Informationen zur EU-Bildungskooperation
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zum allgemeinen Rahmen der EU-Bildungskooperation und Schlüsseldokumente im Bereich Schulbildung, die bei der Projektplanung im Programm Erasmus+ nützlich sein können.
Berufliche Entwicklung von Lehr- und Führungskräften an Schulen
Zusammenfassung des von der ET-2020-Arbeitsgruppe „Schulen“ (2018-2020) ausgearbeiteten Leitfadens „Unterstützung von Lehr- und Führungskräften an Schulen: Ein Strategieleitfaden“.
Der Strategische Rahmen für allgemeine und berufliche Bildung (ET 2020)
Hintergrund für die strategischen Ziele des Programms Erasmus+ (2014 - 2020)
Hintergrund für die strategischen Ziele des Programms Erasmus+ (2014 - 2020) ist der Strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („Education and Training 2020”; kurz „ET 2020”). In diesem Rahmen haben die EU-Länder 2009 vier gemeinsame Ziele zur Bewältigung der Herausforderungen in den Aus- und Weiterbildungssystemen bis 2020 festgelegt:
Vier übergreifende Ziele:
- Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
- Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns
- Förderung von Innovation und Kreativität - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Zur Beobachtung von Fortschritten und Ermittlung von Herausforderungen haben sich die Mitgliedstaaten zudem auf die folgenden fünf europäische Zielmarken (sogenannte „Benchmarks”) geeinigt.
Europäische Zielmarken: "Benchmarks"
- Vorschulbildung: Bis 2020 sollten mindestens 95% der Kinder im Alter zwischen vier Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter in den Genuss einer Vorschulbildung kommen.
- Schüler mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen: Der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften sollte bis 2020 unter 15% liegen.
- Erwerb von Hochschulabschlüssen: Bis 2020 sollten mindestens 40% der 30- bis 34- Jährigen einen Hochschulabschluss besitzen.
- Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger: Bis 2020 sollte der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger weniger als 10% betragen.
- Beteiligung Erwachsener am Lebenslangen Lernen: 15% der Erwachsenen sollten am Lebenslangen Lernen teilnehmen.
Zu diesen Durchschnittsbezugswerten und einer Reihe weiterer Vergleichsindikatoren erstellt die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten jährlich Fortschrittsberichte.
Mehr Informationen zum Arbeitsprogramm ET 2020 und den "Benchmarks" sind auf der Website der Kommission zu finden.
Prioritäten von Europäischem Rat und EU-Kommission ab 2015
Angesichts aktueller Entwicklungen in Europa haben der Rat und die EU-Kommission in einem gemeinsamen Bericht über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) im Jahr 2015 neue Prioritäten formuliert:
Die neuen prioritären Bereiche sind folgende:
- Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen von hoher Relevanz und hohem Wert, die im Laufe des lebenslangen Lernens erworben werden, wobei der Fokus auf den Lernergebnissen im Hinblick auf Beschäftigungsfähigkeit, Innovation, bürgerschaftliches Engagement und Wohlbefinden liegt;
- inklusive Bildung, Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und die Förderung von Bürgerkompetenz;
- offene und innovative allgemeine und berufliche Bildung, die sich die Errungenschaften des digitalen Zeitalters in vollem Umfang zu eigen macht;
- verstärkte Unterstützung für Lehrkräfte, Ausbilder, Schulleiter und sonstiges pädagogisches Personal;
- Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zur Erleichterung der Lern- und Arbeitsmobilität;
- nachhaltige Investitionen sowie Qualität und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Aktuelle Initiativen zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums
Schaffung eines Europäischen Bildungsraums
Der Strategische Rahmen für allgemeine und berufliche Bildung (ET 2020) wurde für die Dekade 2010 bis 2020 entwickelt. Seit 2017 entwickelt die Europäische Kommission auch mit Blick auf das Folgeprogramm von Erasmus+ ab 2021 Initiativen, die in längerfristiger Perspektive den Aufbau eines europäischen Bildungsraums voranbringen sollen. Als Ziel formuliert die Kommission ein Europa, in dem
- ein Auslandsaufenthalt zu Studien- und Lernzwecken zur Norm geworden ist;
- Schul- und Hochschulabschlüsse überall anerkannt werden;
- es gängig ist, neben der Muttersprache zwei weitere Sprachen zu sprechen;
- jeder unabhängig von seinem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund Zugang zu Bildung von hoher Qualität hat und
- sich die Menschen ihrer europäischen Identität, des kulturellen Erbes Europas und dessen Vielfalt voll und ganz bewusst sind.
In ihrer Mitteilung "Ein stärkeres Europa aufbauen: Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik" (2018) [pdf, 0,9 MB unterstreicht die Kommission die entscheidende Bedeutung der Bildungs-, Jugend- und Kulturpolitik für die Gestaltung der Zukunft Europas. Sie bezieht sich auf die Vorgaben des Europäischen Gipfeltreffens in Göteborg im November 2017 und beschreibt ihre Vision für die Schaffung eines europäischen Bildungsraums.
Zur Umsetzung der Vision des europäischen Bildungsraums hat die EU-Kommission Initiativen in den folgenden Bereichen gestartet:
- Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (siehe unten, Schlüsselthemen im Bereich Schulbildung)
- zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (siehe unten, Schlüsselthemen im Bereich Schulbildung)
- digitale Kompetenzen (siehe unten)
- gemeinsame Werte und inklusive Bildung (siehe unten)
- zur automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und zurückgelegten Lernzeiten (siehe unten) und
- zur Verbesserung des Lehrens und Lernens von Sprachen (siehe unten).
Ferner beschreibt sie die laufenden Initiativen zur Verwirklichung des Pilotprojekts "Europäische Hochschulen" und des Europäischen Studierendenausweises.
Weitere Informationen zur Schaffung eines Europäischen Bildungsraums auf der Seite der EU-Kommission
Im folgenden werden die übergreifenden Themen mit Relevanz für den Schulbereich dargestellt
Aktionsplan für digitale Bildung
Im Januar 2018 veröffentlichte die EU-Kommission einen Aktionsplan für digitale Bildung mit elf Initiativen zur Förderung der Technologienutzung und der Entwicklung der digitalen Kompetenz im Bildungswesen [pdf, 482 KB]
Der Aktionsplan umfasst drei Prioritäten mit Maßnahmen zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten im Umgang mit den Chancen und Herausforderungen für den Bildungsbereich im digitalen Zeitalter.
- Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken
- Entwicklung digitaler Fertigkeiten und Kompetenzen
- Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen.
Digitale Kompetenz ist auch eine Schlüsselkompetenz im 2018 überarbeiteten europäischen Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (siehe unten: Schlüsselthemen im Bereich Schulbildung). Sie beinhaltet die souveräne und kritische Nutzung digitaler Technologien und umfasst Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen, die alle Bürgerinnen und Bürger in einer sich rasant verändernden digitalen Gesellschaft benötigen.
Der 2017 von der EU-Kommission veröffentlichte Europäische Referenzrahmen für digitale Kompetenzen für Lehrkräfte (englischsprachig, pdf, 16 MB) fasst auf wissenschaftlicher Grundlage bestehende Instrumente und Ausbildungsprogramme zusammen und versteht sich als Leitfaden für die Politik und Einrichtungen der Lehrerbildung in Europa.
Demokratische und inklusive Bildung
Im Mai 2018 verabschiedeten die EU-Bildungsminister eine "Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht"[pdf, 421 KB]. Mit ihr reagieren die Union und ihre Mitgliedstaaten auf die aktuellen Herausforderungen durch Populismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Diskriminierung, Verbreitung von Falschmeldungen und -informationen sowie Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus.
Vier Ziele bilden den Kern des Vorschlags:
- Förderung gemeinsamer Werte auf allen Bildungsebenen
- Stärkung der inklusiven Bildung
- Förderung einer europäischen Dimension im Unterricht
- Unterstützung für Lehrkräfte und den Unterricht.
In der Empfehlung unterstreichen die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen, die Ziele der Pariser "Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung" [pdf, 397 KB] der EU-Bildungsminister (2015) weiter umzusetzen. Die in der Grundrechtecharta verankerten gemeinsamen europäischen Werte sollen als Einflussfaktoren für Zusammenhalt und Inklusion durch ein Bündel von Maßnahmen gefördert werden: Hierfür sollen partizipativen Lernumgebungen auf allen Bildungsebenen unterstützt, die Ausbildung von Lehrkräften im Hinblick auf politische Bildung und Diversität und die kritische Medienkompetenz aller Lernenden verbessert werden.
Das Einbringen einer europäischen Dimension in den Unterricht sollte dazu beitragen, dass Lernende europäische Identität in ihrer gesamten Diversität erfahren und ein positives Zugehörigkeitsgefühl zu Europa entwickeln.
Der im Auftrag der Kommission erstellte Eurydice-Bericht „Citizenship Education at School in Europe“ (2017) [pdf, 6 MB] belegt, dass politische Bildung gegenwärtig in zahlreichen europäischen Ländern ein wichtiges Thema ist. Trotzdem fehlt in fast der Hälfte der Länder eine Strategie, um politische Bildung in die Lehrerbildung einzubinden. Lehrkräfte sollten durch Maßnahmen unterstützt werden, eine offene Lernkultur und ein offenes Lernumfeld zu schaffen und mit inhomogenen Lerngruppen umzugehen, um Bürgerkompetenz zu unterrichten, das gemeinsame Erbe Europas zu vermitteln und gemeinsame Werte zu fördern.
Anerkennung von Abschlüssen und Lernzeiten im Ausland
Im Mai 2018 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine "Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland" veröffentlicht. Mit der Empfehlung soll gewährleistet werden, dass alle Studierenden, Auszubildenden oder Schüler, die – ob im Rahmen einer Qualifizierungs- oder einer Lernmobilität – einen Lernaufenthalt im Ausland absolviert haben, diese Erfahrung automatisch für die Zwecke ihrer weiteren Ausbildung anerkennen lassen können.
Mit der vorgeschlagenen Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine politische Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen mit dem Ziel einer automatischen Anerkennung bis 2025 einzugehen. Um die Lernmobilität zu fördern, sollen ergänzende Maßnahmen durchgeführt werden, die in den Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Bildungssysteme der anderen Länder stärken und sie bei der Verbesserung der Anerkennung unterstützen.
Im Hochschulbereich soll die Maßnahmen anknüpfen auf den Rahmen des Bologna-Prozesses und des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens des Europarates. Ferner soll die umfassendere Nutzung der bestehenden Transparenzinstrumente gefördert werden, wie der Europass, der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) und das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET).
Im Sekundarbereich zielt die vorgeschlagene Empfehlung darauf ab, die Verfahren zur Anerkennung von Abschlüssen – auch der beruflichen Bildung – der Sekundarstufe II zu verbessern, die zum Hochschulstudium berechtigen. Außerdem soll die Anerkennung der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland während der Schulzeit erleichtert werden.
Der Rat hat die Empfehlung am 26. November 2018 verabschiedet.
Lehren und Lernen von Sprachen
Bei der Verwirklichung der Vision eines europäischen Bildungsraums wird fremdsprachliche Kompetenzen eine zentrale Rolle zugemessen: Fremdsprachen werden nicht nur für ein Studium im Ausland oder auf den zunehmend international geprägten Arbeitsmärkten benötigt, sondern sie eröffnen auch neue Perspektiven und ermöglichen es den Menschen, andere Kulturen kennenzulernen.
Auf EU-Ebene wurde bereits 2002 mit dem sogenannten Barcelona-Ziel vereinbart, dass jede Europäerin und jeder Europäer ab dem frühen Kindesalter die Möglichkeit erhalten sollte, zwei Fremdsprachen zu lernen. Verschiedene Untersuchungen zeigen jedoch, dass die EU-Länder unzureichende Fortschritte bei der Erreichung dieses Ziels machen. Häufig sind die Fremdsprachenkenntnisse der Schülerinnen und Schüler am Ende der Pflichtschulzeit eher gering, und es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Angesichts der wachsenden innereuropäischen Mobilität sowie des großen Zustroms an anderssprachigen Schulkindern aus Drittländern soll die Mehrsprachigkeit zu einer echten "Trumpfkarte Europas" entwickeln.
Die Aktivitäten auf EU-Ebene beschreibt die EU-Kommission auf ihrer Website:
Am 22. Mai 2019 hat der Rat eine „Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen" verabschiedet. Die Empfehlung hat folgende Ziele:
- Förderung des Erlernens von Fremdsprachen, indem für das Ende der Pflichtschulzeit spezifische Zielvorgaben auf Basis der Kompetenzstufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates festgelegt werden;
- Einführung des Konzepts des Sprachenbewusstseins in der allgemeinen und beruflichen Bildung, sodass ein inklusiver Rahmen für das Erlernen von Sprachen entsteht, der den unterschiedlichen sprachlichen Kompetenzen der Lernenden Rechnung trägt;
- Schaffung geeigneter Bedingungen, damit Lehrkräfte für Fremdsprachen die Möglichkeit haben, in der Ausbildung und zu Fortbildungszwecken ins Ausland zu gehen;
- Ermittlung und Förderung innovativer, inklusionsorientierter, mehrsprachiger pädagogischer Ansätze mittels europäischer Tools und Plattformen, z. B. School Education Gateway und eTwinning.
Schlüsselthemen im Bereich Schulbildung
Einleitung
Hier finden Sie Kurzinformationen zu wichtigsten Themenfeldern im Bereich der Schulbildung, zu denen der Ministerrat und die EU-Kommission im Kontext des Strategischen Rahmen für allgemeine und berufliche Bildung (ET 2020) Erklärungen und Empfehlungen verabschiedet haben. Mehr Informationen zur europäischen Schulpolitik sind auf der Website der Kommission zu finden.
Europäischer Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen
Bereits im Jahr 2006 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Empfehlung "Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen - Ein europäischer Referenzrahmen"[...]. Hiermit wurde ein Referenzdokument für die Entwicklung eines kompetenzorientierten Ansatzes in der Bildung geschaffen, mit dem "Schlüsselkompetenzen" gestärkt werden sollten – Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung und Entwicklung, Beschäftigung, für soziale Inklusion und aktive Bürgerschaft benötigen.
Im Kontext der Initiativen der EU-Kommission zur Schaffung eines Europäischen Bildungsraums wurde im Mai 2018 eine überarbeitete Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen angenommen, um aktuellen Entwicklungen, neuen Erkenntnissen und Herausforderungen wie etwas dem digitalen Wandel Rechnung zu tragen.
Die Empfehlung fußt auf Grundsätzen der europäischen "Säule sozialer Rechte":
- "Jeder Mensch hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit er Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihm ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen."
- "Jeder Mensch hat das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Aussichten auf Beschäftigung oder berufliche Selbstständigkeit. Dies schließt das Recht auf Unterstützung bei der Arbeitssuche, bei Fortbildung und Umschulung ein."
Der Referenzrahmen umfasst acht Schlüsselkompetenzen, die in der Empfehlung im Einzelnen beschrieben werden:
- Lese- und Schreibkompetenz,
- Mehrsprachenkompetenz,
- mathematische Kompetenz und Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik,
- digitale Kompetenz,
- persönliche, soziale und Lernkompetenz,
- Bürgerkompetenz,
- unternehmerische Kompetenz sowie
- Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit.
"Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen" (2018) [pdf, 591 KB]
Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Die Betreuungs- und Bildungssysteme für junge Kinder (von der Geburt bis zum schulpflichtigen Alter) sind je nach Land sehr unterschiedlich. Die EU-Länder arbeiten gemeinsam daran, hochwertige und zugängliche Angebote in allen Ländern zu entwickeln.
Dies erfolgt unter dem Leitgedanken, dass eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung Vorteile sowohl für den Einzelnen wie auch für die gesamte Gesellschaft bietet. Als Ergänzung der zentralen Rolle der Familie bildet die frühkindliche Bildung das eigentliche Fundament für den Spracherwerb, ein erfolgreiches lebenslanges Lernen, soziale Integration, persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit. Wird in den prägenden Entwicklungsjahren eines Kindes eine solide Grundlage gelegt, so setzen sich diese Effekte mit großer Wahrscheinlichkeit über das weitere Leben fort.
Auf EU-Ebene wird an der Entwicklung politischer Leitlinien gearbeitet, an der Verbesserung der europäischen Daten- und Forschungslage und einer möglichst wirksamen Nutzung europäischer Mittel z.B. durch das Programm Erasmus+. Ein wichtiges Ziel dabei ist es, dass bis 2020 mindestens 95 % der Vorschulkinder (4 Jahre oder älter) an frühkindlichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen (europäischer Benchmark).
Die EU-Bildungsminister haben 2011 Ratsschlussfolgerungen unter dem Titel verabschiedet: "Schlussfolgerungen zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen" [pdf, 722 KB]
In Rahmen ihrer Initiative zur Schaffung des Europäischen Bildungsraums hat die EU-Kommission im Mai 2018 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und ein Begleitdokument [pdf, 322 KB] vorgelegt.
Der Rat hat die Empfehlung zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung am 22. Mai 2019 verabschiedet.
"Empfehlung des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung" [pdf, 831 KB]
Lesen, Schreiben, Rechnen: Grundfertigkeiten
Lesen, Schreiben und Rechnen sowie naturwissenschaftliche und technische Kenntnisse gelten als Grundlagen für den Erwerb weiterer Kompetenzen. Zugleich sind sie wichtig für die soziale Eingliederung und für berufliche Chancen.
In Europa verfügen etwa ein Fünftel der jungen Generation weder über die erforderlichen Lese- und Schreibfertigkeiten noch über Grundfertigkeiten in Mathematik, Naturwissenschaften und Technik. Eines der fünf gemeinsamen strategischen Ziele ("europäischer Benchmark") ist es daher, dass bis 2020 weniger als 15 % aller 15-Jährigen in PISA-Tests in Bezug auf die Grundfertigkeiten als leistungsschwach eingestuft werden. Dieses Ziel und die zur Umsetzung erforderlichen Schritte haben die EU-Bildungsminister in den "Schlussfolgerungen des Rates zur Anhebung des Niveaus der Grundkompetenzen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit "Schulen für das 21. Jahrhundert" (2010) [pdf, 720 KB] erläutert.
Zur Unterstützung der Entscheidungsträger bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien wurden auf EU-Ebene Expertengruppen zur Lese- und Schreibkompetenz und für Mathematik, Naturwissenschaften und Technik eingesetzt, die in den Folgejahren Berichte veröffentlicht haben.
Vermeidung von Schulabbruch
Es gibt zahlreiche Gründe, warum junge Menschen ihre allgemeine oder berufliche Bildung abbrechen: persönliche oder familiäre Probleme, Lernschwierigkeiten oder eine unsichere sozioökonomische Lage. Auch die Struktur des Bildungssystems, das Schulumfeld und das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Schülern können eine Rolle spielen. Frühe Schulabgänger sind später häufig von Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und Gesundheitsproblemen betroffen.
Die EU-Länder haben sich daher auf die gemeinsame Zielmarke verständigt, den durchschnittlichen Anteil der frühen Schulabgänger bis 2020 auf weniger als 10 % zu senken (europäischer "Benchmark"). Da es sich um ein komplexes Phänomen handelt, gibt es keine einfachen Lösungsmöglichkeiten: Die Strategien zur Senkung des Anteils früher Schulabgänger sollten bei den verschiedenen Auslösern ansetzen und Bildungs- und Sozialpolitik, Jugendarbeit und gesundheitliche Aspekte (Drogenkonsum, psychische/emotionale Probleme) kombiniert betrachten.
Die Bildungsminister nahmen im Juni 2011 eine Empfehlung an, in der sie Strategien zur Bekämpfung des frühzeitigen Schulabgangs festlegten. In den Folgejahren wurden Arbeitsgruppen eingesetzt und Konferenzen durchgeführt. Die Arbeitsgruppe zum Thema Schulpolitik (2014–2015) formulierte politische Botschaften mit Grundkriterien für einen alle Schulformen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung des frühzeitigen Schulabgangs sowie ein europäisches Instrumentarium für Schulen mit Praxisbeispielen.
2015 verabschiedeten die EU-Bildungsminister "Schlussfolgerungen des Rates zur Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger und zur Förderung des schulischen Erfolgs" [pdf, 346 KB]
Migration und Vielfalt in der Schule
Vorschulische und schulisch Bildung spielen eine entscheidende Rolle, damit Kinder mit Migrationshintergrund ihr Potenzial ausschöpfen können. In vielen EU-Mitgliedstaaten stellt jedoch die große Zahl von Lernenden mit Migrationshintergrund die Bildungssysteme vor Herausforderungen: Viele Migrantenkinder liegen bei den schulischen Leistungen zurück, und ihr Anteil an der Zahl früher Schulabgänger liegt überproportional hoch. Die wachsende Vielfalt wird als Herausforderung und als Chance für Schulen begriffen, integrativer, kreativer und aufgeschlossener zu werden.
Die EU-Bildungsminister haben im Jahr 2009 "Schlussfolgerungen des Rates zur Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund" [pdf, 728 KB] verabschiedet. Darin werden Maßnahmen für eine sektorenübergreifende strategische Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien, Bildungsbehörden, Sozialdienste, Gesundheitsdienste, Wohnungsämter und Asyl- und Einwanderungsbehörden eingefordert.
2017 wurde ein Arbeitsdokument der EU-Arbeitsgruppe zur Integration von Migranten [pdf, 1,3 MB veröffentlicht.
In Fortschrittsberichten beobachtet die Kommission das Leistungsgefälle zwischen im jeweiligen Land geborenen Kindern und Migrantenkindern. Zudem fördert die Kommission das Sirius-Netz aus Forschern, politischen Entscheidungsträgern und Nichtregierungsorganisationen, um die EU-weite Umsetzung der Strategien zum Thema Migration und Bildung zu begleiten. www.sirius-migrationeducation.org
Lehrkräfte und Unterricht
Die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen von Lehrkräften sind von entscheidender Bedeutung für den Unterrichtserfolg. Die Qualität des Unterrichts der 6 Millionen Lehrkräfte in Europa wirkt sich direkt auf die Leistungen der Lernenden aus. Eine bestmögliche Aus- und berufliche Weiterbildung sowie Unterstützung über ihre gesamte Laufbahn hinweg bilden hier wesentliche Voraussetzungen.
In einer sich schnell wandelnden Welt wandelt sich auch die Lehrerrolle. Lehrkräfte stehen neuen Anforderungen in Bezug auf die rasche technologische Entwicklung und die zunehmende soziale und kulturelle Vielfalt gegenüber. Zugleich müssen sie für einen individuelleren Unterricht sorgen und besonderen Lernbedürfnissen gerecht werden. Die EU-Bildungsminister haben 2014 "Schlussfolgerungen des Rates zu wirksamer Lehrerausbildung" [pdf, 421 KB] verabschiedet.
Neben den Fördermaßnahmen im Programm Erasmus+ insbesondere in der Leitaktion 1 zur Lehrerfortbildung fördert die Kommission den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen politischen Entscheidungsträgern. Die EU-Arbeitsgruppen haben folgende Leitlinien für politische Entscheidungsträger erarbeitet:
- Lehrkräfte und Schulleiter in Schulen als lernende Organisationen
- Erstausbildung von Lehrkräften (Zusammenfassung verfügbar in 24 Sprachen)
- Kompetenzen von Lehrkräften
- Lehrerausbilder
- Einführung neuer Lehrkräfte
In ihrer Mitteilung zu Schulentwicklung und hervorragendem Unterricht (2017) [pdf, 498 KB] ermittelt die Kommission Aktionsschwerpunkte zur Verbesserung der Schulbildung und geht in diesem Zusammenhang auch auf Lehrkräfte und Schulleiter ein.
Mehr Informationen zum Lehrberuf in Europa sind auf der Website der EU-Kommission zu finden.