Departures
Gut zu wissen
Allgemeine Informationen zu den Aufgaben der FSA, die für alle Zielländer gelten, finden Sie hier.
In Spanien findet der Einsatz sowohl an allgemeinbildenden Schulen als auch an Sprachschulen statt.
Die formalen und inhaltlichen Kriterien, die für alle Zielländer gelten, finden Sie auf Seite 4 der Infobroschüre zum FSA-Programm.
Darüber hinaus gelten speziell für Spanien folgende Kriterien:
- Studienfach: egal, siehe aber Prioritäten
- mindestens 4 (Fach-) Semester bei Antritt der Stelle
- Höchstalter bei Antritt der Stelle: 35 Jahre
- Priorität 1: zukünftige Lehrkräfte mit Spanisch als Fach
- Priorität 2: zukünftige Lehrkräfte mit anderen Fächern
- Priorität 3: Studierende aller Abschlüsse und Fächer
- Beginn: Anfang Oktober
- Ende: Ende März oder Mai
- Laufzeit: 6 oder 8 Monate
Der Unterhaltszuschuss beträgt mindestens 800 € pro Monat, je nach Region (z. B. Madrid) etwas höher.
Der Unterhaltszuschuss deckt in der Regel die Lebenshaltungskosten für eine Person und ist als Aufwandsentschädigung für den Auslandsaufenthalt gedacht.
Der Abschluss einer eigenen Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer ist erforderlich.
Interessiert? Informationen zu Bewerbungen für das Schuljahr 2025/26 stehen ab Ende Juli 2024 zur Verfügung. Bewerbungen sind dann bis 6. Januar 2025 möglich.
Beratung
Sie möchten sich für Spanien bewerben? Wir beraten Sie gerne.
Matthias Hampel
Telefon +49 228 501-266
E-Mail: matthias.hampel(at)kmk.org
Sie erreichen mich
Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr