Das Logo von Erasmus+

Bildrechte, Urheberrecht & Datenschutz

Urheberrecht und Datenschutz begegnen einem auf Schritt und Tritt. Worauf Sie achten sollten, hängt oft von den genaueren Umständen ab und lässt sich zumeist nicht allgemein in einem Satz beantworten. Unsere Übersicht soll Ihnen Orientierung und Hilfe geben.

Fotos, Musik und andere Inhalte verwenden

Einfach und schnell per „Copy & Paste“ Inhalte aus dem Internet zusammenkopieren und dem Urheberrecht keine Achtung schenken? So geht es natürlich gar nicht. Aber woran können Sie sich orientieren? Hier finden Sie Tipps für die Praxis:

  • Die Initiative Schulen: Partner der Zukunft (PASCH) hat Copyright-Regeln für ihre Community erstellt, die auch anderen Schulen eine Orientierung bieten können.
  • Wie gut kennen Sie sich aus? Ein Quiz zum Urheberrecht für Lehrkräfte auf dem Deutschen Schulportal hilft Ihnen auf die Sprünge.

Für die Praxis: Einverständniserklärung

Um Fotos und Videos von Ihrem Austausch für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen bereits vor Beginn des Projekts eine schriftliche Einverständniserklärung von den beteiligten Personen (bzw. ihren Erziehungsberechtigten) unterschreiben zu lassen. Unsere Tipps und Hinweise helfen Ihnen bei der Erstellung von Einwilligungsformularen.

  • Vollständigkeit: Geben Sie – soweit möglich – alle Kontexte an, in denen Sie die während des Projekts angefertigten Fotos und/oder Videoclips verwenden und veröffentlichen möchten. Denken Sie dabei auch an ihre Partnerschule(n): Wo möchten diese die Fotos/Videos evtl. veröffentlichten? Und entsprechen die dortigen Regelungen denen, die Sie anwenden?
  • Hintergründe und Ziele beschreiben: Geben Sie an, warum Sie die Fotos/Videos für die genannten Kontexte verwenden möchten.
  • Beispiele nennen: Schreiben Sie zum Verwendungszweck nicht einfach „Presse“, sondern nennen Sie Beispiele. Sie müssen dabei nicht alle denkbaren Medien nennen, sollten aber anhand eines konkreten Beispiels offenlegen, an welche Art von Presse hier gedacht ist.
  • An die Öffentlichkeitsarbeit des PAD denken: Gerne heben wir Ihre Projektarbeit im Rahmen unserer Möglichkeiten hervor. Sie können uns dies erleichtern, indem Sie auch hierfür direkt das Einverständnis einholen.
  • Altersregelung beachten: Jugendliche können ab 16 Jahren in Deutschland selbst die Einwilligung zur Verwendung von Abbildungen ihrer Person erteilen. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist ausschließlich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Unterschriebenen Einverständniserklärungen aufbewahren: Es empfiehlt sich, die unterschriebenen Formulare einzuscannen und in datenschutzkonformer Weise digital abzulegen. So können Sie im Zweifelsfall schneller darauf zurückgreifen und müssen nicht lange danach suchen. Die Einverständniserklärungen sollten so lange aufbewahrt werden, bis der Zweck, zu dem die Bilder erstellt wurden, erfüllt ist.

Austausch über und in Social Media

Wir freuen uns über alle Lehrkräfte, Schulen oder andere Personen, die uns auf Social Media folgen oder unsere Kanäle abonnieren. Wer dort selbst aktiv ist und Inhalte aus den Programmen teilen möchte, kann den PAD gerne markieren.  Der PAD nutzt auf seinen Kanälen zu allgemeinen Themen den Hashtag #Austauschbildet, darüber hinaus anlass- und programmbezogene Hashtags wie #ErasmusDays, #eTwinning, #PASCH oder #GAPP. Wir freuen uns, wenn Schulen, Lehrkräfte oder Programmteilnehmende diese Hashtags bei Social Media ebenfalls verwenden, natürlich nach eigenem Ermessen. Der Pädagogische Austauschdienst ist auf folgenden Kanälen zu finden:

Damit Informationen zu den Förderprogrammen des PAD immer aktuell sind, verlinken Sie gerne direkt auf unsere Websites (www.kmk-pad.org oder www.erasmusplus.schule). So vermeiden Sie auch, dass überholte Informationen zur Bewerbung bei Programmen oder deren Abläufen oder Förderrichtlinien auf Ihrer Schulwebsite oder Ihrem Projektblog stehen. Natürlich können Links zu unseren Websites auch gerne in Sozialen Medien geteilt werden.

Datenschutz und DSGVO

Datenschutz und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Schulen? Hier haben wir hilfreiche Quellen im Netz zusammengestellt:

Unterricht vorbereiten, Schularbeiten korrigieren, den Elternsprechtag organisieren - und dann noch an den Datenschutz denken? Der Clip der Medienberatung NRW zeigt in diesem Erklärvideo, worauf Lehrkräfte beim Arbeiten mit privaten Geräten (PC, Smartphone) achten sollten.