Infos im Überblick
- Studierende aus dem Ausland haben die Möglichkeit, als Fremdsprachenassistenzkräfte an Schulen in Deutschland zu unterrichten. Während dieser Zeit verbessern sie ihre Deutschkenntnisse im Alltag und im schulischen Umfeld. Gleichzeitig lernen sie die deutsche Kultur und das Bildungssystem aus erster Hand kennen.
- Durch den Einsatz im Unterricht sammeln sie wichtige praktische Erfahrungen. Sie unterstützen Lehrkräfte, bringen neue Perspektiven ein und bereichern den Unterricht mit ihrer Sprache und Kultur. Diese Erfahrungen sind nicht nur für sie selbst wertvoll, sondern auch für ihre zukünftigen Schülerinnen und Schüler im Heimatland. Denn dort können sie ihr Wissen weitergeben und so den (Deutsch-)Unterricht lebendiger und praxisnäher gestalten.
Die Assistenzzeit in Deutschland ist somit eine besondere Chance, sprachlich und kulturell zu wachsen – und gleichzeitig einen Beitrag zur internationalen Verständigung zu leisten.
Das Programm zum Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften beruht auf bilateralen Abkommen mit derzeit 13 Staaten weltweit. Der Austausch mit Australien, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (anglophon und frankophon), Neuseeland, der Schweiz, Spanien, Taiwan und den USA ist bilateral. Die Wiederaufnahme des Austauschs mit China ist in Vorbereitung.
Ausländische Studierende bewerben sich direkt in ihrem Heimatland. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Kultusbehörde im Heimatland.
Für Bewerbende aus Belgien (Wallonie)
Für Bewerbende aus Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich)
Für Bewerbende aus Irland (Republik)
Für Bewerbende aus Kanada (anglofon)
Für Bewerbende aus Kanada (frankofon)
FSA erhalten ein monatliches Stipendium von 1.000 Euro. Sie sind für die Dauer der Assistenzzeit in einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert (PAD-PLUS Reiseversicherung).
Zudem können ausländische FSA in Deutschland Wohngeld beantragen (siehe unten: "Organisation Ihres Einsatzes als FSA” → “Vorbereitung auf die Assistenzzeit” → “Unterkunftssuche und Mietvertrag”).
Programmlaufzeiten 2025/26
Offizieller Einsatzbeginn der FSA für alle Herkunftsländer: 15. September
Offizielles Einsatzende der FSA für alle Herkunftsländer: 31. Mai (Ausnahme: Taiwan, USA, Vereinigtes Königreich)
Vereinigtes Königreich: 28. Februar (verkürzte Laufzeit) oder 31. Mai (reguläre Laufzeit)
Taiwan und USA: 30. Juni
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Was ist eigentlich eine Fremdsprachenassistenzkraft (FSA)? FSA sind an deutschen Schulen eingesetzt. Sie unterstützen die Lehrkräfte im Fremdsprachenunterricht in ihrer Herkunftssprache und erhalten ein monatliches Stipendium. Erfahren Sie mehr dazu im Video.
Aufgaben einer FSA
Als Assistenzkraft leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem lebendigen und motivierenden Unterricht. So begeistern Sie Schülerinnen und Schüler für Ihre Sprache, Ihre Kultur und Ihr Herkunftsland. Die Schülerinnen und Schüler der oberen Jahrgangsstufen sind nur wenige Jahre jünger als Sie. Das erleichtert es oft, miteinander in Kontakt zu kommen.
Neben Ihrer Herkunftssprache und der Kultur Ihres Herkunftslandes bringen Sie vor allem sich selbst als Persönlichkeit mit, einschließlich Ihrer Ausbildung, Ihrer sportlichen oder künstlerischen Fähigkeiten. Nutzen Sie all dies im Unterricht!
Als FSA unterstützen Sie vor allem den Fremdsprachenunterricht. Sie unterrichten Schülerinnen und Schüler in Ihrer Herkunftssprache. Die Einsatzmöglichkeiten richten sich nach den Gegebenheiten Ihrer Einsatzschule und nach Ihren persönlichen Fähigkeiten und Interessen und hängen auch von Ihrer persönlichen Initiative ab. Gehen Sie auf Ihre Kolleginnen und Kollegen zu, stellen Sie Fragen und äußern Sie Wünsche!
Sie haben vielfältige Möglichkeiten für Ihren Einsatz, beispielweise:
• Übernahme von Kleingruppen oder Unterrichtsabschnitten
• Team-Teaching gemeinsam mit der Fachlehrkraft
• Vermittlung von Landeskunde (im Fremdsprachenunterricht, aber auch in anderen Fächern)
• Betreuung, Beratung und Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler
• Erstellung von Unterrichtsmaterialien
• Durchführung von Projekten
• Mitarbeit bei der Vorbereitung von Prüfungen
Wichtig: Sprechen Sie Ihren Einsatz immer mit Ihrer Betreuungslehrkraft oder den anderen Fachlehrkräften ab! Rechtzeitige Absprachen und regelmäßige Kommunikation helfen Missverständnisse zu vermeiden.
Fremdsprachenassistenzkraft unterstützen die Lehrkräfte an ihrer Einsatzschule/ihren Einsatzschulen. Sie besitzen jedoch keine Lehrbefähigung für den innerdeutschen Schuldienst. Diese Aufgaben dürfen FSA deshalb nicht übernehmen:
- FSA dürfen keinen eigenverantwortlichen Unterricht übernehmen.
- FSA dürfen keine regelmäßige Vertretung übernehmen für erkrankte oder abwesende Lehrkräfte! Hinweis: In Einzelfällen ist dies möglich, wenn es Absprachen und eine entsprechende Vorbereitung durch die verantwortliche Lehrkraft gibt.
- FSA dürfen keine eigenständige Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern vornehmen.
- FSA dürfen keine eigenständigen Korrekturen von schriftlichen Arbeiten (Tests, Klassenarbeiten, Klausuren und so weiter) vornehmen.
- FSA dürfen keine Aufsichten übernehmen! Dies hat unter anderem versicherungsrechtliche Gründe und gilt für Pausen, Wandertage, Studienfahrten und Ähnliches.
- FSA dürfen keine Disziplinarmaßnahmen aussprechen.
Wenn Sie Fragen hierzu haben oder unsicher sind, wenden Sie sich gerne an die Schulleitung, an die für Sie zuständige Schulbehörde (siehe Stipendienvertrag), oder an den PAD.
Neben dem Einsatz im Fremdsprachenunterricht gibt es zahlreiche Möglichkeiten, auch in anderen Unterrichtsfächern oder aber auch außerhalb des Unterrichts aktiv zu sein.
In anderen Unterrichtsfächern/im bilingualen Unterricht für das Herkunftsland begeistern:
- Im Erdkunde-, Sozialkunde-, Geschichts- oder Politikunterricht Unterrichtseinheiten zu landeskundlichen Themen gestalten;
- Im Sportunterricht Sportarten vorstellen, die hierzulande kaum verbreitet sind (Softball, Cricket, Lacrosse u.ä.);
- Im Musikunterricht „typische“ Musik des Herkunftslandes vorstellen und Songs einüben.
- und einiges anderes mehr...
Außerhalb des Unterrichts
- durch Übungen die Schülerinnen und Schüler vorbereiten auf Tests, Klassenarbeiten oder Klausuren;
- regelmäßige Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler anbieten, die Hilfe benötigen (z. B. bei Referaten, Sprachproblemen, landeskundlichen Fragestellungen etc.);
- das Herkunftsland durch eine kleine Ausstellung vorstellen;
- in einem „Club“ oder einer „AG“ mitarbeiten oder selbst gründen, beispielsweise Literatur-Club, Film-Club, Koch-AG, Theater-AG;
- mit den Schülerinnen und Schüler landesspezifische Ereignisse feiern (Deutsch-Französischer Tag, Russische Ostern, St. Patrick‘s Day, Thanksgiving);
- einen Sprachkurs anbieten für Schülerinnen und Schüler und/oder Lehrkräfte, eventuell auch für andere Gruppen;
- an Klassenfahrten und anderen Schulveranstaltungen teilnehmen (jedoch ohne verantwortliche Aufsicht!);
- beim Aufbau von Schulpartnerschaften, Schüleraustauschen und Netzwerken helfen oder bestehende Aktivitäten unterstützen;
- E-Mail oder Chat-Freundschaften der Schülerinnen und Schüler etablieren.
- als Liaison dienen zu Personen, Institutionen, Vereinen oder Firmen aus dem Herkunftsland;
- und vieles anderes mehr...
Alle profitieren davon, wenn Sie als FSA in möglichst viele Bereiche des schulischen Lebens eingebunden sind.
Die Assistenzkraft gestaltet den Unterricht zusammen mit einer Lehrkraft und bringt ihre kulturellen Erfahrungen und Kenntnisse im Unterricht ein. Sie kann Unterrichtssequenzen selbst gestalten. Dabei animiert sie Schülerinnen und Schüler zum Beispiel durch Filme, Spiele oder Projekte zum Sprechen.
Vorbereitung auf die Assistenzzeit
Sobald Sie Ihre Einsatzschule wissen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Schule.
- Stellen Sie sich kurz vor.
- Bitten Sie um die Kontaktdaten Ihrer Betreuungslehrkraft (Das ist Ihre Ansprechperson, die Sie während Ihrer Zeit an der Schule unterstützt).
Wenn Sie nicht sofort eine Antwort erhalten, kann das an den Ferien liegen. Die Ferientermine sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Hier gelangen Sie zu den Gesamtübersichten der Kultusministerkonferenz: Ferientermine.
Mit Ihrer Betreuungslehrkraft können Sie danach Fragen zur Schule und zum Unterricht und zu Ihrem Einsatz klären, zum Beispiel:
- Kann die Schule bei der Unterkunftssuche helfen?
- Wie alt sind die Schülerinnen und Schüler?
- Über welches Sprachniveau verfügen sie?
- Welches landeskundliche Material ist für den Unterricht interessant? (Ideen finden Sie auch unter „Vorbereitungen für den Unterricht“)
Weiter unten auf der Webseite finden Sie hilfreiche Hinweise zum Leben in Deutschland und zu bürokratischen Dingen.
Der PAD bietet im August und September Einführungsveranstaltungen zur Vorbereitung an. Die Einladungen dazu werden rechtzeitig per E-Mail verschickt.
Die Teilnahme an den Online-Veranstaltungen ist freiwillig, gleichwohl sehr ratsam. Die Veranstaltungen werden aufgezeichnet; die Videos und weitere hilfreiche Materialien stellen wir den FSA später zur Verfügung.
In einer Allgemeinen Infoveranstaltung für alle ausländischen FSA möchte der PAD Sie auf Ihren Einsatz in Deutschland einstimmen. Wir geben Ihnen Tipps und zeigen Ihnen, wie und womit Sie sich am besten auf Ihren Einsatz als FSA vorbereiten können.
Bei der zweiten Einführungsveranstaltung geht es gezielt um die methodisch-didaktische Vorbereitung und um Ihre Einsatzmöglichkeiten in der Schule. Erfahrene Lehrkräfte geben in dieser Veranstaltung viele hilfreiche Tipps und Ideen für einen erfolgreichen Start an der Einsatzschule.
Fragen Sie bei Ihrer Schule nach, welche Materialien und Medien für den Unterricht es gibt und was Sie selbst mitbringen können. Für die Landeskunde kann man fast alles verwenden – wichtig ist nur, dass die Texte nicht zu schwierig sind. Bei den Schülerinnen und Schüler ist authentisches, “originales” Material aus Ihrem Lebensalltag beliebt. Seien Sie ruhig kreativ!
Beispiele für Materialien und Medien:
- Fotos oder Videos von Ihrer Familie, Freunden, Universität, Wohnung, Hobbys oder Ihrer Stadt (Achten Sie dabei auf den Datenschutz!)
- Touristische Infos über Ihre Stadt oder Region (z. B. Broschüren)
- Poster, Postkarten oder Landkarten (z. B. eine Karte zeichnen und Städte mit Postkarten markieren)
- Musik, Podcasts oder Werbung aus Ihrem Land
- Beispiele aus dem Fernsehen: Werbung, Nachrichten, Wetter, Spielshows, Serien oder Filme
- Originale von Speisekarten, Rezepten, Prospekten oder Kinoprogrammen
- Stundenpläne, Zeugnisse oder Ferienübersichten
- Infos und Deko zu Feiertagen oder traditionellen Festen
- Kleine Geschenke wie Buttons, Aufkleber oder Pins – gut geeignet für kleine Preise im Unterricht.
Unterkunftssuche
Die Schulen unterstützen dabei, eine Unterkunft für die erste Zeit zu finden. Sprechen Sie mit Ihrer Betreuungslehrkraft über Ihre Wünsche. Manche FSA beziehen eine vorläufige Unterkunft. Dann können sie anschließend nach einer passenden Unterkunft suchen.
Achtung vor Betrug bei Online-Wohnungsanzeigen
Viele Menschen suchen online nach Wohnungen. Leider gibt es dort auch gefälschte Angebote. Dies sind Warnzeichen:
• Die Internetadresse beginnt nicht mit „https“.
• Man bekommt E-Mails, die wie echte Immobilienportale aussehen (Phishing).
• Es wird eine Kopie des Ausweises verlangt (nicht schicken!).
• Es wird Geld verlangt, bevor ein Mietvertrag unterschrieben wurde (nicht zahlen!).
• Die Miete ist sehr günstig – das kann verdächtig sein.
Auf dieser Webseite der Verbraucherzentrale gibt es Hinweise zum Thema: „Falsche Immobilienanzeigen im Internet“. Die Betreuungslehrkraft kann bei Fragen und Unsicherheiten beraten.
Wohngemeinschaft (WG)
Auf den beliebten Internetplattformen gibt es häufig Angebote für Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG). Wer ein WG-Zimmer mietet, ist meist „Untermieter“. Man muss sicherstellen, dass der Vermieter/Wohnungsgeberin mit der Untervermietung einverstanden ist. Nur dann ist die Anmeldung der Wohnadresse beim Einwohnermeldeamt möglich, s. u. „Wohnungsgeberformular“.
Mietvertrag
Wer eine Unterkunft bezieht, schließt einen Mietvertrag mit der Wohnungsgeberin/dem Wohnungsgeber („Vermieterin/Vermieter“) ab.
- Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch zum angegebenen Enddatum, eine vorherige Kündigung (um z. B. in eine andere Wohnung umzuziehen) ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
- Ein unbefristeter Mietvertrag kann gekündigt werden; man muss jedoch die Kündigungsfrist beachten (steht im Vertrag; in der Regel 1 bis 3 Monate).
Die Betreuungslehrkraft kann bei Fragen und Unsicherheiten beraten.
"Wohnungsgeberbestätigung" für die Anmeldung beim Amt
Nach dem Einzug muss man sich bei der zuständigen Meldebehörde Ihres Wohnortes anmelden (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt/Rathaus/...). Dafür braucht man das Formular "Wohnungsgeberbestätigung”.
- Das Formular gibt es auf der Webseite der Meldebehörde des Wohnortes. Ein Muster gibt es hier: Muster Wohnungsgeberbestätigung (PDF).
- Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber muss das Formular ausfüllen.
Detaillierte Informationen gibt es im Bereich „Während Ihrer Assistenzzeit“, Punkt: „Am Wohnort erledigen: Anmeldung“.
Wohngeld
Wer ein niedriges Einkommen hat, kann staatliche Unterstützung bei den Mietkosten beantragen. Diese finanzielle Hilfe heißt Wohngeld. Sie ist im Wohngeldgesetz geregelt (§ 3 Absatz 5 WoGG). Ausländischen FSA in Deutschland können Wohngeld beantragen.
Hinweis: Der PAD kann keine Auskünfte zum Wohngeld geben, da es Unterschiede ja nach Wohnort gibt.
- Zuständig für das Wohngeld ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
- Es ist wichtig, sich frühzeitig um die Beantragung zu kümmern.
- Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen (BMWSB – Wohngeld auf bund.de) findet man hilfreiche Informationen.
- Der PAD stellt das Merkblatt zur Beantragung von Wohngeld bereit.
Als FSA an einer Schule in Deutschland sind Sie automatisch in der obligatorischen Versicherung PAD PLUS-Reiseschutz versichert. Die Krankenversicherung übernimmt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im akuten Fall die Kosten für die medizinische Grundversorgung. Der PAD PLUS-Reiseschutz enthält eine Reise-Krankenversicherung sowie eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Sie müssen für diese Versicherung nichts bezahlen.
Detaillierte Informationen zur Versicherung finden Sie in der Rubrik „Während der Assistenzzeit“.
Die Haftpflichtversicherung trägt nicht die Kosten beim Verlust von beruflichen Schlüsseln! Um Risiken für Schule und FSA zu vermeiden, empfiehlt der PAD den FSA keine Schlüssel für die zentrale Schließanlage der Schule anzunehmen. Bitte beachten Sie, dass der Verlust eines Zentralschlüssels sehr teuer werden kann (mehrere Tausend Euro). Klären Sie daher mit Ihrer Schule beziehungsweise der Schulleitung, ob Sie einen Schlüssel für bestimmte Zugänge erhalten sollten oder nicht.
Die Haftpflichtversicherung des PAD-Plus-Reiseschutzes beinhaltet eine Versicherung für den Verlust von privaten Schlüsseln (z. B. für die eigenen Wohnungchlüssel) bis zu einer Höhe von 500 EUR und mit einem Selbstbehalt von 50 EUR)
Während der Assistenzzeit
In Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Man muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt/Rathaus/…) anmelden. Die Anmeldung ist meist kostenfrei, manchmal gibt es jedoch eine Gebühr.
Auf der Internetseite der Meldebehörde steht, ob man einen Termin vereinbaren muss. Die Meldebehörde informiert darüber, welche Dokumente und Formulare für die Anmeldung benötigt werden. In der Regel sind dies:
- Anmeldeformular
Achtung: Bei der entsprechenden Frage !!nicht erwerbstätig!! ankreuzen. FSA erhalten kein Gehalt, sondern ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln und müssen deshalb keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. - Reisepass/Ihr Ausweisdokument
- Schulzuweisung/Stipendienvertrag
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Der Vermieter/die Vermieterin muss dieses Formular ausfüllen (s. Webseite der Meldebhörde).
Man erhält dann eine Anmeldebestätigung. Außerdem wird eine individuelle Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) automatisch erstellt. Die IdNr wird per Post an die aktuelle Meldeadresse geschickt. Die IdNr ist lebenslang gültig.
Die Anmeldebestätigung ist auch wichtig für:
- die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland (siehe Informationen unter „Bankkonto“).
- die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für alle FSA mit einem Nationalpass aus einem sogenannten Drittstaat einreisen, siehe Informationen unter „Visum und Aufenthaltserlaubnis“.
Wichtig: Bei jedem Wohnungswechsel – auch innerhalb derselben Stadt – ist eine Ummeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes erforderlich. Wenn Sie Deutschland nach Ihrem FSA-Einsatz wieder verlassen, müssen Sie sich abmelden.
Alle FSA müssen direkt zu Beginn des Einsatzes an der Schule eine Reihe von Angaben machen, damit die zuständige Behörde die Stipendienzahlungen regeln kann. Hierzu gehören die Wohnadresse und die Bankverbindung (siehe Informationen unter „Anmeldung“ und „Bankkonto“).
Manchmal gibt es hierfür unterschiedliche Formulare. Die meisten Schulen verwenden das Formular „Antrittsmeldung“. Dieses Formular erhält man entweder im Schulsekretariat oder von der zuständigen Schulbehörde. Beim Ausfüllen kann die Betreuungslehrkraft unterstützen.
Die ausgefüllte Antrittsmeldung und die Bankverbindung müssen an die zuständige Schulbehörde weitergeleitet werden (im Schulsekretariat fragen). Erst dann kann die zuständige Behörde die Überweisung des Stipendiums veranlassen.
- Meist werden das anteilige Stipendium für den ersten Monat und das volle Stipendium für den zweiten Monat gleichzeitig überwiesen.
- Es kann einige Wochen dauern, bis die erste Stipendienzahlung auf dem Konto eingeht.
Ihre Schule wird von Ihnen Ihre Bankverbindung benötigen (siehe auch Informationen unter „Antrittsmeldung“).
Falls Sie bereits ein Konto („Girokonto“) innerhalb des Europäischen Zahlungsraumes SEPA (Single European Payment Area) besitzen, fragen Sie die zuständige Schulbehörde, ob sie dieses Konto für die Überweisung der Stipendien akzeptiert.
Falls Ihr Stipendiengeber ein Bankkonto bei einer Bank mit Sitz in Deutschland verlangt: Eröffnen Sie so schnell wie möglich ein Girokonto bei einer Bank mit Sitz in Deutschland. Dies kann eine stationäre Bank oder eine Direktbank sein.
Wichtig: Die Versicherung verlangt für die Überweisung von Rückerstattungen ein Bankkonto mit einer deutschen IBAN, s. Punkt “Versicherungsschutz und Versicherungsunterlagen”.
Manche Banken verlangen Gebühren für die Kontoführung. Erkundigen Sie sich, ob Sie mit einem nationalen oder internationalen Studierendenausweis ein gebührenfreies Girokonto einrichten können.
Die Banken informieren Sie, welche Unterlagen Sie für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen. In der Regel sind das:
- ein Ausweisdokument
- Ihre Schulzuweisung/Ihr Stipendienvertrag
- Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr); die IdNr wird automatisch erstellt, wenn Sie sich an Ihrem deutschen Wohnort anmelden (siehe auch Informationen unter „Anmeldung“). Bei den meisten Banken können Sie ein Konto eröffnen, während Sie noch auf Ihre IdNr warten.
- eventuell Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis
- eventuell Ihre Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
Bitten Sie Ihre Betreuungslehrkraft eventuell um Hilfe bei der Kontoeröffnung.
Reichen Sie Ihre „Antrittsmeldung“ mit der Bankverbindung so schnell wie möglich bei Ihrer Schule ein. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten bei der Überweisung Ihres Stipendiums.
Assistenzkräfte erhalten den Stipendienvertrag zusammen mit der Schulzuweisung per E-Mail von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem sie eingesetzt sind.
Das steht im Stipendienvertrag:
Einsatzdauer
Im Stipendienvertrag steht, wann die Assistenzzeit beginnt und wann sie endet.
Stipendium
Das Stipendium beträgt 1.000 EURO pro Monat. Es wird ab dem ersten Tag des Einsatzes und bis zum letzten Tag des Einsatzes gezahlt. Für September wird daher meistens ein anteiliges Stipendium ausgezahlt.
Umfang des Einsatzes
FSA assistieren zwölf Unterrichtsstunden pro Woche im Schulalltag. Außerdem helfen sie bei bestimmten Aktivitäten außerhalb des Unterrichts mit.
Hinweise zum Versicherungsschutz
Alle Assistenzkräfte sind automatisch in einer obligatorischen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Der Versicherungsausweis wird normalerweise im August verschickt. Bis dahin reicht der Stipendienvertrag als Nachweis.
Das steht auch im Stipendienvertrag:
- Regelung für den Krankheitsfall
- Hinweis auf die Möglichkeit der Freistellung zur Teilnahme an Prüfungen im Heimatland
- Hinweis auf das Verbot lohnsteuerpflichtiger Nebentätigkeit
- Auflistung der Anlagen zum Stipendienvertrag
Sie haben ab Antritt des Einsatzes und bis zum letzten Tag des Einsatzes Anspruch auf das Stipendium (s. Stipendienvertrag). Für den ersten Monat des Einsatzes wird daher in der Regel ein anteiliges Stipendium berechnet.
Damit Sie Ihr Stipendium erhalten können, müssen Sie:
- ein Bankkonto haben, s. "Bankkonto für Stipendienzahlungen" weiter oben
- die “Antrittsmeldung” in Ihrer Schule ausfüllen, s. “An der Schule erledigen: “Antrittsmeldung'”.
Das Stipendium wird normalerweise monatlich ausgezahlt.
Wichtig: In der Regel werden das anteilige Stipendium für den ersten Monat und das Stipendium für den zweiten Monat gleichzeitig ausgezahlt. Diese erste Stipendienzahlung erfolgt meist frühestens vier bis sechs Wochen, nachdem die “Antrittsmeldung” ausgefüllt wurde. Es ist daher wichtig, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Wir empfehlen mindestens 1.500,- bis 2.000,- Euro bereit zu halten für Miete, Kaution, Anschaffungen, Verpflegung etc. Die monatliche Miete für eine Unterkunft kann von 250,00 Euro (in Kleinstädten) bis zu 400,00 Euro und mehr (in Groß- und Universitätsstädten) betragen.
Alle FSA sind für die Einsatzdauer (s. Stipendienvertrag) automatisch in der obligatorischen Versicherung PAD PLUS-Reiseschutz versichert. Die Krankenversicherung übernimmt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im akuten Fall die Kosten für die medizinische Grundversorgung.
Der PAD PLUS-Reiseschutz enthält eine Reise-Krankenversicherung sowie eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung. FSA müssen für diese Versicherung nichts bezahlen.
Die FSA erhalten von ihrer Schulbehörde eine Versicherungsbescheinigung und weitere wichtige Informationen rechtzeitig vor dem Einsatzbeginn.
Merkblätter zu den Versicherungsbedingungen
- Merkblatt zum PAD PLUS Reiseschutz auf Deutsch (PDF)
- Merkblatt zum PAD PLUS Reiseschutz auf Englisch (PDF)
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite zum PAD PLUS Reiseschutz bei der Bernhard Assekuranz
Hinweise für die Kostenerstattung
- Es werden nur Kosten erstattet, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind.
- Versicherte können bestimmte Kosten zurückforden. Hierfür muss man eine Schadenmeldung einreichen. Wer z. B. vom Arzt verordnete Medikamente selbst bezahlt hat, kann eine Rückerstattung beantragen. Eine Schadenmeldung kann man über die Versicherungs-Webseite oder über den QR-Code in den Versicherungsunterlagen einreichen.
- Wichtig: Für die Rückerstattungen ist ein Bankkonto mit einer deutschen IBAN erforderlich, s. Punkt “Bankkonto”.
Vorerkrankungen (Diabetes, Allergien etc.) sind nicht versichert!
- Kümmern Sie sich bitte frühzeitg in Ihrem Heimatland vor der Reise um Ihre Medikamente.
- informieren Sie sich über die Zoll- und Einfuhrbestimmungen, damit Sie Ihre Medikamente legal nach Deutschland mitbringen dürfen.
Die Haftpflichtversicherung des PAD PLUS Reiseschutzes zahlt nicht für Kosten beim Verlust von beruflichen Schlüsseln! Der Verlust eines solchen Schlüssels kann sehr teuer sein (mehrere Tausend Euro). Der PAD empfiehlt daher, keine Schlüssel für die zentrale Schließanlage der Schule anzunehmen.
Der Verlust von privaten Schlüsseln (z. B. für die eigenen Wohnungsschlüssel) ist bis zu einer Höhe von 500 EUR und mit einem Selbstbehalt von 50 EUR versichert.
Visum und Aufenthaltserlaubnis
Asistenzkräfte mit Nationalpässen aus Australien, Kanada, Neuseeland, den USA und dem Vereinigten Königreich benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Laden Sie diese beiden Dokumente herunter und beachten Sie unbedingt die Hinweise:
Angebote des Goethe Instituts
Das Goethe Institut untersützt mit vielfältigen Angeboten:
Mein Weg nach Deutschland - für einen guten Start in Deutschland
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Instagram: #goetheinstitut
Nummern für den Notfall
Ein Notfall trifft die Menschen zumeist unvorbereitet. Die Übersicht klärt auf, wer Ihnen bei dringenden gesundheitlichen Problemen, akuten Krisen und Notlagen helfen kann. Sie finden dort auch Informationen und Beratungsangebote zu vielen anderen Gesundheitsthemen.
