Mehr zum Programm
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Sie haben Fragen zu den Studienbesuchen? Der PAD berät Sie gerne:
Regelungen der Länder
In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Kulturhoheit bei den Ländern. Deshalb gibt es zusätzlich zu der Nationalen Agentur im PAD in jedem Land mindestens eine Behörde, die als Ansprechpartner für Antragsteller aus dem Schulbereich zuständig ist und bei der Sie Hilfestellung erhalten. In der Liste finden Sie alle Ansprechpartner, Antragstermine und länderspezifischen Regelungen. Mehr
Broschüre zu Studienbesuchen
Ausführliche Informationen für Antragsteller enthält eine aktuelle Broschüre zum Programm, die als [PDF-Datei, 76 KB] erhältlich ist und unter Service bestellt werden kann.
Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute
Allgemeine Informationen zum Studienbesuchsprogramm
Studienbesuche bieten Fachleuten und Entscheidungsträgern im Bildungs- und Berufsbildungsbereich herausragende Möglichkeiten, sich mit Expertinnen und Experten aus ganz Europa zu aktuellen Themen ihres Faches auszutauschen. Nehmen Sie an einer der drei- bis fünftägigen Veranstaltungen im europäischen Ausland teil oder organisieren Sie selbst einen Studienbesuch, um Experten nach Deutschland einzuladen. Von einem Studienbesuch profitieren alle Seiten.
Die Studienbesuche für Bildungs- und Berufsbildungsfachleute werden im Rahmen des EU-Programms für lebenslanges Lernen gefördert.
Was sind die Ziele?
- Das Studienbesuchsprogramm fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch zu staatenübergreifenden Themen des Unterrichts.
- Die Teilnehmer können sich über die unterschiedlichen Bildungs- und Berufsbildungssysteme in Europa informieren.
- Beim Austausch mit Bildungs- und Berufsbildungsfachleuten aus ganz Europa profitieren Teilnehmer wie Veranstalter von den Erfahrungen, Ideen und dem Wissen der Teilnehmenden.
- Das Studienbesuchsprogramm bietet die Gelegenheit, Netzwerke zu erweitern und so die Basis für Folgeaktivitäten zu schaffen, wie z.B. für Kooperationsvorhaben im Rahmen anderer Aktionen des Programms für lebenslanges Lernen (COMENIUS, Leonardo da Vinci, Grundtvig).
Wer kann teilnehmen?
- Leiterinnen und Leiter von Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen, Schulaufsichtsbeamte, Lehrerausbilder in Leitungsfunktionen;
- Führungskräfte, Funktionsträger/innen und Vertreter/innen der Sozialpartner in der beruflichen Bildung mit Multiplikatorenfunktion;
- Politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Bildungs- und Berufsbildungsbereich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die für die gewählten Studienbesuche angegebenen Fremdsprachen aktiv beherrschen.
Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss?
Die Teilnehmenden erhalten zielstaatenabhängige Aufenthaltspauschalen, deren Höhe sich nach der Länge des Studienbesuchs richtet. Darüber hinaus werden Fahrtkosten in der Regel zu 100 Prozent bezuschusst. Ausführliche Hinweise werden im Falle einer Bewilligung versandt.
Wie werden Anträge auf Förderung gestellt?
Anträge sind während der Bewerbungszeiträume im Online-Verfahren zu stellen und per Post bei der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst einzureichen. Antragstellende aus dem schulischen Bereich erhalten hier Informationen zur Einhaltung landesinterner Verfahren.
Für die Studienbesuche 2012/13 gelten folgende von der EU-Kommission festgelegten Antragstermine und Durchführungszeiträume:
- 1. Antragstermin 2012: 9. Februar bis 30. März 2012 für Studienbesuche, die zwischen September 2012 und Februar 2013 stattfinden;
- 2. Antragstermin 2012: 22. Juli bis 12. Oktober 2012 für Studienbesuche, die zwischen März und Juni 2013 stattfinden.
Zum jeweiligen Antragstermin können ausschließlich Anträge für Studienbesuche für die o. a. Zeiträume gestellt werden.
Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Wer kann einen Studienbesuch in Deutschland organisieren?
Als Gastgeber oder Gastgeberinnen eines Studienbesuchs kommen Einrichtungen und Organisationen aus folgenden Bereichen in Frage:
- allgemeine Bildung
- Erwachsenenbildung
- Berufsbildung
- Lehrerausbildung
- Bildungs- und Berufsberatung
- Bildungsverwaltung
- Gewerkschaften
- Arbeitgeberorganisationen
Wie wird man Veranstalter eines Studienbesuchs?
Potenzielle Organisatoren in Deutschland wenden sich an die Nationale Agentur im PAD, an ihre zuständigen Länderbeauftragten bzw. die Interessenvertretungen der Sozialpartner.
Nach dem offiziellen Aufruf durch die EU-Kommission können Sie über Ihre zuständige Länderstelle bei der Nationalen Agentur im PAD Ihr Angebot einreichen. Hierfür wird eine Formatvorlage zur Verfügung gestellt.
Wir haben alle Informationen für Organisatoren von Studienbesuchen für Sie zusammen gestellt.





