Hinweise zum zeitlichen Ablauf
Für das German American Partnership Program können Sie Fördermittel sechs Woche vor Beginn Ihres Austauschs beantragen. Hier erfahren Sie, was nach der Antragstellung geschieht, wann Sie Ihre Fördermittel erhalten und bis wann Sie diese abrechnen.
Datum | Ereignis |
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Oktober | Ausschreibung des Programms für das Folgejahr; die Antragsunterlagen werden auf der PAD-Website eingestellt |
6 Wochen vor Beginn der Austauschmaßnahme | Antragsschluss für Fahrt- und Programmkostenzuschüsse, für Projektkostenzuschüsse und für vorbereitende Besuche |
ganzjährig | Fortlaufende Beratung der antragstellenden Schulen, Registrierung und Begutachtung der eingehenden Anträge |
Ab März/April | Antragstellende Schulen erhalten einen Zwischenbescheid, der sie darüber informiert, ob ihr Antrag auf Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und ggf. Projektkostenzuschüsse als förderwürdig eingestuft wurde und wie hoch die Fördersumme voraussichtlich sein wird. |
Frühestens vier Wochen vor Beginn der Austauschmaßnahme | Antragstellende Schulen erhalten für den Fahrt- und Programmkostenzuschuss einen Bewilligungsbescheid, in dem die endgültige Fördersumme mitgeteilt wird. Der PAD weist die genannte Fördersumme an. |
Spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Austauschmaßnahme | Die geförderten Schulen reichen beim PAD einen Verwendungsnachweis für die Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und einen Bericht über die Austauschbegegnung ein. |
Bis spätestens Mitte November | Schulen, die Fördermittel für ein Projekt in Aussicht gestellt bekommen haben, reichen möglichst umgehend nach Durchführung des Projekts - jedoch spätestens bis Mitte November - die Projektkostenabrechnung und den Projektbericht beim PAD ein. Anschließend zahlt der PAD die Fördersumme für das Projekt aus. |