Erasmus+ bis 2020
Leitaktion 1: Mobilitätsprojekte für Schulpersonal – Europäische Fortbildungen
Durchführung, Berichterstattung und IT-Tools für Erasmus+
Gefördert werden Fortbildungskurse in Europa sowie Job-Shadowings und Unterrichtstätigkeiten bei Partnereinrichtungen.
Die Antragsfrist für 2020 beginnende Projekte ist verstrichen. Über Fördermöglichkeiten ab 2021 informieren wir auf unserer neuen Website erasmusplus.schule. Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie auch unseren Newsletter abonnieren.
Durchführung
Tipps, Hinweise und Formulare rund um Mobilitätsprojekte für Schulpersonal und europäische Fortbildungen.
Berichterstattung
Was bei der Berichterstattung über Mobilitätsprojekte für Schulpersonal mittels des Mobility Tools zu beachten ist.
IT-Tools
Um die Förderung eines Fortbildungsprojektes der Leitaktion 1 abwickeln zu können, ist die Nutzung verschiedener IT-Werkzeuge (Online-Portale) notwendig.
Basisinformation zu Leitaktion 1
Was ist ein Erasmus+ Mobilitätsprojekt ?
Der Begriff Mobilitätsprojekt steht für
- die Entwicklung der Schule oder vorschulischen Einrichtung
- die einzelnen Fortbildungen, zu denen die Teilnehmer/-innen ins europäische Ausland reisen
- ein Paket aus verschiedenartigen einzelnen Fortbildungsmaßnahmen, deren Effekte im Zusammenhang gebündelt wirksam werden
- Planung und Durchführung von Aktivitäten mit Blick auf eine klare Zielsetzung
- Management durch ein engagiertes Team
Welche Arten von Fortbildung werden gefördert?
Innerhalb eines Projektes können die folgenden Bausteine für mehrere Personen mit einer Dauer zwischen 2 und 60 Tagen kombiniert werden:
- Job Shadowing / Hospitation bei einer anderen Schule bzw. vorschulischen Einrichtung oder an einer für die Schulbildung relevanten Einrichtung
- Fortbildung von Lehrkräften oder pädagogischem Personal durch Teilnahme an einem strukturierten Kurs oder an einer europäischen Konferenz (keine Teilnahme an Messen)
- Unterrichtstätigkeit: Entsenden einer Lehrkraft an eine Schule oder vorschulische Einrichtung, um dort zu unterrichten
Die Maßnahmen können in den folgenden Programmstaaten stattfinden (außer Deutschland): die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Norwegen, Liechtenstein), die Türkei, Nordmazedonien sowie Serbien. Inwieweit Maßnahmen ins Vereinigte Königreich weiterhin gefördert werden können, hängt vom Ergebnis der derzeitigen Verhandlungen mit der EU ab.
Welche Fördergelder bietet das Programm?
Im Rahmen des Programms werden Zuschüsse als Pauschalen ausgezahlt für:
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Kursgebühren (begrenzt auf Zuschuss zu 10 Kurstagen pro Person über die gesamte Projektlaufzeit)
- Organisatorische Unterstützung
Die genauen Zuschusshöhen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.
Weitere mögliche Zuschüsse:
- Zuschuss für Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit einer körperlichen Behinderung (zum Beispiel für eine Begleitperson); wird auf der Basis von realen Kosten ausgezahlt
- Zuschuss für außergewöhnliche Kosten in Form von hohen Reisekosten oder Kosten für eine Bankbürgschaft (80 bzw. 75 % der realen Kosten
Es handelt sich bei der Förderung um einen Zuschuss. Dieser ist aber so bemessen, dass er in der Regel die entstehenden Kosten deckt.
Der gesamte Zuschuss eines Mobilitätsprojekts wird an die Einrichtung gezahlt. Diese trifft mit den "mobilen" Lehrkräften dann Vereinbarungen zur Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen.
An wen können Sie sich bei Fragen wenden?
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter / die für Sie zuständige Sachbearbeiterin wenden. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson finden Sie im Bereich Beratung.
Wo finden Sie Dokumente zur Leitaktion 1?
Alle wichtigen Dokumente zu Erasmus+ und der Leitaktion 1 finden Sie in unserem Dokumentencenter.