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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im November 2023 in Anlehnung an BITV 2.0 durchgeführten Test.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Hero-Element (Startseite): Bei 150-200% Zoom wird die Überschrift abgeschnitten und begleitender Text nicht vollständig dargestellt
  • Hero-Element (Programmseite): Bei Zoom >=150% wird das Headerbild verzerrt angezeigt und wirkt überdimensioniert
  • Themen-Slider: Bei 200% Zoom sind nicht alle Slides sichtbar und die Tastatursteuerung ist unzureichend

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. Januar 2024 erstellt und zuletzt am 1. Oktober 2025 aktualisiert.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular: „Barriere melden“.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.