Élysée-Prim-Programm

Deutsch-französischer Grundschullehrkräfteaustausch
Sie arbeiten an einer Grundschule oder in Klasse 5 und 6? Eine Auslandserfahrung und die Möglichkeit, das französische Schulsystem besser kennenzulernen, wecken Ihr Interesse?
Grundschullehrkräfte und ab 2021 auch Lehrkräfte der Klassen 5 und 6 können unter Lohnfortzahlung für ein Schuljahr freigestellt werden, um in Frankreich an einer oder mehreren Grundschulen in der Regel Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten. Dabei lernen sie das französische Schulsystem kennen, können französische Kinder für die deutsche Sprache und Kultur begeistern und ihnen ein aktuelles und interessantes Deutschlandbild vermitteln.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt Sie bei diesem Projekt mit einer Einführungsveranstaltung, einer pädagogischen Fortbildung, einer binationalen sprachlichen Vorbereitung, einer Zwischentagung und einem Auswertungsseminar. Bei diesem Rahmenprogramm werden Sie auf Ihren Auslandsaufenthalt vorbereitet und lernen auch die anderen Teilnehmenden des Programms kennen, mit denen Sie sich über Ihre Erwartungen und Erfahrungen austauschen können.
Sprachkenntnisse in Französisch sind zwar erwünscht, aber für Grundschullehrkräfte nicht unbedingt erforderlich.
- Ziele
Machen Sie eine neue berufliche Erfahrung!
- Tauchen Sie während Ihrer Auslandserfahrung in den Lehreralltag in Frankreich ein und lernen Sie auch die Lehrmethoden Ihrer französischen Kolleginnen und Kollegen kennen. Der Vergleich der unterschiedlichen Ansätze bietet viel spannenden Gesprächsstoff und ist eine ausgezeichnete Grundlage für die Entwicklung eigener interkultureller pädagogischer Herangehensweisen.
- Ziel des Programms ist es, Kinder im Grundschulalter mit der deutschen bzw. französischen Sprache vertraut zu machen, wobei der Unterricht bis zum Anschluss an den Fremdsprachenunterricht in weiterführenden Schulen stattfinden soll.
- Zielgruppe
Wer kann teilnehmen?
Die deutschen Bewerberinnen und Bewerber müssen eine abgeschlossene Ausbildung sowie ein festes Anstellungsverhältnis als Lehrkraft vorweisen. Verständigungsfähigkeit in der französischen Sprache ist erwünscht, aber nicht unbedingt erforderlich. Darüber hinaus gelten in den einzelnen Bundesländern noch besondere Bedingungen.
- Förderung
Förderung
- Für alle Teilnehmenden gilt: Das Gehalt wird wie bisher auf das Gehaltskonto überwiesen. Die Sozialabgaben und Steuern werden weiterhin vom Arbeitgeber abgeführt. Für die Dauer des gesamten Programms vom 1. August bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres werden Lehrkräfte unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt.
- Das Deutsch-Französische Jugendwerk übernimmt für die Begleitseminare Aufenthaltskosten und erstattet anteilig Fahrtkosten
Einzelheiten zur Finanzierung entnehmen Sie bitte der Website des DFJW.
- Bewerbung
Wie können Sie sich bewerben?
Interessenten aus Deutschland senden ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das für sie zuständige Ministerium bzw. die Senatsbildungsverwaltung. Die genauen Bewerbungsmodalitäten müssen beim betreffenden Ministerium erfragt werden.
Die Bewerbungszeiten für das folgende Schuljahr liegen im Januar und Februar. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Website des DFJW
Kontakt
Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie auf der Website des Deutsch-Franzöischen Jugendwerks (OFAJ/DFJW)