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Sicher unterwegs im Austausch

Sicherheit geht vor: In unsicheren Zeiten gilt das gerade auch für den internationalen Austausch. Welche Folgen sich für Schulen etwa aus der Coronapandemie oder dem Masernschutzgesetz ergeben, fassen wir hier zusammen.

Masernschutz im internationalen Schulaustausch

Seit dem 1. März 2020 gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit wird der Nachweis eines bestehenden Masernschutzes (Masernimpfung oder Masernimmunität) für alle Kinder und Jugendlichen sowie nach 1970 geborenen Erwachsenen, die eine Kita oder Schule besuchen bzw. dort tätig sind, verpflichtend. Ziel des Gesetzes ist, Kinder wirksam vor Masern zu schützen.

Für den internationalen Austausch im Schulbereich bedeutet dies, dass auch für Gäste aus dem Ausland die Pflicht besteht, einen Nachweis zum Masernschutz zu erbringen, etwa durch eine Impfdokumentation oder den Nachweis der Immunität. Ob es sich dabei um einen einwöchigen Schüleraustausch oder mehrmonatige Fortbildung für Lehrkräfte handelt, ist dabei im Grundsatz zunächst unerheblich.

Wie allerdings den Umständen im Einzelfall vor Ort Rechnung getragen wird, vor allem bei kurzzeitigen Aufenthalten mit nur phasenweiser Teilnahme am Unterricht, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der PAD empfiehlt deshalb, auf der Website des zuständigen Kultusministeriums bzw. der zuständigen Senatsverwaltung Informationen einzuholen.

Erhobener Finger Ein Erhobener Finger, der aufmerksam machen soll.

Und Corona? Aktuelle Gesetze und Verordnungen u.a. zur Nachweis-, Test- und Quarantänepflicht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Bitte beachten Sie: Unsere Übersicht (Stand: Juli 2023) erhebt keinen Anspruch darauf, vollständig zu sein.

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