | Antragstellende Schulen erhalten einen Zwischenbescheid, der sie darüber informiert, ob ihr Antrag auf Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und ggf. Projektkostenzuschüsse als förderwürdig eingestuft wurde und wie hoch die Fördersumme voraussichtlich sein wird. |
| Frühestens vier Wochen vor Beginn der Austauschmaßnahme | Antragstellende Schulen erhalten für den Fahrt- und Programmkostenzuschuss einen Bewilligungsbescheid, in dem die endgültige Fördersumme mitgeteilt wird. Der PAD weist die genannte Fördersumme an. |
| Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Austauschmaßnahme | Die geförderten Schulen reichen beim PAD einen Verwendungsnachweis für die Fahrtkostenzuschüsse und einen Bericht über die Austauschbegegnung ein. |
| Bis spätestens Ende November | Schulen, die Fördermittel für ein Projekt in Aussicht gestellt bekommen haben, reichen möglichst umgehend nach Durchführung des Projekts - jedoch spätestens bis Ende November - die Projektkostenabrechnung und den Projektbericht beim PAD ein. Anschließend zahlt der PAD die Fördersumme für das Projekt aus. |



