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Für Studierende aus Deutschland

Für mindestens fünf Monate praktische Unterrichtserfahrung im Ausland sammeln und dafür bezahlt werden? Das geht: Bewerben Sie sich einfach beim Pädagogischen Austauschdienst als Fremdsprachenassistenzkraft, kurz: FSA. Je nach Einsatzland unterstützen Sie für fünf bis elf Monate die Deutschlehrkräfte an ausländischen Schulen, in einigen Zielländern an Hochschulen. Als authentisches Vorbild begeistern Sie die Lernenden für die deutsche Sprache und für Deutschland.

Als FSA erhalten Sie wertvolle Einblicke in das Bildungswesen und die Unterrichtsmethoden Ihres Gastlandes. Diese Praxisphase ist damit für Sie als angehende (Fremdsprachen-)Lehrkraft eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung. Zur Finanzierung: Ihren Einsatz von ca. 12 Wochenstunden unterstützt das aufnehmende Land mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten abdeckt.

Alle wichtigen Informationen rund um das FSA-Programm finden Sie in unserer Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten" (Stand Oktober 2023).

Jetzt bewerben für 2024/25!

1. Allgemeine Hinweise

Um in das Bewerbungsverfahren aufgenommen zu werden, müssen Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen (s. Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten", Stand Oktober 2023, S. 4/5) und Ihre Bewerbung online vollständig und fristgerecht einreichen (s. unten "2.3 Checklisten für die Bewerbung & Fristen"; Hinweis: An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung der Checklisten evtl. nicht möglich.).

Lesen Sie auch unsere "Fragen und Antworten zum FSA-Programm" weiter unten.

Bitte beachten Sie, dass der Andrang auf die Bewerbungsplattform in den letzten Tagen vor Bewerbungsschluss sehr hoch sein kann. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Bewerbung bereits früh anzulegen und im Laufe des Bewerbungszeitraums zu finalisieren.

Beginnen Sie vor allem frühzeitig damit, die Anlagen für Ihre Bewerbung zusammenzustellen (s. unten ab "2.2 Die Anlagen: Überblick" sowie die „Checklisten“ unter 2.3; Hinweis: An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung der Checklisten evtl. nicht möglich.). Die geforderten Anlagen müssen im Bewerbungsbogen hochgeladen werden.

Wir empfehlen, gleich zu Beginn einen Entwurf des Online-Bewerbungsbogens zu speichern. Hierfür können Sie z. B. zunächst nur die als *Pflichtfelder gekennzeichneten Felder (Bundesland, Zielland, Name, Vorname, Straße / Nr., PLZ / Ort, Mobilnummer, E-Mailadresse, Nationalität, Geburtsdatum, Akzeptieren der Datenschutzerklärung) ausfüllen, zum Ende des Formulars scrollen und den Entwurf speichern. Sie erhalten als Bildschirmmeldung und als automatische E-Mail einen Link, den Sie sich z. B. als Lesezeichen setzen können. Über diesen Link können Sie Ihren Bewerbungsbogen jederzeit aufrufen und in Ruhe nach und nach weiter ausfüllen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Fragen und bereiten Sie Ihre Eingaben vor (z. B. die Daten Ihrer pädagogischen Praktika, Ihrer Auslandsaufenthalte, etc.; s. auch unten den Abschnitt "2.1 Der Online-Bewerbungsbogen"). Vervollständigen Sie die Eingaben im Bewerbungsbogen.

Laden Sie schließlich die geforderten Anlagen mit den vorgegebenen Dateinamen hoch, indem Sie am Ende des Bewerbungsbogens auf „Datei anhängen“ klicken und senden Sie Ihre vollständige Bewerbung, also Bewerbungsbogen mit allen erforderlichen Anlagen ab (s. unten ab "2.2 Die Anlagen: Überblick" sowie die Checklisten unter 2.3; Hinweis: An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung der Checklisten evtl. nicht möglich.).

Sie erhalten als Bildschirmmeldung und als automatische E-Mail die Bestätigung, dass Ihr Bewerbungsbogen eingereicht wurde und können die PDF-Datei des eingereichten Bewerbungsbogens herunterladen. Speichern Sie diese sicher ab. Speichern Sie auch diejenige Version der Anlagen ab, die Sie im Bewerbungsbogen hochgeladen haben.

Die online eingereichte Bewerbung kann nicht mehr weiterbearbeitet werden.

Falls Sie mehr als eine Online-Bewerbung abgesendet haben, wird nur die Version berücksichtigt, die chronologisch als letzte eingereicht wurde (s. Kennung, Datum und Uhrzeit auf der letzten Seite des Bewerbungsbogens, Beispiel:          
Stand: 2023-10-09 10:16:13, ID: RYF-RID7-9C3).

 

Hinweise für eine erneute Bewerbung

Für Studierende, die sich bereits in der Vergangenheit für die Teilnahme am FSA-Programm beworben haben, gelten folgende Hinweise zum Verfahren:

  • Es gelten die formalen und inhaltlichen Kriterien wie in der Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten" und auf dieser Webseite angegeben.
  • Aus organisatorischen Gründen ist die erneute Teilnahme am Bewerbungsgespräch verpflichtend für einen Verbleib im weiteren Verfahren. Dessen ungeachtet soll es niemandem zum Nachteil gereichen, falls das Ergebnis des erneuten Bewerbungsgesprächs schwächer ausfällt als das vorherige.
  • Alle geforderten Anlagen müssen erneut eingereicht werden, und zwar in einer aktuellen bzw. aktualisierten Version. Ausnahme: Bewerberinnen und Bewerber entscheiden selbst, ob sie ihr Hochschulgutachten erneut einreichen.

2.1 Der Online-Bewerbungsbogen

Zum Online-Bewerbungsbogen gelangen Sie über diesen Link:  online.kmk-pad.org/fsa/fsa.php

Bitte beachten Sie sämtliche Hinweise im Kasten "Jetzt bewerben für 2024/25!".

 

Hinweise zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens:

  • Zielland
    Jede Bewerberin/jeder Bewerber kann nur eine Bewerbung einreichen, gleichzeitige Bewerbungen für mehrere Zielstaaten sind nicht zulässig.
    Sonderregelung: Folgende Zielländer können weiter unten im Bewerbungsbogen als sogenannter Zweitwunsch angegeben werden: Spanien, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien, frankofones Kanada (Québec).
    Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind (s. Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten", S. 4/5).
    Bitte reichen Sie ausschließlich die für Ihr erstes Zielland geforderten Unterlagen ein. Falls Sie einen Zweitwunsch angegeben haben und dieser zum Tragen kommt, informieren wir Sie rechtzeitig über das weitere Vorgehen.
  • Erneute Bewerbung
    Falls Sie sich innerhalb der letzten 3 Jahre schon einmal beworben haben, geben Sie hier bitte das entsprechende Austauschjahr an; beachten Sie auch die weiteren Hinweise für eine erneute Bewerbung (s. oben "1 Allgemeine Hinweise").
  • Schon mal am FSA-Programm teilgenommen
    Falls Sie innerhalb der letzten 3 Jahre schon einmal am FSA-Programm teilgenommen haben, geben Sie hier bitte das entsprechende Zielland und Austauschjahr an.

Persönliche Daten/Ständige Anschrift

  • Vor- und Nachname
    Bitte keine Umlaute, ß oder Akzente verwenden.
  • Ständige Anschrift
    Bitte geben Sie unbedingt eine verlässliche ständige Anschrift an, unter der Sie vor, während und nach der Assistenzzeit zu erreichen sind (z. B. Adresse der Eltern). Diese ständige Adresse ist wichtig für den PAD und für unsere ausländischen Kooperationspartner.
  • E-Mail
    Melden Sie dem PAD umgehend alle Änderungen zu der hier angegebenen Email-Adresse, da die Kontaktaufnahme in der Regel per E-Mail erfolgt.
  • Geburtsdatum
    Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum im Format Tag-Monat-Jahr (TT.MM.JJJJ) ein.

Ausbildung
Zeiträume bitte in diesem Format angeben (Beispiel):
- Studium: WS 2020 – SoSe 2022
- Auslandsaufenthalte: August 2021 – Juli 2022
Die Eingabe ist auf maximal 255 Zeichen begrenzt.

Schulpraktika / Weitere Unterrichtserfahrung / Pädagogische Erfahrungen im ehrenamtlichen Bereich
Bitte führen Sie Ihre Angaben chronologisch absteigend auf. Aus technischen Gründen ist in diesen Feldern die Eingabe eines Absatzes nicht möglich. Trennen Sie ggf. Ihre Eingaben durch ein Semikolon, einen Schrägstrich oder Ähnliches.

Fremdsprachen
Die Auswahl ist hier auf einige Sprachen begrenzt. Weitere Fremdsprachenkenntnisse können Sie gerne in Ihrem Lebenslauf angeben. Für Ihre Sprachkenntnisse müssen Sie keinen offiziellen Nachweis erbringen, sondern lediglich eine Selbsteinschätzung gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) angeben.

Regionale Einsatzwünsche

  • Nur für Spanien, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Republik Irland und Italien möglich. Unter 2.4 finden Sie die entsprechenden „Übersichten über die Regionen“
  • Generell gilt: Es können bis zu drei Regionen in der Reihenfolge ihrer Priorität eingegeben werden. Die Vermittlung gestaltet sich jedoch einfacher, wenn zumindest ein Feld mit „XXX“ für „flexibel" gekennzeichnet wird.
  • Besondere (Orts-)Wünsche können in einer separaten Anlage zur Bewerbung in der Sprache des Ziellandes (bei Spanien und Italien bitte zusätzlich auch in deutscher Sprache) benannt und begründet werden. Ebenso können Sie vermerken, wenn Sie eine bestimmte Region ausschließen möchten. Laden Sie dieses Dokument als PDF-Datei mit folgendem Dateinamen hoch: 08_Ortswunsch_Name_Vorname (keine Umlaute, Leerzeichen, Sonderzeichen!).

Die bilateralen Auswahlkommissionen versuchen nach Möglichkeit, Ihren regionalen Wünschen entgegenzukommen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Einsatzregion. Grundsätzlich ist daher geographische Flexibilität erforderlich.

2.2 Die Anlagen: Überblick

Laden Sie im Bewerbungsbogen ausschließlich die im Folgenden erläuterten Unterlagen als PDF-Dateien mit den vorgegebenen Dateinamen hoch (zusätzliche Unterlagen werden nicht berücksichtigt).

Folgende Anlagen sind für alle Zielländer erforderlich und müssen hochgeladen werden:
Anlage 1: Studienbescheinigung
Anlage 2: Tabellarischer Lebenslauf (deutsche Version und fremdsprachliche Version)
Anlage 3: Motivationsschreiben (deutsche Version und fremdsprachliche Version)
Anlage 4: Hochschulgutachten*
Anlage 5: Nachweis der bisher erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) in allen Studienfächern*

* Formulare für die Anlagen 4 und 5 finden Sie in den entsprechenden Abschnitten weiter unten.

Für einige Zielländer sind noch weitere spezifische Anlagen erforderlich. Unter 2.3 finden Sie in den „Checklisten“ eine Übersicht zum Zusammenstellen dieser länderspezifischen Anlagen (Hinweis: An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung der „Checklisten“ evtl. nicht möglich.).

Bitte beachten Sie für das Hochladen der Dateien:

  • Es können ausschließlich Dateien im PDF-Format hochgeladen werden.
  • Verwenden Sie das jeweils vorgegebene Format für die Dateinamen.
  • Die Dateinamen dürfen keine Umlaute (Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü), Leerzeichen oder Sonderzeichen (ß # + * ` ´ ! „ § % & ( ) = ?) enthalten.
  • Wenn Sie weniger als sieben Anlagen hochgeladen haben, erhalten Sie eine Fehlermeldung und können Ihre Bewerbung nicht endgültig absenden. Bitte wenden Sie sich ggf. an die für das Zielland zuständige Ansprechperson.

Anlage 1: Studienbescheinigung

Laden Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung hoch. Ergänzen Sie vorher ggf. Angaben zur Semesteranzahl, zum angestrebten Abschluss und sämtliche Studienfächer (bei einem Romanistikstudium muss die Haupt-Sprache erkennbar sein).

Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nicht eingeschrieben sein, fügen Sie bitte die letztgültige Studienbescheinigung bei.

Laden Sie Ihre Studienbescheinigung als PDF-Datei mit folgendem Dateinamen hoch:
01_Studienbescheinigung_Name_Vorname (keine Umlaute, Leerzeichen, Sonderzeichen!)

Anlage 2: Tabellarischer Lebenslauf mit Foto

Form des tabellarischen Lebenslaufs:

Verzichten Sie unbedingt auf ein besonderes Layout (wegen des Datenvolumens bitte keine Farben oder Schattierungen, keine Kästen, keine Balken, keine besonderen Gestaltungselemente).

Ihr Lebenslauf sollte tabellarisch gestaltet sein und maximal zwei DIN-A4 Seiten umfassen.

Bitte achten Sie auf eine lesefreundliche Gestaltung (Spalten; Zeilenabstand 1,5; Seitenränder jeweils 2 cm) und geben Sie in der Kopfzeile jeder Seite des Lebenslaufs Ihren Namen und Vornamen an.

Versehen Sie Ihren tabellarischen Lebenslauf mit einem Foto (rechts oben auf der ersten Seite; es muss kein biometrisches Foto sein; keine weiteren Fotos).

Reichen Sie Ihre Lebensläufe jeweils in deutscher Sprache und in der Sprache des Ziellandes ein (Sonderfälle s. "Checklisten" unter 2.3; Hinweis: An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung der „Checklisten“ evtl. nicht möglich.). Beide Lebensläufe sollen in Form und Inhalt übereinstimmen.

 

Inhalt des tabellarischen Lebenslaufs:

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • telefonische Erreichbarkeit
  • E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum/-ort
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Schul-/Hochschullaufbahn (chronologisch: Grundschule, weiterführende Schule, Hochschule, jeweils mit Ortsangabe und Staat)
  • ggf. Berufsausbildung
  • Praktika im Schulbereich/pädagogische Erfahrungen. Bitte geben Sie hierbei an:
    • Zeitraum und Dauer des Einsatzes
    • Art des Einsatzes (z. B. Orientierungspraktikum, Pflichtpraktikum usw.)
    • wöchentlicher Umfang des Einsatzes (fand das Praktikum/der Einsatz durchgehend statt oder z. B. über drei Monate hinweg ausschließlich an bestimmten Wochentagen? welchen Stundenumfang hatte es?)
    • Anteil an eigenständigem Unterricht, soweit zutreffend
  • weitere Praktika bzw. berufliche Erfahrungen
  • relevante Auslandsaufenthalte (z. B. Auslandsstudium, Sprachkurs, Praktikum oder Job im Ausland, Schüleraustausch usw.)
  • Fremdsprachenkenntnisse gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
  • extra-curriculares und/oder ehrenamtliches Engagement
  • besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Sonstiges: z. B. Hobbys und Interessen sowie weitere Angaben, die Sie für relevant halten.

 

Laden Sie Ihre Lebensläufe als PDF-Dateien mit folgenden Dateinamen hoch:
02_Lebenslauf_deutsch_Name_Vorname (keine Umlaute, Leerzeichen, Sonderzeichen!)
02_Lebenslauf_englisch_Name_Vorname (bzw. entsprechende Landessprache; keine Umlaute, Leerzeichen, Sonderzeichen!)

Anlage 3: Motivationsschreiben

Form des Motivationsschreibens:

Verzichten Sie auch hier unbedingt auf ein besonderes Layout.

Ihr Motivationsschreiben sollte ausformuliert sein und maximal zwei DIN-A4 Seiten umfassen.

Bitte achten Sie auf eine lesefreundliche Gestaltung (Absätze; Zeilenabstand 1,5; Seitenränder jeweils 2 cm) und geben Sie in der Kopfzeile jeder Seite des Motivationsschreibens Ihren Namen und Vornamen an.

Reichen Sie Ihre Motivationsschreiben jeweils in deutscher Sprache und in der Sprache des Ziellandes ein (Sonderfälle s. "Checklisten" unter 2.3; Hinweis: An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung der „Checklisten“ evtl. nicht möglich.). Beide Motivationsschreiben sollen in Form und Inhalt übereinstimmen.

Inhalt des Motivationsschreibens:

Das Motivationsschreiben ist zentraler Bestandteil Ihrer schriftlichen Bewerbung. Es soll kein "klassisches Anschreiben" sein, sondern u. a. über Folgendes Aufschluss geben (Reihenfolge beliebig):

  • Warum bewerben Sie sich für dieses Programm/dieses Zielland?
  • Wie sehen Sie die Rolle der Fremdsprachenassistenzkraft allgemein, wie Ihre eigene Rolle?
  • Was können Sie einbringen, was hoffen Sie zu lernen?

Ergänzen Sie hier ggf. auch Informationen, die Ihnen wichtig sind, die Sie jedoch im tabellarischen Lebenslauf nicht aufführen konnten.

Laden Sie Ihre Motivationsschreiben als PDF-Dateien mit folgenden Dateinamen hoch:
03_Motivationsschreiben_deutsch_Name_Vorname (keine Umlaute, Leerzeichen, Sonderzeichen!)
03_Motivationsschreiben_englisch_Name_Vorname (bzw. entsprechende Landessprache; keine Umlaute, Leerzeichen, Sonderzeichen!)

Anlage 4: Hochschulgutachten

Vorlage: Verwenden Sie die für Ihr Zielland korrekte Vorlage (s. "Checkliste 2" unter 2.3; Hinweis: An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung dieser „Checkliste“ evtl. nicht möglich.):

Sprache, in der das Gutachten ausgefüllt werden soll: s. "Checkliste 2" unter 2.3 (Hinweis: An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung dieser „Checkliste“ evtl. nicht möglich.).

Studierende der Landessprache des jeweiligen Ziellandes müssen ein Gutachten aus dem fremdsprachlichen Bereich einreichen.
Alle anderen Studierenden können ein Gutachten aus einem ihrer jeweiligen Studienfächer einreichen. Beachten Sie dabei die für Ihr Zielland geforderte Sprache des Gutachtens (s. "Checkliste 2" unter 2.3; Hinweis: An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung dieser „Checkliste“ evtl. nicht möglich.).

Wenden Sie sich an eine Hochschullehrkraft, die Sie persönlich kennen. Bitten Sie um ein aussagekräftiges Gutachten und bieten Sie ggf. ein Gespräch an, um Ihr Vorhaben zu schildern.

Referendarinnen und Referendare reichen ein Gutachten von Dienstvorgesetzten oder Ausbildenden ein.

Laden Sie das Hochschulgutachten als PDF-Datei mit folgendem Dateinamen hoch:
04_Hochschulgutachten_Name_Vorname (keine Umlaute, Leerzeichen, Sonderzeichen!)

Anlage 5: Nachweis der Studienleistungen

Laden Sie eine (unbeglaubigte) Auflistung der bereits erbrachten benoteten Studienleistungen (Transcript of Records) in allen Fächern hoch.

Falls Ihre Universität dies nicht ermöglicht, verwenden Sie bitte dieses Formular: Auflistung der Studienleistungen

Laden Sie Ihr Transcript of Records bzw. die Auflistung der Studienleistungen als PDF-Datei mit folgendem Dateinamen hoch:
05_Studienleistungen_Name_Vorname (keine Umlaute, Leerzeichen, Sonderzeichen!)

2.3 Checklisten für die Bewerbung & Fristen

Frist für die Bewerbung:

  • nur Zielland USA: 11. November 2023, 23:59 Uhr
  • alle Zielländer, außer USA: 6. Januar 2024, 23:59 Uhr

Informationen zum weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens finden Sie unten im Kasten "Allgemeine Informationen zum FSA-Programm" im Abschnitt "Termine und Fristen".

Checklisten:

An mobilen Endgeräten ist die vollständige Darstellung der Checklisten evtl. nicht möglich. 

Bitte beachten Sie beide Checklisten!

Checkliste 1: Anlagen für ALLE Zielländer*

  • 01 Studienbescheinigung
  • 02 Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
    - in deutscher Sprache
    - in der Sprache des Ziellandes (Norwegen: s. u.)
  • 03 Motivationsschreiben
    - in deutscher Sprache
    - in der Sprache des Ziellandes (Norwegen: s. u.)
  • 04 Hochschulgutachten (Sprache des Formulars: s. u.)
  • 05 Transcript of Records/Nachweis der Studienleistungen

* Wenn Sie weniger als sieben Anlagen hochgeladen haben, erhalten Sie eine Fehlermeldung und können Ihre Bewerbung nicht endgültig absenden. Bitte wenden Sie sich ggf. an die für das Zielland zuständige Ansprechperson.

Checkliste 2: ziellandspezifische bzw. zusätzlich geforderte Anlagen:

Australien04 Hochschulgutachten in englischer Sprache ausgefüllt
06 MEd-Zeugnis bzw. 1. Staatsexamen (nicht beglaubigte Kopie), soweit vorhanden; sonst bitte angeben, wann dieses vorgelegt werden kann; Vorlage bis spätestens vor Antritt der Stelle
Belgien (frankofon)04 Hochschulgutachten in deutscher Sprache
Frankreich04 Hochschulgutachten in deutscher Sprache
Italien04 Hochschulgutachten in deutscher Sprache
Kanada (anglofon)04 Hochschulgutachten in englischer Sprache ausgefüllt
Kanada (frankofon)                                  04 Hochschulgutachten in deutscher Sprache
07 Kopie des Reisepasses
Neuseeland04 Hochschulgutachten in englischer Sprache ausgefüllt
06 MEd-Zeugnis bzw. 1. Staatsexamen (nicht beglaubigte Kopie), soweit vorhanden; sonst bitte angeben, wann dieses vorgelegt werden kann; Vorlage bis spätestens vor Antritt der Stelle
Norwegen02 Tabellarischer Lebenslauf in englischer Sprache
03 Motivationsschreiben in englischer Sprache
04 Hochschulgutachten in englischer Sprache ausgefüllt
06 Zwischenzeugnis oder BA-Zeugnis (nicht-beglaubigte Kopie), soweit vorhanden
Republik Irland04 Hochschulgutachten in englischer Sprache ausgefüllt
Schweiz (frankofon)04 Hochschulgutachten in deutscher Sprache
Spanien04 Hochschulgutachten in deutscher Sprache
USA04 Hochschulgutachten in englischer Sprache ausgefüllt
06 BA-Zeugnis (nicht beglaubigte Kopie) bei Bachelor-/Master-Studierenden; Vorlage bis spätestens 1. Dezember 2023. Wir beraten Sie gerne.
 
Vereinigtes Königreich04 Hochschulgutachten in englischer Sprache

2.4 Übersichten über die Regionen

Allgemeine Informationen zum FSA-Programm

Zielgruppe

Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der fremdsprachlichen Fächer Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Für einige Zielländer können sich auch Lehramtsstudierende anderer Fächerverbindungen mit entsprechenden Sprachkenntnissen bewerben.

Alle wichtigen Informationen rund um das FSA-Programm haben wir in unserer Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten" zusammengefasst.

Finanzierung

Das aufnehmende Land unterstützt Ihren Einsatz als Assistenzkraft mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten einer Person abdeckt.

In unserer Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten" fnden Sie Details zu den einzelnen Zielstaaten und Hinweise darauf, welche Kosten ggf. von den FSA selbst zu tragen sind.

Termine und Fristen

Hier finden Sie alle Termine von der Bewerbung bis zur Teilnahme am FSA-Programm:

Fragen und Antworten zum FSA-Programm

Bewerbungsvoraussetzungen, Fremdsprachenkenntnisse

Muss ich für die Teilnahme am FSA-Programm immatrikuliert sein?
Nein. Grundsätzlich können Sie auch teilnehmen, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind und noch nicht als festangestellte Lehrkraft arbeiten (z.B. zwischen Bachelor und Master, zwischen Master und Referendariat oder nach dem Referendariat).

Ich habe mich früher schon einmal für das FSA-Programm beworben: was muss ich beachten?
Die folgenden Regelungen gelten für alle, die sich erneut bewerben, unabhängig vom Grund für eine erneute Bewerbung:

  • Es gelten die formalen und inhaltlichen Kriterien wie in der Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten" angegeben.
  • Die Details tragen Sie im Online-Bewerbungsbogen ein.
  • Die erneute Teilnahme am Bewerbungsgespräch ist aus organisatorischen Gründen in aller Regel verpflichtend. Dessen ungeachtet soll es niemandem zum Nachteil gereichen, falls das Ergebnis des erneuten Bewerbungsgesprächs schwächer ausfällt als das vorherige.
  • Alle geforderten Anlagen müssen erneut eingereicht werden, und zwar in einer aktuellen bzw. aktualisierten Version. Ausnahme: Bewerberinnen und Bewerber entscheiden selbst, ob sie ihr Hochschulgutachten des Vorjahres erneut einreichen.

Wie gut müssen meine Fremdsprachenkenntnisse sein? Brauche ich einen Nachweis?
In der Regel müssen Kenntnisse der Landessprache mindestens dem Niveau B1 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) entsprechen. Ausnahmen:

  • Frankreich: Ihre Französischkenntnisse sollten dem Niveau A2 GER oder höher entsprechen.
  • Norwegen: Ihre Englischkenntnisse sollten dem Niveau B1 GER oder höher entsprechen.

Nachweise werden nicht gefordert. Hinweis: Ein Teil des Bewerbungsgesprächs wird in der Fremdsprache geführt.

Zielland, Programmlaufzeiten und mehr

Warum kann ich mich nur für ein Zielland bewerben?
Ihre Bewerbung ist dann authentisch und stimmig, wenn Sie Ihre Motivation und Ihre Eignung für Ihr Traumland und Ihre Wunschsprache glaubhaft vermitteln. Neben formalen und inhaltlichen Kriterien ist das ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Begutachtung durch den PAD, durch die Gremien der Bewerbungsgespräche und die ausländische Partnerorganisation. Das potenzielle Gastland und die Gastinstitutionen freuen sich, wenn die zukünftigen Stipendiatinnen und Stipendiaten sich bewusst für ihre Sprache und ihr Land entschieden haben.

Warum kann man einige Zielländer als „Zweitwunsch“ angeben?
Wichtig zu wissen: Jede Bewerbung wird zunächst ausschließlich in Bezug auf den „Erstwunsch“ begutachtet (s. auch nächste Frage/Antwort).
Für Frankreich, Italien, Kanada (Québec), Spanien und das Vereinigte Königreich gab es in den vergangenen Jahren in der Regel mehr Stellen als geeignete Kandidatinnen und Kandidaten. Wenn wir nun Studierende, die bei ihrem Erstwunsch nicht erfolgreich waren, über den „Zweitwunsch“ doch noch vermitteln können, gewinnen alle Beteiligten!
Voraussetzung ist, dass alle formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt sind. Eine Garantie für eine Vermittlung gibt es allerdings nicht.

Hat es Nachteile für meinen Erstwunsch, wenn ich einen „Zweitwunsch“ angebe?
Nein. Der „Zweitwunsch“ wird überhaupt erst relevant, wenn ein Bewerber/eine Bewerberin
(1) z. B. nicht die formalen Voraussetzungen für den „Erstwunsch“ erfüllt oder abzusehen ist, dass keine FSA-Stelle vermittelt werden kann und
(2) die formalen Kriterien für das Zielland des Zweitwunsches erfüllt. Eine Garantie für eine Vermittlung gibt es allerdings nicht.

Kann die Programmlaufzeit individuell angepasst werden?
Nein. Die Gastländer geben die Programmlaufzeiten vor; in der Regel orientieren sich die Programmlaufzeiten an den Terminen des Schuljahres bzw. des akademischen Jahres. In Neuseeland und Australien wird die Einsatzdauer von den Schulen festgelegt und kann von der regulären Programmlaufzeit von 11 Monaten abweichen (5 oder 8 Monate).

Wie viele Stellen für deutsche FSA gibt es in den jeweiligen Zielländern? Wie hoch sind die Vermittlungschancen?
Weder die Anzahl der FSA-Stellen im Ausland noch die Anzahl der Bewerbungen ist für ein bestimmtes Austauschjahr vorhersehbar. Unser Tipp: überprüfen Sie, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen für Ihr Wunsch-Zielland erfüllen und lassen Sie sich gerne durch die PAD-Mitarbeitenden und durch ehemalige FSA, die für uns als Campusbotschafterinnen und Campusbotschafter an zahlreichen Hochschulen tätig sind, beraten. Vor allem: Stellen Sie richtig gute Unterlagen zusammen und bewerben Sie sich - Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

Anerkennung, finanzielle Fördermöglichkeiten (einschl. Erasmus+)

Kann ich mir die Fremdsprachenassistenzzeit als Studienleistung anerkennen lassen?
Das hängt von Ihrer Heimat-Hochschule ab. Klären Sie dort frühzeitig, ob bzw. in welchem Umfang Ihnen der FSA-Einsatz z. B. als Praxisphase, Auslandsaufenthalt o. ä. anerkannt werden kann.

 

Kann ich während des FSA-Einsatzes weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen?
Das aufnehmende Land unterstützt den Einsatz der Assistenzkräfte mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten abdeckt.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten gibt es u. a. über

  •     öffentliche/staatliche Stellen (z. B. Auslands-BaföG)
  •     Heimat-Hochschule (Deutschlandstipendium, Erasmus+, PROMOS, etc.)
  •     Stiftungen (parteinahe, konfessionelle oder private Stiftungen)

Recherchieren Sie hierzu online oder lassen Sie sich an Ihrer Hochschule beraten (Akademisches Auslandsamt/International Office, Career Center, Zentrum für Lehrerbildung, Seminar/Institut, Fachschaften, etc.)
Wenn Sie bereits ein Stipendium erhalten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Stipendiengeber, ob eine Teilnahme am FSA-Programm darauf Auswirkungen hat.
(Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit, keine Haftung für Irrtum oder Änderungen.)

 

Wer kann meine Fragen zu einem Eramus+ Stipendium / zum Erasmus+ Learning Agreement beantworten?
Die Erasmus+ Hochschul- und Projektkoordinatoren an Ihrer Heimathochschule können Ihnen Auskunft geben.

Bitte beachten Sie: Der PAD ist nicht berechtigt, das Learning Agreement zu unterschreiben. Zuständig und berechtigt sind ausschließlich die entsendende Organisation (Heimatuniversität) bzw. die aufnehmende Einrichtung (Bildungseinrichtung im Zielland).

Erfahrungen von FSA und zielstaatenspezifische Hinweise

Welche Erfahrungen sammeln FSA?

Hier stellen wir nach und nach Erfahrungsberichte und Links zu Blogs von Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmern ein, die von ihrem Auslandspraktikum an einer Schule oder Hochschule berichten. Schauen Sie einfach immer mal wieder vorbei - es lohnt sich.

Norwegen

Republik Irland

Hinweise zum Unterhaltszuschuss

Bitte beachten Sie, dass die Lebenshaltungskosten in der Republik Irland hoch sind und der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Dies hat zur Folge, dass Angebote an preisgünstigen Wohnungen gering sind. In vielen Städten übersteigen die Mietkosten sogar die Höhe des gesamten monatlichen Stipendiums!

Im Kasten "Fragen und Antworten zum FSA-Programm" weiter oben finden Sie Tipps für zusätzliche Fördermöglichkeiten. Zudem gibt es teilweise auch die Möglichkeit, dass Sie an der irischen Einsatzschule eigenverantwortlich als Vertretungslehrkraft arbeiten und für diese Stunden dann über das Stipendium hinaus bezahlt werden.

 

Erfahrungen einer FSA in der Republik Irland

Irland, Land der Sehnsucht

Meine Zeit als FSA im County Dublin

Céad Míle Fáilte – A Hundred Thousand Welcomes– ist ein Satz, der in Irland oft die Eingänge der Häuser schmückt. Wer die Grüne Insel schon einmal besucht hat, der weiß auch, was gemeint ist. Man betrete einen beliebigen Pub, bestelle ein Guinness und spätestens, wenn das gezapfte Getränk vor einem steht, ist man schon in ein Gespräch verwickelt. Die Gastfreundlichkeit der irischen Bevölkerung ist weithin bekannt und Irland spätestens seit Heinrich Bölls berühmtem Irischen Tagebuch ein Sehnsuchtsland der Deutschen. Böll warnt zu Beginn des Buchs: „Es gibt dieses Irland: wer aber hinfährt und es nicht findet, hat keine Ersatzansprüche an den Autor“ (Heinrich Böll: Irisches Tagebuch, dtv 1961). Dennoch hat mich das Land in den acht Monaten, in denen ich als FSA im Norden Dublins war, immer wieder mit seiner atemberaubenden Landschaft beeindruckt. Éire, wie die Insel in der ersten Amtssprache Gaeilge (Irisch-Gälisch) heißt, hat auch mich in seinen Bann gezogen.

Dublin und Umgebung

Besucht hatte ich Irland schon mehrmals. Umso glücklicher war ich, als ich vom PAD die Zusage für den Aufenthalt 2018/19 bekommen habe – und dazu war ich noch im Großraum Dublin eingesetzt. Genauer in den Küstenorten Rush und Skerries. Diese liegen im Norden der Stadt, sind aber noch an den Dublin Bus angeschlossen. Die Nähe zu Dublin war für mich ein besonderes Highlight, hatte ich doch die Stadt bei meinen früheren Besuchen schon ins Herz geschlossen. In der Nähe von Dublin wohnen heißt: Spaziergänge am Fluss Liffey, Besuche im altehrwürdigen Abbey Theatre, Flanieren auf der O’Connell Street, in (irischen) Büchern stöbern und Kaffee trinken in Books Upstairs in 17 D’Olier Street, ein bisschen Universitätsluft schnuppern auf dem Campus des Trinity College. Und selbstverständlich Eintauchen in die unzähligen Pubs, die man auch gerne schon ab nachmittags besuchen kann. Über meine Mentorin vor Ort hatte ich auch unkompliziert ein Zimmer zur Untermiete in Rush gefunden, nur zwei Minuten vom Strand entfernt und in der Nähe einer der Schulen, St Joseph’s Rush. Zweimal die Woche war ich auch am Skerries Community College eingesetzt, welches mit dem Bus in 15 Minuten zu erreichen war.

„Ich finde Deutsch klasse!“

Zwölf Stunden die Woche war ich in den Schulen tätig, meist als Assistentin der Lehrperson im Unterricht. In Irland gibt es an fast allen Schulen Schuluniformen, und auch ich hatte bestimmte Kleiderregeln zu beachten. Während die Schülerinnen und Schüler in Königsblau erschienen (die Mädchen mit Rock und Kniestrümpfen, die Jungen mit grauen Hosen), durfte ich zwar die Farben meiner Wahl tragen, aber keine Jeanshosen und keine Schuhe aus Stoff. Eine Umstellung für meine Garderobe! Meine Aufgaben an den Schulen waren vielfältig: Sätze vorsprechen, Spiele vorbereiten, über landeskundliche Themen sprechen und mit einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Kleingruppen üben. Ich habe eine Weile gebraucht, um mich im irischen Lehrplan zurechtzufinden, den Ablauf der Stunden zu verstehen und meine Rolle im Klassenzimmer zu finden. Die genauen Aufgaben einer FSA sind nicht festgelegt, sondern werden mit den jeweiligen Lehrpersonen ausgehandelt. Das lässt einem auf der einen Seite viel Freiraum bei der Gestaltung der Zusammenarbeit und bietet die Möglichkeit, eigene Vorschläge und Vorstellungen in die Arbeit als FSA einzubringen. Auf der anderen Seite können dadurch Unsicherheiten in Bezug auf die eigene Rolle im Klassenraum entstehen – und leider kann auch die Absprache mit den FSA in einer für die Lehrpersonen sehr vollen Schulwoche zeitlich schwierig sein. Bei mir gab es dadurch manchmal Unklarheiten bei der Vorbereitung und ich musste dann spontan auf den Unterricht und die Anforderungen reagieren. Nicht immer eine leichte Aufgabe, aber auf jeden Fall eine gute Vorbereitung auf den späteren Schulalltag als Lehrperson. Wenn man selbst schon ein wenig Erfahrung im DaF-Unterricht gesammelt hat oder jemanden kennt, kann es sich lohnen, schon vorher ein bisschen (digitales) Material zu sammeln. Besonders landeskundliche Informationen sind für die Schülerinnen und Schüler interessant, zum Beispiel die Traditionen rund um Weihnachten. Ich selbst habe viel mit PowerPoint-Präsentationen gearbeitet, bei denen ich die Vokabeln direkt mit Bildern verbinden konnte. Außerdem habe ich ab und zu in den Mittagspausen einen „Deutsch-Klub“ angeboten, der gerade bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern gut ankam. Dort konnten wir uns lockerer Atmosphäre auf Deutsch unterhalten, Vokabeln üben oder Spiele spielen.

Schule in Irland

Das irische Schulsystem funktioniert ganz anders als das, was ich von Deutschland kenne. Das Schuljahr beginnt im September und geht bis Mai, dann sind drei Monate Sommerferien. Die Secondary School, also die weiterführende Schule beginnt mit dem First Year und endet mit dem Sixth Year, an dessen Ende die Schülerinnen und Schüler das Leaving Certificate (vergleichbar dem deutschen Abitur) schreiben. Da die irischen Schulen Gesamtschulen sind, gibt es für die Prüfung am Ende verschiedene Level, denen die Schülerinnen und Schüler je nach Leistung und Fach zugeordnet sind. Der Unterricht erfolgt aber gemeinsam, was eine spannende Herausforderung darstellt. Neben dem Leaving Certificate gibt es nur eine weitere benotete Prüfung: das Junior Certificate nach dem Third Year, also nach drei Jahren weiterführende Schule. Diese Certificates sind irlandweit gleich und werden nicht von der eigenen Lehrperson korrigiert, sondern anonym von anderen Lehrpersonen in Irland. Auch wenn es zwischendrin Schulaufgaben gibt, sind diese als Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler gedacht und zählen nicht in die letztliche Note. Das hat zur Folge, dass es viel ‚teaching to the test‘ gibt. Die Vorbereitung auf die Themen und Aufgabenformen dieser zwei Certificates steht meistens im Vordergrund des Unterrichts. Dieses System war für mich anfangs irritierend, gerade auch der Punkt, dass die Lehrpersonen keinen Einfluss auf die letztendlichen Noten ihrer jeweiligen Schülerinnen und Schüler haben. Die zwei Lehrerinnen, mit denen ich zusammengearbeitet habe, sahen darin kein Problem, im Gegenteil. Die Begründung war besonders interessant: Da Irland ein sehr kleines Land ist (knapp fünf Millionen Einwohner in 2019), kennen sich gerade in den ländlichen Regionen die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern der Schülerinnen und Schüler meistens oder sind sogar verwandt. Dadurch könnten die Lehrpersonen in Interessenskonflikte bei der Benotung kommen. Diese Problematik wird umgangen, indem die Klausuren anonym in einem anderen Teil Irlands korrigiert werden.

Wild Atlantic Way, Geschichtliches, und immer wieder traumhafte Landschaften

Von Montag bis Donnerstag war ich an der Schule, am Freitag war mein freier Tag. Das bedeutete: ein langes Wochenende, in dem ich die Emerald Isle, wie der poetische Name Irlands lautet, entdecken konnte. Über das Goethe-Institut in Dublin habe ich auch schon früh die anderen in Irland eingesetzten FSA kennengelernt und so schnell Leute gefunden, die mit mir reisen wollten. Oft hat es mich an die Westküste gezogen, wo die Wellen des Atlantiks um einiges stürmischer sind als die meist ruhige Irische See im Osten. Ich hatte mir vorgenommen, während meiner Zeit in Irland einmal den Wild Atlantic Way abzufahren. Das ist eine 2500 Kilometer lange Küstenstraße, die sich von Kinsale im Süden der Insel immer an der Atlantikküste entlang über die Counties Kerry, Clare, Galway, Mayo, Sligo und Donegal bis zum nördlichsten Punkt Irlands, Malin Head, schlängelt. Sie ist durchgängig ausgeschildert und am besten mit dem Auto zu erkunden. Ein eigenes Auto hatte ich zwar nicht dabei, aber dank des nahen Dubliner Flughafens konnte ich für die Wochenenden und die Ferien Autos mieten.

An der Westküste lassen sich sogenannte Gaeltachts finden, Gebiete, in denen noch vorrangig Irisch-Gälisch gesprochen wird. Wie schon erwähnt, ist das die erste Amtssprache der Republik Irland. Sie ist auch die erste Fremdsprache, die irische Schülerinnen und Schüler in der Schule lernen, ist aber bis auf wenige Begriffe und Wendungen aus dem Alltag verschwunden. Die traditionelle irische Kultur wird in den Gaeltachts aufrechterhalten, neben der Sprache findet man dort auch viel traditionelle irische Musik und den Ceílí, irischen Volkstanz. Und dazu natürlich atemberaubende Landschaften. Ein Ausflug an die Westküste lohnt sich also immer!

Es gibt aber auch andere Ecken rund um die Insel, die jederzeit einen Besuch wert sind. Südlich von Dublin gibt es die Wicklow Mountains mit vielen Wanderwegen und dem Tal Glendalough mit See und einer tausend Jahre alten Klostersiedlung. Geschichtlich interessant (und mit dem Brexit wieder in der Diskussion) ist das Verhältnis der Republik Irland zu den sechs Counties Nordirlands mit der Hauptstadt Belfast. In Belfast lassen sich nach wie vor die Mauern besichtigen, die früher die katholischen und die protestantischen Stadtviertel trennten. Auch in Dublin finden sich zahlreiche Orte, an denen man sich über Irlands Weg in die Unabhängigkeit informieren kann. Wer Natur sucht, wird immer fündig. Mein Tipp: Noch beeindruckender als die berühmten Cliffs of Moher sind meiner Meinung nach die Klippen von Slieve League im County Donegal. Sie gehören zu den höchsten Seeklippen Europas und bieten in der Tat einen beeindruckenden Anblick! Der oben genannte Heinrich Böll hingegen hat Achill Island vorgezogen, eine mit dem Festland durch eine Brücke verbundene Insel vor der Küste des County Mayo, wo er ab den 1950er Jahren mit seiner Familie die Sommer verbrachte.

Geht also selbst auf Entdeckungsreise nach Irland! Es lohnt sich in jedem Fall. Ich habe von meinem Aufenthalt dort viele unvergessliche Erinnerungen mitgenommen, von denen ich noch immer zehre. Irland ist auch mein Sehnsuchtsland geworden – ich werde wiederkommen.

Allen, die sich für einen Aufenthalt dort entscheiden, wünsche ich: Good craic and an chuid is fearr!

Deborah

Frankreich

Als FSA in Frankreich

Unser langjähriger Kooperationspartner, Réunir l’Europe/Europa verbinden e.V.,besteht seit 1954 und setzt sich für die deutsch-französische Zusammenarbeit für die Welt von morgen ein. Fremdsprachenassistenzkräfte unterstützt der Verein mit Fortbildungen, Veranstaltungen und pädagogischen Materialien. Ein Blick auf die Webseite des Vereins lohnt sich für aktuelle Fremdsprachenassistenzkräfte und die, die es gerne werden möchten!

Simone, Lisa und Verena berichten über ihre Erfahrungen als FSA in der Normandie (auf Deutsch, Youtube-Video).

Simone, Lisa und Verena berichten über ihre Erfahrungen als FSA in der Normandie (auf Französisch, Youtube-Video).

USA - Hinweise zu Bewerbung und Teilnahme

"Raus aus dem Leben mitten in einer dicht besiedelten Stadt in Deutschland, rein ins Leben in einem beschaulichen Ort im ländlichen Central Pennsylvania. Das war eine Umstellung in gleich mehreren Hinsichten. Doch mit Offenheit, Neugierde und Abenteuerlust lassen sich ungeahnt idyllische Landschaften sowie faszinierende Menschen und Geschichten entdecken. Vom Blick auf schier unendliche, im Indian Summer in intensives Gelb und Rot getauchte Wälder bei einer Wanderung in einem State Park, über euphorische Jubelstürme bei Sport-Events und ein starkes Gemeinschaftsgefühl am Homecoming Weekend, bis hin zu einer Reise zwischen kontrastreichen Lebenswelten während eines Besuches einer traditionellen Mennonitengemeinde im Gegensatz zu urbanen Dschungeln wie Philadelphia oder Pittsburgh bieten sich vielfältige Gelegenheiten Land, Leute und Kulturen hautnah zu erleben und den eigenen Horizont zu erweitern."    
Lucas Gersmeier von der Uni Bochum war 2022-2023 mit dem FSA-Programm an der Susquehanna U., PA.

"Die meisten waren und sind sehr skeptisch gegenüber Oklahoma. Genauso skeptisch war ich vor meinem Jahr, als ankam. Auch nach meiner Ankunft wurde ich mehr als einmal gefragt, ob es mir tatsächlich in Oklahoma gefällt. Ich machte in Oklahoma Erfahrungen, die man sonst nirgendwo in den USA machen kann. Oklahoma steht für den Bible Belt, Rodeos, Tornados, Native Americans, Ölbohrungen, Football, eine große Latin Community und vieles mehr. Mit meiner Uni-Stadt Norman und Oklahoma City war ich zudem in modernen Städten, die mehr zu bieten haben als den alten Dust Bowl Erzählungen zu entsprechen. Ich machte auch kulturelle Erfahrungen, die mir zunächst fremd erschienen. Wann lernt man schonmal einen 30-jährigen Kreationisten kennen? Oder diskutiert mit einem Navajo über die Darstellung von Native Americans in deutschen Filmen? Wo kann man nachvollziehen, was Autos und öffentliche Verkehrsmittel für den Südwesten der USA bedeuten? Besonders aber erlebte ich Oklahoma, und die Menschen dort als unglaublich offenherzig und hilfsbereit. Meine Antwort auf die Skepsis ist und bleibt: Oklahoma wird unterschätzt – man ist hier 'mittendrin'."
Ulrike Lämmer von der Uni Stuttgart war 2022-2023 mit dem FSA-Programm an der U. of Oklahoma, OK.

 

Sehnsuchtsziel USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind für viele ein Sehnsuchtsziel. Wer bereits USA-Erfahrung hat, sucht nach einer Möglichkeit zurückzukehren. Und wer dem Mythos USA bisher nur aus der Ferne begegnet ist, möchte sich endlich selbst ein authentisches Bild machen. „Warum USA?“ – diese Frage stellte sich dann gar nicht erst. Vielmehr lautete die Frage: Wie in die USA?“

Unsere Antwort: mit dem PAD, und zwar als Assistenzkraft im Deutschunterricht einer amerikanischen Hochschule!

Als Fremdsprachenassistenzkraft in die USA!
Wichtig zu wissen: in den USA sind die Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) an einem College oder einer Hochschule eingesetzt. Die bilaterale Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland legt fest, dass die FSA als German Language Teaching Assistants (GLTA) an ihren Gasthochschulen den Deutschunterricht vertiefen und bei den Studierenden das Interesse für die deutsche Sprache und Kultur wecken sollen. Zurück in Deutschland werden die FSA als Lehrkräfte die Qualität des Englischunterrichts verbessern und ihre Lernenden durch ihr authentisches Vorbild motivieren.

Welche Voraussetzungen gelten?
Für die Programmteilnahme gelten formale Kriterien (s. auch „Info-broschüre“ in der jeweils aktuellen Ausgabe):

  • Bewerberinnen und Bewerber absolvieren einen Lehramtsstudiengang im Fach Englisch, einen Studiengang American Studies (oder vergleichbar) an einer deutschen Hochschule.
    Priorität haben zukünftige Fremdsprachenlehrkräfte. Angehende GS-Lehrkräfte, die alle Voraussetzungen erfüllen, können sich ebenfalls bewerben. Studierende mit einem abweichenden Profil können sich gerne beraten lassen.
  • Studierende in einem Bachelor-Studiengang müssen mit der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum 1. Dezember 2023 ein BA/BEd-Zeugnis vorlegen.
  • Studierende mit Studienziel Staatsexamen müssen mindestens sechs Fachsemester im Fach Englisch nachweisen (Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung).
  • Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer den Vorbereitungsdienst absolviert hat oder bereits eine ausgebildete Lehrkraft ist (Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre; noch keine Festanstellung im Schuldienst).
  • Bewerbende müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Bildungsinländerin/Bildungsinländer sein; bitte lassen Sie sich ggf. beraten.
  • Die Englischkenntnisse sollen mindestens GER B2 entsprechen (GER: siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).

Welche amerikanischen Colleges und Universitäten nehmen FSA auf?
Es sind zumeist kleinere Hochschulen, sogenannte Liberal Arts Colleges, die angehende Englischlehrkräfte als German Language Teaching Assistant aufnehmen. Viele der Einsatzinstitutionen liegen in eher ländlichen Ostküstenregionen. In den vergangenen Jahren haben u. a. diese Colleges und Universitäten deutsche Fremdsprachenassistenzkräfte aufgenommen:

Bard College, NY
Bethany College, WV
Calvin University, MI
Gettysburg College, PA
Hobart and William Smith Colleges, NY
Lycoming College, PA
Pacific University, OR
Sonoma State University, CA
St. Mary’s College of Maryland, MD
Susquehanna University, PA
University of Scranton, PA
University of St. Thomas, MO
Wabash College, IN (private liberal arts college for men)

Die zuständige US-Partnerinstitution vermittelt die vorgeschlagenen deutschen Kandidatinnen und Kandidaten an die Einsatzhochschulen. Einige Institutionen sind regelmäßig dabei, andere dagegen eher unregelmäßig. Der PAD und die Deutsch-Amerikanische Fulbright Kommission können keine Garantie geben, welche Institutionen im betreffenden Austauschjahr dabei sein werden. Auch aus diesem Grund ist seitens der Bewerbenden größtmögliche geographische Flexibilität gefragt.

Wie sind meine Chancen für ein Stipendium?
Erfahrungsgemäß werden von der amerikanischen Seite je Austauschjahr zwischen 12 und 14 Plätze zur Verfügung gestellt.

Weder die Anzahl der FSA-Stellen in den USA noch die Anzahl der Bewerbungen für ein bestimmtes Austauschjahr sind vorhersehbar, so dass es keine verässlichen Aussagen zu den Chancen geben kann.

Tipps:

  • Überprüfen Sie, ob Sie dem Profil der GLTA entsprechen, lassen Sie sich von uns beraten, stellen Sie richtig gute Unterlagen zusammen und bewerben Sie sich  - frei nach dem Motto Nothing ventured, nothing gained.
  • Überlegen Sie sich einen "Plan B". Wenn die USA Ihr absolutes Wunsch-Zielland sind, recherchieren Sie alternative Wege in die USA. Wenn der Zeitraum für Sie alternativlos ist, geben Sie im FSA-Bewerbungsbogen einen sogenannten Zweitwunsch an (s. Kasten "Zielland, Programmlaufzeiten und mehr").

 

Welche Stipendienleistungen gibt es?

Die Gasthochschulen stellen in der Regel eine kostenfreie Unterkunft und Verpflegung auf dem Campus. Sie übernehmen zudem die Kosten für zwei akademische Kurse pro Semester.

Deutsch-Amerikanische Fulbright Kommission bietet ergänzende Leistungen, z. B. Reisekostenpauschale für die transatlantische Hin- und Rückreise, Teilnahme an einem Vorbereitungstreffen (in Berlin, ggf. virtuell).

Tipps:

  • Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Heimathochschule bzw. Ihrem Zentrum für Lehrerbildung ab, ob und in welchem Umfang der FSA-Einsatz als Praxisphase, als Auslandsaufenthalt o. ä. anerkannt werden kann.
  • Recherchieren Sie Möglichkeiten für ergänzende Stipendienleistungen. Hinweise finden Sie auf unserer Webseite unter „Fragen und Antworten zum FSA-Programm".

Ihnen fehlen noch Informationen? Melden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch:
Mechthild Drzisga
mechthild.drzisga@kmk.org
Tel. 0228 501 371
Mo - Do 8:30 - 14:30 Uhr

 

Änderungen vorbehalten; keine Haftung für Irrtümer. 

Kompakt

Studierende erleben ihre Zeit als FSA als große Bereicherung. Lesen Sie mehr über Auslandspraktika als FSA an Schulen rund um den Globus.

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FSA in Frankreich

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