Hinweise zum zeitlichen Ablauf
Im Programm zur Förderung von Schulpartnerschaften mit Israel gibt es zwei Antragstermine pro Kalenderjahr. Im Folgenden finden Sie die Fristen, was nach der Antragstellung geschieht, wann Sie Ihre Fördermittel erhalten und bis wann Sie diese abrechnen.
Datum | Ereignis |
---|---|
15. Oktober | Ausschreibung des Programms für das Folgejahr; die Antragsunterlagen werden auf der PAD-Website eingestellt. |
15. Dezember (für 2023: Verlängerung bis 16. Januar 2023) | Antragsschluss für Fahrt- und Programmkostenzuschüsse sowie für Projektkostenzuschüsse für Austauschmaßnahmen, die zwischen dem 01.01. und 30.06. des Folgejahres beginnen. |
Oktober bis Februar | Registrierung und Begutachtung der eingehenden Anträge im PAD. |
Ab Januar; i. d. R. spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt | Antragstellende Schulen erhalten einen Bescheid, der sie darüber informiert, ob ihr Antrag auf Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und ggf. Projektkostenzuschüsse als förderwürdig eingestuft wurde und wie hoch die Fördersumme voraussichtlich sein wird. |
Zwei Wochen vor Reiseantritt | Der PAD weist die genannte Fördersumme an. |
Spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Austauschmaßnahme | Die geförderten Schulen reichen beim PAD eine Abrechnung für die Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und einen Bericht über die Austauschbegegnung ein. |
1. Mai | Antragsschluss für Fahrt- und Programmkostenzuschüsse sowie für Projektkostenzuschüsse für Austauschmaßnahmen, die zwischen dem 01.07. und dem 31.12. des Jahres stattfinden. |
Mai bis Juni | Registrierung und Begutachtung der eingegangenen Anträge für die zweite Jahreshälfte. |
Ab Mitte Mai; i. d. R. spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt | Antragstellende Schulen erhalten einen Bescheid, der sie darüber informiert, ob ihr Antrag auf Fahrt- und Programmkostenzuschüsse und ggf. Projektkostenzuschüsse als förderwürdig eingestuft wurde und wie hoch die Fördersumme voraussichtlich sein wird. |
Zwei Wochen vor Reiseantritt | Der PAD weist die genannte Fördersumme an. |
Spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Austauschmaßnahme | Die geförderten Schulen reichen beim PAD eine Abrechnung für die Zuschüsse und einen Bericht über die Austauschbegegnung ein. |
31. Oktober 2023 (bzw. spätestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme) | Antragsschluss für Fahrtkostenzuschüsse für vorbereitende Besuche und für Zuschüsse für virtuelle Schülerbegegnungen. |
Bis spätestens Mitte November | Schulen, die Fördermittel für ein Projekt in Aussicht gestellt bekommen haben, reichen zwei Wochen nach Durchführung des Projekts bzw. spätestens bis Mitte November - die Projektkostenabrechnung und den Projektbericht beim PAD ein. Anschließend zahlt der PAD die Fördersumme für das Projekt aus. |
Ganzjährig | Fortlaufende Beratung der antragstellenden Schulen. |