Hinweise zum zeitlichen Ablauf
Für das Programm zur Förderungen von Schulpartnerschaften im Rahmen der PASCH-Initiative gibt es zwei Antragstermine pro Kalenderjahr. Hier erfahren Sie, was nach der Antragstellung geschieht, wann Sie Ihre Fördermittel erhalten und bis wann Sie diese abrechnen.
Datum | Ereignis |
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15. Oktober | Ausschreibung des Programms für das Folgejahr; die Antragsunterlagen werden auf der PAD-Website eingestellt. |
15. Dezember (für 2023: Verlängerung bis 16. Januar 2023) | Antragsschluss für Fahrt- und Programmkostenzuschüsse sowie für Projektkostenzuschüsse für Austauschmaßnahmen, die zwischen dem 01.01. und 30.06. des Folgejahres beginnen. |
Oktober bis Februar | Registrierung und Begutachtung der eingehenden Anträge im PAD. |
Ab Januar; i. d. R. spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt | Antragstellende Schulen erhalten einen Bescheid, der sie darüber informiert, ob ihr Antrag auf Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und ggf. Projektkostenzuschüsse als förderwürdig eingestuft wurde und wie hoch die Fördersumme voraussichtlich sein wird. |
Zwei Wochen vor Reiseantritt | Der PAD weist die genannte Fördersumme an. |
Spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Austauschmaßnahme | Die geförderten Schulen reichen beim PAD eine Abrechnung für die Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und einen Bericht über die Austauschbegegnung ein. |
1. Mai | Antragsschluss für Fahrt- und Programmkostenzuschüsse sowie für Projektkostenzuschüsse für Austauschmaßnahmen, die zwischen dem 01.07. und dem 31.12. des Jahres stattfinden. |
Mai bis Juni | Registrierung und Begutachtung der eingegangenen Anträge für die zweite Jahreshälfte. |
Ab Mitte Mai; i. d. R. spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt | Antragstellende Schulen erhalten einen Bescheid, der sie darüber informiert, ob ihr Antrag auf Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und ggf. Projektkostenzuschüsse als förderwürdig eingestuft wurde und wie hoch die Fördersumme voraussichtlich sein wird. |
Zwei Wochen vor Reiseantritt | Der PAD weist die genannte Fördersumme an. |
Spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Austauschmaßnahme | Die geförderten Schulen reichen beim PAD eine Abrechnung für die Zuschüsse und einen Bericht über die Austauschbegegnung ein. |
31. Oktober 2023 (bzw. spätestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme) | Antragsschluss für Fahrtkostenzuschüsse für vorbereitende Besuche und für Zuschüsse für virtuelle Schülerbegegnungen. |
Bis spätestens Mitte November | Schulen, die Fördermittel für ein Projekt in Aussicht gestellt bekommen haben, reichen zwei Wochen nach Durchführung des Projekts bzw. spätestens bis Mitte November - die Projektkostenabrechnung und den Projektbericht beim PAD ein. Anschließend zahlt der PAD die Fördersumme für das Projekt aus. |
Ganzjährig | Fortlaufende Beratung der antragstellenden Schulen. |