Hinweise zum zeitlichen Ablauf
Für das Programm zur Förderungen von Schulpartnerschaften im Rahmen der PASCH-Initiative finden Sie hier Informationen zum zeitlichen Ablauf. Sie erfahren, was nach der Antragstellung geschieht, wann Sie Ihre Fördermittel erhalten und bis wann Sie diese abrechnen.
Datum | Ereignis |
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Oktober | Ausschreibung des Programms für das Folgejahr; die Antragsunterlagen werden auf der PAD-Website eingestellt |
Oktober/November/Dezember | Fortlaufende Beratung der antragstellenden Schulen, Registrierung der eingehenden Anträge |
15. Dezember |
Antragsschluss für Fahrt- und Programmkostenzuschüsse sowie für Projektkostenzuschüsse |
Januar/Februar |
Registrierung und Begutachtung der eingegangenen Anträge |
Ab März (aufgrund der Haushaltsverhandlungen der neuen Regierung) | Antragstellende Schulen erhalten einen Zwischenbescheid, der sie darüber informiert, ob ihr Antrag auf Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und ggf. Projektkostenzuschüsse als förderwürdig eingestuft wurde und wie hoch die Fördersumme voraussichtlich sein wird. |
Frühestens vier Wochen vor Beginn der Austauschmaßnahme | Antragstellende Schulen erhalten für den Fahrt- und Programmkostenzuschuss einen Bewilligungsbescheid, in dem die endgültige Fördersumme mitgeteilt wird. Der PAD weist die genannte Fördersumme an. |
Spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Austauschmaßnahme | Die geförderten Schulen reichen beim PAD einen Verwendungsnachweis für die Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und einen Bericht über die Austauschbegegnung ein. |
31. Oktober (bzw. spätestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme) | Antragsschluss für Fahrtkostenzuschüsse für vorbereitende Besuche |
Bis spätestens Mitte November | Schulen, die Fördermittel für ein Projekt in Aussicht gestellt bekommen haben, reichen möglichst umgehend nach Durchführung des Projekts - jedoch spätestens bis Mitte November - die Projektkostenabrechnung und den Projektbericht beim PAD ein. Anschließend zahlt der PAD die Fördersumme für das Projekt aus. |