A1-Entsendebescheinigungen für Reisen in andere EU-Staaten

Auch Lehrkräfte sollten sich A1 Entsendebescheinigungen für Reisen in andere EU-Staaten ausstellen lassen
Seit Anfang 2019 müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Falle von Dienstreisen ins Ausland eine sogenannte A1-Bescheinigung aushändigen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die Rechtsvorschriften des Entsendestaats und damit das Sozialversicherungsrecht des Entsendestaats weiterhin gelten.
Obwohl die Bedingungen und Bestimmungen dieser A1-Entsendebescheinigungen ursprünglich nur für Arbeitnehmer und Selbständige entwickelt wurden, ist es momentan nicht auszuschließen, dass auch Lehrkräfte, die im Rahmen von Austauschprogrammen ins Ausland reisen von etwaigen Kontrollen betroffen sind. Insofern scheint es auch für Bildungspersonal empfehlenswert zu sein, sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ins Ausland um eine entsprechende A1-Bescheinigung zu kümmern.
Zentrale Lösungen auf europäischer oder nationale Ebene, um beispielsweise Mobilitätsteilnehmende an Erasmus+ insgesamt freizustellen und dies durch entsprechende Dokumente zu belegen, sind derzeit noch nicht in Aussicht.
Detaillierte Informationen zur Entsendung ins Ausland und die Entsendebescheinigungen finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. Dort können Sie auch direkt den Vordruck A1 herunterladen.
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