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Erasmus+

IT-Werkzeuge zu Leitaktion 1 und 2

Einrichtung registrieren und OID erhalten

Eine Einrichtung, die am Erasmus+ teilnimmt, benötigt eine OID (Organisations-Identifikationsnummer). Diese OID wird als Identifikationsmerkmal der Einrichtung automatisch vergeben, nachdem die Daten der Einrichtung in einem Online-Portal der Europäischen Kommission eingegeben wurden. Das Portal verwaltet alle Stammdaten der am Programm Erasmus+ beteiligten Einrichtungen. Jede Einrichtung sollte nur einmal registriert sein und somit nur eine OID haben. Die OID besteht aus dem Buchstaben E gefolgt von acht Ziffern (Beispiel: E12345678).

Sollte Ihre Einrichtung bereits über einen PIC verfügen, lesen Sie bitte unsere Informationen für bereits registrierte Einrichtungen (s. u.).

Welche Aufgabe hat das Registrierungsportal und wozu benötigt man die OID?

Im EU-Portal werden die Stammdaten der Einrichtungen verwaltet. Ziel ist es, die Stammdaten an einer Stelle für die gesamte Dauer des Programms Erasmus+ zentral zu verwalten.

Die (eindeutige) Organisations-ID wird bei jeder Antragstellung verwendet. Bei der Antragstellung von Konsortien ist sowohl die OID des Antragstellers als auch der weiteren im Konsortium vertretenen Einrichtungen notwendig.

So erhalten Sie eine OID für Ihre Einrichtung

Um sich auf dem Registrierungsportal (ORS) einzuloggen, benötigen Sie ein persönliches EU Login-Benutzerkonto beim Authentifizierungsdienst der EU-Kommission. Dabei sollte es sich um die Person handeln, die die Pflege der Stammdaten im Registrierungsportal übernimmt. Details zum Benutzerkonto finden Sie hier.

Die Registrierung im Registrierungsportal kann schrittweise erfolgen. Nachdem Sie die Pflichtfelder ausgefüllt und abgespeichert haben, erhalten Sie Ihre Organisations-ID (OID). Für die vollständige Registrierung ist das Hochladen bestimmter Dokumente notwendig. Dies kann später nachgeholt werden. Folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung [pdf, 1.3 MB] oder registrieren Sie hier direkt Ihre Einrichtung.

Welche Registrierungsdokumente müssen hochgeladen werden?

Antragsteller müssen Registrierungsdokumente hochladen. Bitte nehmen Sie dies so früh wie möglich vor, jedoch spätestens vier Wochen nach Ablauf der Antragsfrist.

Rechtsträgerformular

Rechtsträgerformulare dokumentieren den Rechtsstatus der Organisation. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine öffentliche oder eine private Einrichtung handelt.

  • Das Formblatt Rechtsträger öffentliche Einrichtung für öffentliche Schulen [pdf, 70 KB] gilt für öffentliche Schulen. In der Zeile Rechtsform ist die Bezeichnung „Nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts“ vorausgefüllt. Zusätzlich zum ausgefüllten Formblatt wird ein Dokument verlangt, das die Schaffung der Einrichtung amtlich belegt. Schulen können hierfür einen Screenshot des Landesbildungsportals bzw. des offiziellen Schulverzeichnisses des Landes im Internet verwenden. Auf diesem Screenshot müssen die URL und der Eintrag der Schule lesbar sein. Bitte unter Register-Nummer die Schulnummer eintragen.
  • Das Formblatt Rechtsträger öffentliche Einrichtung [pdf, 520 KB] gilt für alle anderen öffentlichen Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (z. B. Landesinstitute, Hochschulen). Zusätzlich zum ausgefüllten Formblatt wird ein Dokument verlangt, das die Schaffung der Einrichtung amtlich belegt.
  • Das Formblatt Rechtsträger private Einrichtung [pdf, 585 KB] gilt für private Einrichtungen (z.B. Unternehmen oder Vereine). Zusätzlich zu diesem Formular werden je nach Art der Einrichtung die im Formular angegebenen Dokumente als Nachweis verlangt.

Finanzangabenformular (nicht erforderlich bei Partnereinrichtungen in Konsortialanträgen)

Im Formblatt Finanzangaben [pdf, 520 KB] wird für private und öffentliche Einrichtungen das Konto angegeben, das für die Zahlung der Fördergelder verwendet wird. Vorbehaltlich der Zulässigkeit nach den für Ihre Einrichtung geltenden (haushalts-)rechtlichen Bestimmungen beachten Sie bitte folgende Regeln für die Verwendung von möglichen Konten bei Schulen:

  • Konto der Schule oder des Trägers bzw. der zuständigen staatlichen oder kommunalen Kasse
  • Konto eines Fördervereins
  • Konten vorzugsweise der Schulleitung, die deutlich als Konten für Schulmaßnahmen gekennzeichnet sind und über die nur schulische Belange abgewickelt werden. Sollte der Kontoinhaber und damit Unterzeichnungsberechtigte des Kontos nicht die Schulleiterin oder der Schulleiter sein, muss das Finanzangabenformular von dem Kontoinhaber und zusätzlich von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter unterschrieben werden.

In unserer Anleitung finden Sie Informationen, wie Sie Dokumente im EU-Portal hochladen können.

Wie gehe ich bei Änderungen der Stammdaten vor?

Änderungen von Stammdaten (Schulname, Adresse, Kontaktperson/zugriffsberechtigte Person für das Portal) und das Hochladen von Dokumenten müssen in einem EU-Portal, das diese Daten verwaltet vorgenommen werden. In unserer Anleitung finden Sie Informationen, wie Sie dort Dokumente hochladen oder Änderungen vornehmen können.

Eine Änderung der Schulleitung muss dem PAD schriftlich mitgeteilt werden, diese Information ist nicht bei den Stammdaten der Einrichtung hinterlegt. Informationen darüber, was bei Änderungen in laufenden Projekten zu beachten ist, finden Sie hier für Leitaktion 1, hier für Schulpartnerschaften und hier für Konsortialpartnerschaften.

Für bereits registrierte Organisationen: Vom PIC zur Organisations-ID (OID)

Im Oktober 2019 wurde für alle durch Nationale Agenturen verwalteten Aktionen der bislang genutzte PIC (Programmteilnehmer-Identifikations-Code) durch die neue Organisations-ID (OID) ersetzt. Die OID besteht aus dem Buchstaben E gefolgt von acht Ziffern: E12345678. Damit ist sie einfach vom PIC zu unterscheiden, der keine Buchstaben enthält.

Für Einrichtungen, die bereits über einen PIC verfügen, gilt:

  • Alle Einrichtungen, die bereits einen PIC besitzen, erhalten automatisch eine neue Organisations-ID (OID). Eine neue Registrierung ist nicht notwendig.
  • Auf der Registrierungsplattform gibt es eine Suchfunktion, mit der Sie nach Ihrer Einrichtung suchen können. Dort finden Sie Ihre OID.
  • Eine Weiterverwendung des PIC ist nicht möglich. Lediglich Zuschussempfänger in Erasmus+ Projekten, die zentral durch die EU-Kommission und nicht durch eine Nationale Agentur verwaltet werden, benutzen weiterhin den PIC.
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