Infos im Überblick
- Während des Auslandspraktikums erweitern und vertiefen Studierende ihre Fremdsprachenkenntnisse, lernen die Kultur des Gastlandes kennen und gewinnen Einblick in die dortigen Unterrichtsmethoden.
- Mit dem Programm bietet sich angehenden Fremdsprachenlehrkräften die Chance, ihre Ausbildung praxisnah zu vertiefen – und zwar im Land der Sprache, die sie zukünftig unterrichten möchten.
- Die Fremdsprachenassistenzkräfte fördern die sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler im Gastland und beleben mit ihrer Herkunftssprache den Unterricht.
Das Programm wirkt unmittelbar im Unterricht, weil sich die angehenden Lehrkräfte ausprobieren können. Zugleich hat es eine langfristige Komponente: Die Praxiserfahrung bereitet auf die spätere Lehrtätigkeit vor. Von den Kenntnissen profitieren die Assistenzkräfte und ihre späteren Schülerinnen und Schüler oft noch viele Jahre im Unterricht in ihrem Heimatland. Lehrkräfte, die solche Auslandserfahrungen haben, können diese an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben und sie ihrerseits auf die in Studium, Ausbildung und Beruf erwünschte internationale Mobilität vorbereiten.
Das Programm zum Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften beruht auf bilateralen Abkommen mit derzeit 13 Staaten weltweit. Der Austausch mit Australien, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (anglophon und frankophon), Neuseeland, der Schweiz, Spanien und den USA ist bilateral. Die Wiederaufnahme des Austauschs mit China ist in Vorbereitung.
Ausländische Studierende bewerben sich direkt in ihrem Heimatland. Die genauen Teilnahmevoraussetzungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Kultusbehörde im Heimatland.
Für Bewerbende aus Belgien (Wallonie)
Für Bewerbende aus Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich)
Für Bewerbende aus Irland (Republik)
Für Bewerbende aus Kanada (anglofon)
Für Bewerbende aus Kanada (frankofon)
FSA erhalten ein monatliches Stipendium von 1.000 Euro. Sie sind für die Dauer der Assistenzzeit in einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert (PAD-PLUS Reiseversicherung).
Zudem können ausländische FSA in Deutschland Wohngeld beantragen (siehe unten: "Organisation Ihres Einsatzes als FSA” → “Vorbereitung auf die Assistenzzeit” → “Unterkunftssuche und Mietvertrag”).
Was ist eigentlich eine Fremdsprachenassistenzkraft (FSA)? FSA sind an deutschen Schulen eingesetzt. Sie unterstützen die Lehrkräfte im Fremdsprachenunterricht in ihrer Herkunftssprache und erhalten ein monatliches Stipendium. Erfahren Sie mehr dazu im Video.

Bewerbung für eine zweite Assistenzzeit
Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) freut sich über Ihr Interesse, im kommenden Austauschjahr eine zweite Assistenzzeit an einer Schule in Deutschland zu verbringen.
Grundsätzlich können sich alle Fremdsprachenassistenzkräfte für eine weitere Assistenzzeit bewerben. Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt. Frühestens Mitte Mai kann der PAD abschätzen, wie viele Stipendien für eine zweite Assistenzzeit in welchem Bundesland zur Verfügung stehen werden.
Bewerbungen sind bis zum 31. März möglich.
Präferenzen Einsatzort
Sie können auf dem Bewerbungsbogen Einsatzwünsche angeben. Bitte beachten Sie: Bewerberinnen und Bewerber sollten flexibel sein. Der PAD und die zuständigen Schulbehörden bemühen sich, Ihre Präferenzen zu berücksichtigen. Dies gelingt jedoch nicht immer. Der Pädagogische Austauschdienst geht davon aus, dass Sie bereit sind, jede Ihnen angebotene Stelle zu akzeptieren.
Was muss Ihre Schule tun, wenn Sie für eine zweite Assistenzzeit an Ihrer aktuellen Schule bleiben möchten?
Sollte/n Ihre Schule/n ebenfalls Interesse daran haben, Sie für eine zweite Assistenzzeit einzusetzen, muss/müssen sie sich bei der zuständigen Schulbehörde ihres Bundesland über das genaue Verfahren informieren.
1. Erstellen Sie Ihre PDF-Bewerbung
- Laden Sie die Formulare Bewerbungsbogen und Gutachten der Einsatzschule herunter.
- Füllen Sie den Bewerbungsbogen vollständig aus.
- Lassen Sie das Gutachten von Ihrer derzeitigen Einsatzschule (Betreuungslehrkraft oder Schulleitung) ausfüllen und an Sie übermitteln.
- Fügen Sie die beiden PDF-Dateien zu einer PDF-Datei zusammen. Diese Datei benennen Sie bitte wie folgt: Herkunftsland_Bundesland_Name_Vorname
Verwenden Sie dafür die vorgegebenen Abkürzungen für Ihr Herkunftsland sowie für Ihr derzeitiges Bundesland aus dieser Übersicht.
Beispiele:
FRA_BY_Demoulin_Charles
ESP_HE_Martinez_Saldana_Lucia
GBR_SN_Rigby_Toby
2. Reichen Sie Ihre PDF-Bewerbung bis zum 31. März 2025 ein.
- Laden Sie die korrekt benannte PDF-Datei in die KMK-Cloud hoch: LINK für das Hochladen Ihrer Bewerbung.
Auf dem Bildschirm erscheint die Meldung, dass Ihre Datei hochgeladen wurde.
Stipendienzahlung
Ihre derzeitige Assistenzzeit endet mit dem Tag, der im Stipendienvertrag angegeben ist. Dann enden auch die Zahlungen des derzeitigen Stipendiums. Kalkulieren Sie bitte ein, dass auch bei der zweiten Assistenzzeit die Stipendienzahlung erst sechs bis acht Wochen nach Antritt einsetzt.
Versicherungsschutz
Während der zweiten Assistenzzeit sind Sie wieder als Fremdsprachenassistenzkraft in der Bundesrepublik Deutschland im PAD-PLUS-Reiseschutz in einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung angemeldet. Diese Versicherung ist Bestandteil des Stipendienvertrags. Zu den Informationen gelangen Sie hier: Informationen zum PAD-PLUS-Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit zwischen Beendigung der jetzigen Assistenztätigkeit bis zum Beginn der neuen Assistenzzeit nicht über den PAD-PLUS-Reiseschutz versichert sind.
Wenn Sie im direkten Anschluss an Ihre Assistenzzeit noch privat im Land verbleiben möchten, um zu reisen, können Sie die private Verlängerung Ihres PAD-PLUS-Reiseschutzes um bis zum maximal 90 Tage beantragen. Zum Kontaktformular für die Beantragung gelangen Sie hier: Kontaktformular Antrag Private Versicherungsverlängerungen für FSA.
Hinweise für FSA aus visumspflichtigen Staaten
FSA aus Australien, Kanada, Neuseeland, den USA und dem Vereinigten Königreich müssen beachten:
Wenn Sie nach dem Ende Ihres Stipendiumsvertrages in Deutschland bleiben wollen, erkundigen Sie sich bitte unbedingt frühzeitig bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann!
Für die erneute Einreise als Fremdsprachenassistenzkraft in die Bundesrepublik Deutschland und für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis gilt grundsätzlich das gleiche Verfahren wie bei Ihrem ersten Aufenthalt (siehe Hinweise zu „Visum und Aufenthaltserlaubnis").
Bewerbungsdokumente
Wichtige Dokumente zur Bewerbung für eine zweite Assistenzzeit:
Bewerbungsschluss: 31. März 2025
Was macht eine FSA?
Als Assistenzkraft leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem lebendigen und motivierenden Unterricht. So begeistern Sie Schülerinnen und Schüler für Ihre Sprache, Ihre Kultur und Ihr Herkunftsland. Die Schülerinnen und Schüler der oberen Jahrgangsstufen sind nur wenige Jahre jünger als Sie. Das erleichtert es oft, miteinander in Kontakt zu kommen.
Neben Ihrer Herkunftssprache und der Kultur Ihres Herkunftslandes bringen Sie vor allem sich selbst als Persönlichkeit mit, einschließlich Ihrer Ausbildung, Ihrer sportlichen oder künstlerischen Fähigkeiten. Nutzen Sie all dies im Unterricht!
Als FSA unterstützen Sie vor allem den Fremdsprachenunterricht. Sie unterrichten Schülerinnen und Schüler in Ihrer Herkunftssprache. Die Einsatzmöglichkeiten richten sich nach den Gegebenheiten Ihrer Einsatzschule und nach Ihren persönlichen Fähigkeiten und Interessen und hängen auch von Ihrer persönlichen Initiative ab. Gehen Sie auf Ihre Kolleginnen und Kollegen zu, stellen Sie Fragen und äußern Sie Wünsche!
Sie haben vielfältige Möglichkeiten für Ihren Einsatz, beispielweise:
• Übernahme von Kleingruppen oder Unterrichtsabschnitten
• Team-Teaching gemeinsam mit der Fachlehrkraft
• Vermittlung von Landeskunde (im Fremdsprachenunterricht, aber auch in anderen Fächern)
• Betreuung, Beratung und Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler
• Erstellung von Unterrichtsmaterialien
• Durchführung von Projekten
• Mitarbeit bei der Vorbereitung von Prüfungen
Wichtig: Sprechen Sie Ihren Einsatz immer mit Ihrer Betreuungslehrkraft oder den anderen Fachlehrkräften ab! Rechtzeitige Absprachen und regelmäßige Kommunikation helfen Missverständnisse zu vermeiden.
Fremdsprachenassistenzkraft unterstützen die Lehrkräfte an ihrer Einsatzschule/ihren Einsatzschulen. Sie besitzen jedoch keine Lehrbefähigung für den innerdeutschen Schuldienst. Diese Aufgaben dürfen FSA deshalb nicht übernehmen:
- FSA dürfen keinen eigenverantwortlichen Unterricht übernehmen.
- FSA dürfen keine regelmäßige Vertretung übernehmen für erkrankte oder abwesende Lehrkräfte! Hinweis: In Einzelfällen ist dies möglich, wenn es Absprachen und eine entsprechende Vorbereitung durch die verantwortliche Lehrkraft gibt.
- FSA dürfen keine eigenständige Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern vornehmen.
- FSA dürfen keine eigenständigen Korrekturen von schriftlichen Arbeiten (Tests, Klassenarbeiten, Klausuren und so weiter) vornehmen.
- FSA dürfen keine Aufsichten übernehmen! Dies hat unter anderem versicherungsrechtliche Gründe und gilt für Pausen, Wandertage, Studienfahrten und Ähnliches.
- FSA dürfen keine Disziplinarmaßnahmen aussprechen.
Wenn Sie Fragen hierzu haben oder unsicher sind, wenden Sie sich gerne an die Schulleitung, an die für Sie zuständige Schulbehörde (siehe Stipendienvertrag), oder an den PAD.
Neben dem Einsatz im Fremdsprachenunterricht gibt es zahlreiche Möglichkeiten, auch in anderen Unterrichtsfächern oder aber auch außerhalb des Unterrichts aktiv zu sein.
In anderen Unterrichtsfächern/im bilingualen Unterricht für das Herkunftsland begeistern:
- Im Erdkunde-, Sozialkunde-, Geschichts- oder Politikunterricht Unterrichtseinheiten zu landeskundlichen Themen gestalten;
- Im Sportunterricht Sportarten vorstellen, die hierzulande kaum verbreitet sind (Softball, Cricket, Lacrosse u.ä.);
- Im Musikunterricht „typische“ Musik des Herkunftslandes vorstellen und Songs einüben.
- und einiges anderes mehr...
Außerhalb des Unterrichts
- durch Übungen die Schülerinnen und Schüler vorbereiten auf Tests, Klassenarbeiten oder Klausuren;
- regelmäßige Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler anbieten, die Hilfe benötigen (z. B. bei Referaten, Sprachproblemen, landeskundlichen Fragestellungen etc.);
- das Herkunftsland durch eine kleine Ausstellung vorstellen;
- in einem „Club“ oder einer „AG“ mitarbeiten oder selbst gründen, beispielsweise Literatur-Club, Film-Club, Koch-AG, Theater-AG;
- mit den Schülerinnen und Schüler landesspezifische Ereignisse feiern (Deutsch-Französischer Tag, Russische Ostern, St. Patrick‘s Day, Thanksgiving);
- einen Sprachkurs anbieten für Schülerinnen und Schüler und/oder Lehrkräfte, eventuell auch für andere Gruppen;
- an Klassenfahrten und anderen Schulveranstaltungen teilnehmen (jedoch ohne verantwortliche Aufsicht!);
- beim Aufbau von Schulpartnerschaften, Schüleraustauschen und Netzwerken helfen oder bestehende Aktivitäten unterstützen;
- E-Mail oder Chat-Freundschaften der Schülerinnen und Schüler etablieren.
- als Liaison dienen zu Personen, Institutionen, Vereinen oder Firmen aus dem Herkunftsland;
- und vieles anderes mehr...
Alle profitieren davon, wenn Sie als FSA in möglichst viele Bereiche des schulischen Lebens eingebunden sind.
Die Assistenzkraft gestaltet den Unterricht zusammen mit einer Lehrkraft und bringt ihre kulturellen Erfahrungen und Kenntnisse im Unterricht ein. Sie kann Unterrichtssequenzen selbst gestalten. Dabei animiert sie Schülerinnen und Schüler zum Beispiel durch Filme, Spiele oder Projekte zum Sprechen.


„Eine gute Mischung aus vielem“
Sagrada Familia, Picasso-Museum und das Opernhaus Gran Teatre del Liceu: Als Fremdsprachenassistent hat Javier seiner Spanischklasse am Robert-Wetzlar-Berufskolleg in Bonn die Hauptstadt Kataloniens vorgestellt.
Mehr erfahrenOrganisation Ihres Einsatzes als FSA
Vorbereitung auf die Assistenzzeit
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Einsatzschule auf. Sobald Sie Ihre Schulzuweisung erhalten haben, schreiben Sie der Schule eine E-Mail und fragen Sie nach den Kontaktdaten Ihrer Betreuungslehrkraft.
Die Betreuungslehrkraft steht Ihnen während der gesamten Assistenzzeit als Ansprechperson zur Verfügung (siehe auch Informationen unter „Betreuungslehrkraft“). Die Betreuungslehrkraft unterrichtet in der Regel Ihre Herkunftssprache.
Bitte beachten Sie die Ferienzeiten, die in jedem Bundesland unterschiedlich sind, damit Sie wissen, wann jemand an Ihrer Schule erreichbar ist. Hier gelangen Sie zu den Gesamtübersichten der Kultusministerkonferenz: Ferientermine nach Schuljahren.
In Ihrer ersten E-Mail können Sie sich der Schule kurz vorzustellen und erste Fragen stellen, zum Beispiel:
- Kann die Schule bei der Suche nach einer Unterkunft behilflich sein?
- Könnte die Schule für die erste Zeit eine Unterkunft zur Verfügung stellen?
- Kann Sie jemand eventuell vom Bahnhof oder Flughafen abholen?
- Wie alt sind die Schülerinnen und Schüler, die Sie unterrichten werden? Über welches Sprachniveau verfügen sie?
- Welches landeskundliche Material wäre für die Schülerinnen und Schüler interessant? (Ideen siehe „Vorbereitungen für den Unterricht“)
Der PAD bietet im August virtuelle Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung an. Die Einladungen dazu werden rechtzeitig per E-Mail verschickt.
Die Teilnahme an den Online-Veranstaltungen ist freiwillig, gleichwohl sehr ratsam. Die Veranstaltungen werden aufgezeichnet; die Videos und weitere hilfreiche Materialien stellen wir Ihnen später zur Verfügung.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule, welche Materialien und Medien für den Unterricht vorhanden sind bzw. was Sie evtl. mitbringen sollen. Prinzipiell ist für die Landeskunde fast jedes Material verwendbar, insofern die Texte nicht zu schwierig sind. Vor allem authentisches, „originales“ Material aus Ihrer Heimat ist bei den Schülerinnen und Schülern sehr beliebt. Seien Sie gerne kreativ!
Wählen Sie praxisnahe Beispiele und Anschauungsmaterial aus Ihrer Umgebung, zum Beispiel:
- Fotos oder Videos Ihrer Familie, Freunde, Universität, Wohnverhältnisse, Hobbys, Stadt (ggf. als Präsentation für die Vorstellung in der ersten Stunde)
- touristisches Material Ihrer Stadt, Region
- Poster, Postkarten, Landkarte (Karte zeichnen und die verschiedenen Städte durch Postkarten markieren lassen)
- Audio-Aufnahmen: aktuelle Musik in der Herkunftssprache, beliebte Podcasts, Nachrichten, Werbung
- TV-Aufnahmen von Werbung, Nachrichten, Wetterbericht, Spielshows, beliebte Serien, Filme
- Speisekarten, Koch- und Backrezepte, Werbeprospekte, Kinoprogramme
- Stundenpläne, Zeugnisse, Übersicht über die Schulferien
- Informationen und Dekorationsartikel für landestypische Feiertage, Weihnachten, Ostern etc.
- Kleine Werbegeschenke (buttons, pins, Aufkleber etc.), die sich beispielsweise zur Preisverleihung bei guten Leistungen eignen
Unterkunftssuche
Die Schulen unterstützen Sie bei der Suche nach einer Unterkunft für die erste Zeit nach Ihrer Ankunft. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Fragen mit Ihrer Betreuungslehrkraft. Manche Schulen können für die erste Zeit eine vorläufige Wohnmöglichkeit anbieten. Oder Sie beziehen eine vorläufige Unterkunft. Dann können Sie sich anschließend nach einer Unterkunft umsehen, die für Sie passt.
Mietvertrag
Wenn Sie eine Unterkunft beziehen, schließen Sie als Mieterin/Mieter mit der Wohnungsgeberin/dem Wohnungsgeber („Vermieterin/Vermieter“) einen Mietvertrag ab. Bitte beachten Sie:
- Ein befristeter Mietvertrag gilt bis zum angegebenen Enddatum, eine vorherige Kündigung (um z. B. in eine andere Wohnung umzuziehen) ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
- Ein unbefristeter Mietvertrag kann gekündigt werden; man muss jedoch die Kündigungsfrist beachten (steht im Vertrag; in der Regel 1 bis 3 Monate).
Wenn Sie Fragen oder Zweifel zum Mietvertrag haben, bitten Sie Ihre Betreuungslehrkraft um Hilfe.
Ihre Wohnungsgeberin/Ihr Wohnungsgeber füllt das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ aus. Dieses Formular benötigen Sie für die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt/Rathaus/...) Ihres Wohnortes Das Formular finden Sie auf der Webseite Ihrer zuständigen Meldebehörde. Ein Muster können Sie hier ansehen: Muster Wohnungsgeberbestätigung (PDF).
Detaillierte Informationen finden Sie im Bereich „Während Ihrer Assistenzzeit“, Punkt „Am Wohnort erledigen: Anmeldung“.
Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die Menschen mit niedrigem Einkommen in Deutschland dabei unterstützt, ihre Mietkosten zu bewältigen. Diese Form der Hilfe wurde gemäß § 3 Absatz 5 des Wohngeldgesetzes (WoGG) etabliert und kann auch von ausländischen FSA in Deutschland bei der Wohngeldbehörde ihres Wohnortes beantragt werden. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über das Antragsverfahren zu informieren, um bestmögliche Unterstützung für die Wohnsituation zu erhalten.
Hinweis: Der PAD kann dazu keine Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde Ihres Wohnortes und bitten Sie bei Bedarf Ihre Betreuungslehrkraft um Hilfe.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erhältlich: BMWSB - Wohngeld (bund.de)
Während der Assistenzzeit
In Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Sie müssen sich daher innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde Ihres Wohnortes (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt/Rathaus/…) anmelden. Die Anmeldung ist meist kostenfrei, manchmal gibt es jedoch eine Gebühr.
Bitte prüfen Sie auf der Internetseite der Meldebehörde, ob Sie vorab einen Termin vereinbaren müssen. Die Meldebehörde informiert darüber, welche Dokumente und Formulare für die Anmeldung benötigt werden; in der Regel sind dies:
- Anmeldeformular; Achtung: Kreuzen Sie hier bei der entsprechenden Frage an, dass Sie !!nicht erwerbstätig!! sind. Sie erhalten kein Gehalt, sondern ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln (s. Schulzuweisung/Stipendienvertrag) und müssen deshalb keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen.
- Wohnungsgeberbestätigung; muss vor dem Termin von Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin ausgefüllt werden (s. Webseite der Meldebhörde).
- Ihren Reisepass/Ihr Ausweisdokument
- Ihre Schulzuweisung/Ihren Stipendienvertrag
Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung. Außerdem wird Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) automatisch erstellt. Die IdNr wird per Post an Ihre aktuelle Meldeadresse geschickt.
Die Anmeldebestätigung benötigen Sie unter anderem:
- für die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland (siehe Informationen unter „Bankkonto“).
- für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, falls Sie mit einem Nationalpass aus einem sogenannten Drittstaat einreisen, siehe Informationen unter „Visum und Aufenthaltserlaubnis“.
Wichtig: Bei jedem Wohnungswechsel – auch innerhalb derselben Stadt – ist eine Ummeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes erforderlich. Wenn Sie Deutschland nach Ihrem FSA-Einsatz wieder verlassen, müssen Sie sich abmelden.
Ihre Schule wird von Ihnen Ihre Bankverbindung benötigen (siehe auch Informationen unter „Antrittsmeldung“).
Falls Sie bereits ein Konto („Girokonto“) innerhalb des Europäischen Zahlungsraumes SEPA (Single European Payment Area) besitzen: fragen Sie die zuständige Schulbehörde, ob sie dieses akzeptiert.
Falls Ihr Stipendiengeber ein Bankkonto bei einer Bank mit Sitz in Deutschland verlangt: eröffnen Sie so schnell wie möglich ein Girokonto bei einer Bank mit Sitz in Deutschland. Dies kann eine stationäre Bank oder eine Direktbank sein.
Manche Banken verlangen Gebühren für die Kontoführung. Erkundigen Sie sich, ob Sie mit einem nationalen oder internationalen Studierendenausweis ein gebührenfreies Girokonto einrichten können.
Die Banken informieren Sie, welche Unterlagen Sie für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen. In der Regel sind das:
- ein Ausweisdokument
- Ihre Schulzuweisung/Ihren Stipendienvertrag
- eventuell Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis
- eventuell Ihre Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
- Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr); die IdNr wird automatisch erstellt, wenn Sie sich an Ihrem deutschen Wohnort anmelden (siehe auch Informationen unter „Anmeldung“). Die IdNr wird per Post an Ihre aktuelle Meldeadresse geschickt. Bei den meisten Banken können Sie ein Konto eröffnen, während Sie noch auf Ihre IdNr warten. Die IdNr ist lebenslang gültig.
Bitten Sie Ihre Betreuungslehrkraft eventuell um Hilfe bei der Kontoeröffnung.
Reichen Sie Ihre „Antrittsmeldung“ mit der Bankverbindung so schnell wie möglich bei Ihrer Schule ein. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten bei der Überweisung Ihres Stipendiums.
Wann erhalte ich mein erstes Stipendium?
Die erste Stipendienzahlung erfolgt meist frühestens vier bis sechs Wochen nach Antritt der Assistenzstelle. Es ist daher wichtig, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die ersten sechs bis acht Wochen verfügen. Wir empfehlen mindestens 1.500,- bis 2.000,- Euro bereit zu halten für Miete, Kaution, Anschaffungen, Verpflegung etc. Die monatliche Miete für eine Unterkunft kann von 250,00 Euro (in Kleinstädten) bis zu 400,00 Euro und mehr (in Groß- und Universitätsstädten) betragen.
Die Stipendien werden normalerweise monatlich ausgezahlt. Für den ersten und den letzten Monat der Assistenzzeit wird das Stipendium möglicherweise anteilig ausgezahlt (laut Stipendienvertrag).
Alle ausländischen FSA müssen für die Dauer ihres Einsatzes an einer Schule in der Bundesrepublik Deutschland krankenversichert sein. Hierfür erhalten sie die obligatorische Gruppenversicherung „PAD-Plus Reiseschutz“ bei der Würzburger Versicherungs-AG. Für die Versicherung entstehen den FSA keine Kosten.
- Die Versicherung beinhaltet neben einer Reise-Krankenversicherung auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
- Die Versicherungsbedingungen finden Sie im Merkblatt zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung [PDF, 94 KB]
- Weitere Informationen, auch zur Kostenerstattung, finden Sie auf der Webseite zum PAD-Plus Reiseschutz bei der Bernhard Assekuranz
Die zuständige Schulbehörde bzw. der Stipendiengeber schickt Ihnen Ihre Versicherungsbescheinigung und weitere wichtige Unterlagen zum PAD-Plus Reiseschutz vor Ihrer Assistenzzeit zu.
Wichtig:
- Es werden nur Kosten erstattet, die gemäß den Versicherungsbedingungen von der Versicherung übernommen werden. Wenn Sie z. B. verordnete Medikamente selbst bezahlt haben, können Sie bei der Versicherung eine Schadenmeldung einreichen und eine Rückerstattung beantragen. Hierfür müssen Sie u. a. Ihre Belege (Verordnungen, Rechnungen, Quittungen, Zahlungsnachweise u. ä.) einreichen. Details zum Antrag auf Kostenerstattung (z. B. einen QR-Code für mobile Endgeräte) finden Sie in den Versicherungsunterlagen.
- Wenn Sie an Vorerkrankungen (z. B. Diabetes, Allergien, etc.) leiden: Bitte treffen Sie ggf. in Ihrem Heimatland Vorsorge! Erkundigen Sie sich nach den gültigen Zoll- und Einfuhrbestimmungen für die Mitnahme von Medikamenten!
Übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, wenn ich einen Schlüssel verliere?
Die Haftpflichtversicherung des PAD-Plus-Reiseschutzes beinhaltet eine Versicherung für den Verlust von Schlüsseln, allerdings nur für private Schlüssel (z. B. für die eigene Wohnung) bis zu einer Höhe von 500 Euro mit einem Selbstbehalt von 50 Euro. Die Haftpflichtversicherung trägt jedoch nicht die Kosten beim Verlust von beruflichen Schlüsseln! Um Risiken für Schule und FSA zu vermeiden, empfiehlt der PAD den Schulen, den FSA keine Schlüssel für die zentrale Schließanlage der Schule zu überlassen. Bitte beachten Sie, dass der Verlust eines Zentralschlüssels sehr teuer werden kann (mehrere Tausend Euro). Klären Sie daher mit Ihrer Schule beziehungsweise der Schulleitung, ob Sie einen Schlüssel für bestimmte Zugänge erhalten sollten oder nicht.
Visum und Aufenthaltserlaubnis
Asistenzkräfte mit Nationalpässen aus Australien, Kanada, Neuseeland, den USA und dem Vereinigten Königreich benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Laden Sie diese beiden Dokumente herunter und beachten Sie unbedingt die Hinweise:
Nummern für den Notfall
Ein Notfall trifft die Menschen zumeist unvorbereitet. Die Übersicht klärt auf, wer Ihnen bei dringenden gesundheitlichen Problemen, akuten Krisen und Notlagen helfen kann. Sie finden dort auch Informationen und Beratungsangebote zu vielen anderen Gesundheitsthemen.

Bretagne, Bielefeld, Brens
"Die Art und Weise, wie die Lehrkräfte unterrichten, war für mich bereichernd und inspirierend. Die Schülerinnen und Schüler lernen hier sehr früh, in Gruppen zu arbeiten." Sterenn war Fremdsprachenassistentin und profitiert noch heute von der Erfahrung.
Mehr erfahrenZum Ende Ihrer Assistenzzeit
Am Ende Ihrer Assistenzzeit stellt Ihnen die zuständige Behörde in Ihrem Bundesland eine zweisprachige Teilnahmebescheinigung aus.
Diese Bescheinigung enthält:
- Ihre Personendaten
- Angaben zur Dauer Ihres Einsatzes
- Angaben, wie viele Stunden Sie wöchentlich im Unterricht eingesetzt wurden
- Ihre generellen Aufgaben als Fremdsprachenassistenzkraft
Bitte bewahren Sie dieses Dokument gut auf.
Fragen und Antworten
Wer kann meine Fragen zu einem Erasmus+ Stipendium / zum Erasmus+ Learning Agreement beantworten?
Die Erasmus+ Hochschul- und Projektkoordinatoren an Ihrer Heimathochschule können Ihnen Auskunft geben.
Bitte beachten Sie: Der PAD ist nicht berechtigt, das Learning Agreement zu unterschreiben. Zuständig und berechtigt sind ausschließlich die entsendende Organisation (Heimatuniversität) beziehungsweise die aufnehmende Einrichtung (deutsche Schule).