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Einsatzschulen für ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA)

Dieses traditionsreiche Programm gibt es bereits seit über 115 Jahren. Seit 1952 wird es im Auftrag der Kultusministerien der Bundesländer vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) koordiniert. Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) fördern seither die sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler in ihrer Herkunftssprache.

In jedem Schuljahr bereichern mehr als 800 FSA den fremdsprachlichen Unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Deutschland. Die FSA kommen aus Australien, Belgien, China, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Neuseeland, Russland, Spanien, der Schweiz und den USA. Ihre Einsatzschulen bieten Hilfestellung und Betreuung.

Seit dem Austauschjahr 2021/22 verzichtet der PAD auf die Aktualisierung und Veröffentlichung der Broschüre "Wegweiser für Einsatzschulen"; Gleiches gilt für den "Wegweiser für ausländische Assistenzkräfte".

So können sich Einsatzschulen jetzt informieren:

  • Weiter unten auf dieser Seite finden Sie unsere Erklärvideos zu zentralen Themen: "Was ist eine FSA", "Wie werden wir Einsatzschule", "Was macht eine FSA", "Wie betreuen wir die FSA".
  • Auf der PAD-Webseite "Für Studierende aus dem Ausland" veröffentlichen wir sukzessive Informationen zu wichtigen Themen wie Visum/Aufenthaltserlaubnis, Versicherung, Bankkonto u. v. m.

Bitte besuchen Sie diese Seite immer mal wieder: wir werden das Informationsangebot stetig erweitern.

Allgemeine Informationen für Einsatzschulen und ihre Assistenzkräfte

Profil der Assitenzkräfte

Als Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) können sich in der Regel Studierende aus dem Ausland bewerben, die mindestens ein zweijähriges Studium in ihrem Heimatland absolviert haben. In den meisten Fällen wird dies ein Germanistikstudium sein, jedoch sind z. T. auch Studierende anderer Fächer mit Deutsch im Nebenfach teilnahmeberechtigt.

Allen FSA gemeinsam ist das Interesse an Deutschland und an der deutschen Sprache. Sie sind in der Regel zwischen 20 und 25 Jahre alt.
Manche streben einen Lehrberuf in ihrer Heimat an und bringen pädagogische Vorkenntnisse mit; für andere ist der Einsatz als FSA ein Auslandspraktikum.

Die fachliche Betreuung und Anleitung durch Fachlehrkräfte trägt maßgeblich zum Erfolg bei. Der PAD unterstützt die FSA durch seine virtuellen Einführungstagungen und durch Materialien.

Einsatzschule von FSA werden

Interessierte Schulen erhalten bei ihrer zuständigen Kultusbehörde oder Senatsstelle Informationen zur Aufnahme einer FSA.

Sehen Sie sich auch unser Video "Wie werden wir Einsatzschule" an.

Betreuung der FSA

Der PAD verzichtet auf die Aktualisierung und Veröffentlichung der früheren Broschüre "Wegweiser für Gastschulen"; Gleiches gilt für den "Wegweiser für ausländische Assistenzkräfte".

So können sich Gastschulen jetzt informieren:

  • Weiter unten auf dieser Seite finden Sie unsere Erklärvideos zu zentralen Themen: "Was ist eine FSA", "Wie werden wir Gastschule", "Was macht eine FSA", "Wie betreuen wir die FSA".
  • Auf der PAD-Webseite "Für Studierende aus dem Ausland" veröffentlichen wir sukzessive u. a. Informationen zu wichtigen Themen wie Visum/Aufenthaltserlaubnis, Versicherung, Bankkonto u. v. m.

Bitte besuchen Sie diese Seite immer mal wieder: Wir werden das Informationsangebot stetig erweitern.

Formular "Abschlussgutachten der Schule" zum Herunterladen

Das Formular "Abschlussgutachten über den Einsatz ausländischer FSA" erhalten die Einsatzschulen in der Regel über die zuständige Schulbehörde. Sie können es hier herunterladen:

Formular "Abschlussgutachten der Schule" [PDF, KB]

Erneute Zuweisung der Assistenzkraft beantragen

Grundsätzlich können sich alle Fremdsprachenassistenzkräfte für eine zweite Assistenzzeit bewerben. Sie müssen hierfür einen Bewerbungsbogen ausfüllen sowie ein Gutachten der Einsatzschule beibringen.

Interessierte FSA können auf dem Bewerbungsbogen Präferenzen für ihren Einsatz nennen und z. B. angeben, wenn/dass sie gerne erneut an der derzeitgen Schule eingesetzt werden möchten. Sollte Ihre Schule Interesse an einer erneuten Zuweisung haben, müssen Sie bei der zuständigen Schulbehörde in Ihrem Bundesland einen Antrag auf Wiederzuweisung stellen. Über das genaue Verfahren informiert die zuständige Schulbehörde.

Alle weiteren Informationen und das Formular "Gutachten der Einsatzschule" finden Sie während der Bewerbungsphase auf der Seite für ausländische FSA.

Was ist eine FSA?

  • FSA sind Fremdsprachenassistenzkräfte, die an deutschen Schulen eingesetzt werden.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte im Fremdsprachenunterricht in ihrer Muttersprache und erhalten ein monatliches Stipendium.

Wie werden wir Einsatzschule?

  • Bei ihrer zuständigen Schulbehörde können sich grundsätzlich alle Schulen als Einsatzschule einer Assistenzkraft bewerben.
  • Auch Schulen, die sich bisher nicht beworben haben oder denen seit längerem keine FSA zugewiesen werden konnte, ist diese Möglichkeit besonders zu empfehlen.

 

Was macht eine FSA?

  • Die Assistenzkraft gestaltet den Unterricht zusammen mit einer Lehrkraft und bringt ihre kulturellen Erfahrungen und Kenntnisse im Unterricht ein.
  • Sie kann Unterrichtssequenzen selbst gestalten. Dabei animiert sie Schülerinnen und Schüler zum Beispiel durch Filme, Spiele oder Projekte zum Sprechen.

 

Wie betreuen wir die FSA?

  • Jede Schule hat eine Betreuungslehrkraft für die FSA, die erster Ansprechpartner oder erste Ansprechpartnerin ist.
  • Sie unterstützt die FSA auch bei Fragen zum Beispiel zur Schulorganisation, zum Alltagsleben oder bei Problemen.
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