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Für Studierende aus dem Ausland

In jedem Schuljahr engagieren sich mehr als 800 Studierende aus dem Ausland an Schulen in Deutschland. Als Fremdsprachenassistentin und Fremdsprachenassistent (FSA) unterstützen sie die Lehrkräfte ihrer Gastschule beim Fremdsprachenunterricht.

  • Als FSA erhalten sie wertvolle Einblicke in das Bildungswesen und die Unterrichtsmethoden in Deutschland.
  • Sie bewerben sich direkt in ihrem Heimatland für eine Assistenzzeit in Deutschland.
  • Ab dem Austauschjahr 2023/24 erhöht sich das FSA-Stipendium auf 1.000 Euro pro Monat.

Dieses traditionsreiche Programm gibt es bereits seit über 115 Jahren. Seit 1952 wird es im Auftrag der Kultusministerien der Bundesländer vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) koordiniert.

Was ist eine FSA?

  • FSA sind Fremdsprachenassistenzkräfte, die an deutschen Schulen eingesetzt werden.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte im Fremdsprachenunterricht in ihrer Muttersprache und erhalten ein monatliches Stipendium.

Assistenzkraft in Deutschland werden

Voraussetzungen

Die zukünftigen Fremdsprachenassistenzkräfte müssen mindestens ein zweijähriges Studium in ihrem Heimatland absolviert haben. Eines der Studienfächer sollte Deutsch sein. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen und sollten bei Abgabe der Bewerbung nicht älter als 29 Jahre sein.

Was Bewerberinnen und Bewerber beachten müssen:

  • Europa :
    Studierende aus diesen Staaten können teilnehmen, wenn sie Germanistik studieren. Es werden vorzugsweise angehende Lehrkräfte ausgewählt, die bei Antritt der Assistenzzeit mindestens ein zweijähriges Studium an einer Universität mit Erfolg absolviert haben.
  • Russische Föderation:
    Leider ist eine Bewerbung für das Austauschjahr 2023/24 nicht möglich, da das Programm nicht gefördert werden kann.
  • Frankreich und Vereinigtes Königreich:
    Aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich können auch Studierende anderer Fachrichtungen teilnehmen.
  • Nicht-europäisches Ausland:
    Studierende aus diesen Staaten können teilnehmen, wenn sie Germanistik studieren. Es werden vorzugsweise angehende Lehrkräfte ausgewählt, die bei Antritt der Assistenzzeit bereits einen Universitätsabschluss (z. B. Bachelor of Arts) erworben haben.

Die genauen Teilnahmevoraussetzungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Kultusbehörde im Heimatland.

Bewerbung

Ausländische Studierende, die gerne als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) an einer Schule in Deutschland eingesetzt werden möchten, bewerben sich direkt in ihrem Heimatland.

Die Adresse der jeweils zuständigen Partnerorganisation des PAD finden Sie unten. Wir haben die Informationen nach Staaten sortiert.

Bewerberinnen und Bewerber aus Australien und Neuseeland können dort auch die Bewerbungsunterlagen abrufen.

Finanzierung

Ab dem Austauschjahr 2023/24 erhöht sich das FSA-Stipendium auf 1.000 Euro pro Monat.

Alle FSA werden für die Dauer der Assistenzzeit in einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert.

Bewerbung für eine zweite Assistenzzeit

Allgemeine Informationen zur Bewerbung

Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) freut sich über Ihr Interesse, im kommenden Austauschjahr eine zweite Assistenzzeit an einer Schule in Deutschland zu verbringen.

Grundsätzlich können sich alle Fremdsprachenassistenzkräfte für eine weitere Assistenzzeit bewerben. Die Anzahl der Stipendien ist begrenzt. Frühestens Mitte Mai kann der PAD abschätzen, wie viele Stipendien für eine zweite Assistenzzeit in welchem Bundesland zur Verfügung stehen.

Bewerbungen sind bis zum 31. März 2023 möglich.

Präferenzen Einsatzort
Sie können auf dem Bewerbungsbogen Einsatzwünsche angeben. Bitte beachten Sie: Bewerberinnen und Bewerber sollten flexibel sein. Der PAD und die zuständigen Schulbehörden bemühen sich, Ihre Präferenzen zu berücksichtigen. Dies gelingt jedoch nicht immer. Der Pädagogische Austauschdienst geht davon aus, dass Sie bereit sind, jede Ihnen angebotene Stelle zu akzeptieren.

Was muss Ihre Schule tun, wenn Sie eine zweite Assistenzzeit an Ihrer aktuellen Schule bleiben möchten?
Sollte/n Ihre Schule/n auch Interesse daran haben, Sie für eine zweite Assistenzzeit einzusetzen, muss/müssen sie bei der zuständigen Schulbehörde in Ihrem Bundesland einen Antrag auf Wiederzuweisung stellen. Über das genaue Verfahren informiert die zuständige Schulbehörde.

Bewerbungsfrist 2023/24 abgelaufen

Die Bewerbungsfrist für eine zweite Assistenzzeit im Austauschjahr 2023/24 ist zum 31. März 2023 abgelaufen.

Was macht eine FSA?

  • Die Assistenzkraft gestaltet den Unterricht zusammen mit einer Lehrkraft und bringt ihre kulturellen Erfahrungen und Kenntnisse im Unterricht ein.
  • Sie kann Unterrichtssequenzen selbst gestalten. Dabei animiert sie Schülerinnen und Schüler zum Beispiel durch Filme, Spiele oder Projekte zum Sprechen.

Vorbereitung auf die Assistenzzeit

Erster Kontakt mit der Schule

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Einsatzschule auf. Sobald Sie Ihre Schulzuweisung erhalten haben, schreiben Sie der Schule eine E-Mail und fragen Sie nach den Kontaktdaten Ihrer Betreuungslehrkraft.
Die Betreuungslehrkraft (siehe auch Informationen unter „Betreuungslehrkraft“) steht Ihnen während der gesamten Assistenzzeit als Ansprechperson zur Verfügung (siehe auch Informationen unter „Betreuungslehrkraft“) . Die Betreuungslehrkraft unterrichtet in der Regel Ihre Herkunftssprache.
Bitte beachten Sie die Ferienzeiten, die in jedem Bundesland unterschiedlich sind, damit Sie wissen, wann jemand an Ihrer Schule erreichbar ist. Hier gelangen Sie zu den Gesamtübersichten der Kultusministerkonferenz: Ferientermine nach Schuljahren.
In Ihrer ersten E-Mail können Sie sich der Schule kurz vorzustellen und erste Fragen stellen, z.B.:

  • Kann die Schule bei der Suche nach einer Unterkunft behilflich sein?
  • Könnte die Schule für die erste Zeit eine Unterkunft zur Verfügung stellen?
  • Ist es evtl. möglich, vom Bahnhof/Flughafen abgeholt zu werden?
  • Wie alt sind die Schülerinnen und Schüler, die Sie unterrichten werden? Über welches Sprachniveau verfügen sie?
  • Welches landeskundliche Material wäre für die Schülerinnen und Schüler interessant? (Ideen siehe „Vorbereitungen für den Unterricht“)

Weitere Informationen finden Sie im Kasten "Ihr Einsatz als Assistenzkraft".

Online-Informationsveranstaltungen

Wegen der Pandemie bietet der PAD auch im kommenden Austauschjahr wieder virtuelle Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung an. Die Einladungen dazu werden rechtzeitig per E-Mail verschickt.

Die Teilnahme an den Online-Veranstaltungen ist freiwillig, gleichwohl sehr ratsam. Die Veranstaltungen werden aufgezeichnet; die Videos und weitere hilfreiche Materialien stellen wir Ihnen später zur Verfügung.

Vorbereitungen für den Unterricht

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule, welche Materialien und Medien für den Unterricht vorhanden sind bzw. was Sie evtl. mitbringen sollen. Prinzipiell ist für die Landeskunde fast jedes Material verwendbar, insofern die Texte nicht zu schwierig sind. Vor allem authentisches, „originales“ Material aus Ihrer Heimat ist bei den Schülerinnen und Schülern sehr beliebt. Seien Sie gerne kreativ!
Wählen Sie praxisnahe Beispiele und Anschauungsmaterial aus Ihrer Umgebung, z. B.:

  • Fotos oder Videos Ihrer Familie, Freunde, Universität, Wohnverhältnisse, Hobbys, Stadt (ggf. als Präsentation für die Vorstellung in der ersten Stunde)
  • touristisches Material Ihrer Stadt, Region
  • Poster, Postkarten, Landkarte (Karte zeichnen und die verschiedenen Städte durch Postkarten markieren lassen)
  • Audio-Aufnahmen: aktuelle Musik in der Herkunftssprache, beliebte Podcasts, Nachrichten, Werbung etc.
  • TV-Aufnahmen von Werbung, Nachrichten, Wetterbericht, Spielshows, beliebte Serien, Filme etc.
  • Speisekarten, Koch- und Backrezepte, Werbeprospekte, Kinoprogramme
  • Stundenpläne, Zeugnisse, Übersicht über die Schulferien
  • Informationen und Dekorationsartikel für landestypische Feiertage, Weihnachten, Ostern etc.
  • Kleine Werbegeschenke (buttons, pins, Aufkleber etc.), die sich zur Preisverleihung bei guten Leistungen etc. eignen
  • ...

 

Unterkunftssuche und Mietvertrag

Die Schulen unterstützen Sie bei der Suche nach einer Unterkunft für die erste Zeit nach Ihrer Ankunft. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Fragen mit Ihrer Betreuungslehrkraft. Manche Schulen können für die erste Zeit eine vorläufige Wohnmöglichkeit anbieten. Dann können Sie sich anschließend selbst nach einer Unterkunft umsehen, die für Sie passt.

Wenn Sie eine Unterkunft beziehen, schließen Sie als Mieterin/Mieter mit der Wohnungsgeberin/dem Wohnungsgeber ("Vermieterin/Vermieter") einen Mietvertrag ab. Bitte beachten Sie:
- Ein befristeter Mietvertrag gilt bis zum angegebenen Enddatum, eine vorherige Kündigung (um z. B. in eine andere Wohnung umzuziehen) ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
- Ein unbefristeter Mietvertrag kann gekündigt werden; man muss jedoch die Kündigungsfrist beachten (steht im Vertrag; in der Regel 1 bis 3 Monate).
Wenn Sie Fragen oder Zweifel zum Mietvertrag haben, bitten Sie Ihre Betreuungslehrkraft um Hilfe.

Ihre Wohnungsgeberin/Ihr Wohnungsgeber füllt das Formular "Wohnungsgeberbestätigung" aus. Dieses Formular benötigen Sie für die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt/Rathaus/...) Ihres Wohnortes Das Formular finden Sie auf der Webseite Ihrer zuständigen Meldebehörde. Das Formular finden Sie hier: Muster Wohnungsgeberbestätigung (PDF).

Detaillierte Informationen finden Sie im Kasten "Ihre Assistenzzeit", Punkt "Am Wohnort erledigen: Anmeldung".

Versicherung und Versicherungsunterlagen

Alle ausländischen FSA müssen für die Dauer ihres Einsatzes an einer Schule in der Bundesrepublik Deutschland krankenversichert sein. Hierfür erhalten sie die obligatorische Gruppenversicherung „PAD-Plus Reiseschutz“ bei der Würzburger Versicherungs-AG. Sie erhalten Ihre Versicherungsbescheinigung und weitere wichtige Unterlagen zum PAD-Plus Reiseschutz per E-Mail oder an Ihrer Einsatzschule.

Detaillierte Informationen zur Versicherung finden Sie im Kasten "Ihr Einsatz als Assistenzkraft".

Ihr Einsatz als Assistenzkraft

Das gehört zu Ihren Aufgaben als FSA

Als Assistenzkraft leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem lebendigen und motivierenden Unterricht. So begeistern Sie Schülerinnen und Schüler (SuS) für Ihre Sprache, Ihre Kultur und Ihr Herkunftsland. Die SuS der oberen Jahrgangsstufen sind nur wenige Jahre jünger als Sie. Das erleichtert es oft, miteinander in Kontakt zu kommen.

Neben Ihrer Muttersprache und der Kultur Ihres Herkunftslandes bringen Sie vor allem sich selbst als Persönlichkeit mit, einschließlich Ihrer Ausbildung, Ihrer sportlichen oder künstlerischen Fähigkeiten. Nutzen Sie all dies im Unterricht!

Als FSA unterstützen Sie vor allem den Fremdsprachenunterricht. Sie unterrichten SuS in Ihrer Herkunftssprache. Die Einsatzmöglichkeiten richten sich nach den Gegebenheiten Ihrer Einsatzschule und nach Ihren persönlichen Fähigkeiten und Interessen und hängen auch von Ihrer persönlichen Initiative ab. Gehen Sie auf Ihre Kolleginnen und Kollegen zu, stellen Sie Fragen und äußern Sie Wünsche!

Sie haben vielfältige Möglichkeiten für Ihren Einsatz, beispielweise:

Übernahme von Kleingruppen oder Unterrichtsabschnitten
Team-Teaching gemeinsam mit der Fachlehrkraft
• Vermittlung von Landeskunde (im Fremdsprachenunterricht, aber auch in anderen Fächern)
Betreuung, Beratung und Förderung einzelner SuS
• Erstellung von Unterrichtsmaterialien
• Durchführung von Projekten
Mitarbeit bei der Vorbereitung von Prüfungen

Wichtig: Sprechen Sie Ihren Einsatz immer mit Ihrer Betreuungslehrkraft oder den anderen Fachlehrkräften ab! Rechtzeitige Absprachen und regelmäßige Kommunikation helfen Missverständnisse zu vermeiden.

Weiter unten bei „Aktivitäten außerhalb des Fremdsprachenunterrichts“ finden Sie weitere Ideen für Ihren Einsatz. Bei „Das gehört NICHT zu den Aufgaben einer FSA“ finden Sie Hinweise zu diesem Thema.

 

 

Das gehört NICHT zu den Aufgaben einer FSA

Fremdsprachenassistenzkraft unterstützen die Lehrkräfte an ihrer Einsatzschule/ihren Einsatzschulen. Sie besitzen jedoch keine Lehrbefähigung für den innerdeutschen Schuldienst. Diese Aufgaben dürfen FSA deshalb nicht übernehmen:

  • FSA dürfen keinen eigenverantwortlichen Unterricht übernehmen.
  • FSA dürfen keine regelmäßige Vertretung übernehmen für erkrankte oder abwesende Lehrkräfte! Hinweis: In Einzelfällen ist dies möglich, wenn es Absprachen und eine entsprechende Vorbereitung durch die verantwortliche Lehrkraft gibt.
  • FSA dürfen keine eigenständige Leistungsbewertungvon SuS vornehmen.
  • FSA dürfen keine eigenständigen Korrekturen von schriftlichen Arbeiten (Tests, Klassenarbeiten, Klausuren usw.) vornehmen.
  • FSA dürfen keine Aufsichten übernehmen! Dies hat u. a. versicherungsrechtliche Gründe und gilt für Pausen, Wandertage, Studienfahrten etc.

Wenn Sie Fragen hierzu haben oder unsicher sind, wenden Sie sich gerne an die Schulleitung, an die für Sie zuständige Schulbehörde (siehe Stipendienvertrag), oder an den PAD.

Aktivitäten außerhalb des Fremdsprachenunterrichts

Neben dem Einsatz im Fremdsprachenunterricht gibt es zahlreiche Möglichkeiten, auch in anderen Unterrichtsfächern oder aber auch außerhalb des Unterrichts aktiv zu sein.

In anderen Unterrichtsfächern/im bilingualen Unterricht für das Herkunftsland begeistern:

  • Im Erdkunde-, Sozialkunde-, Geschichts- oder Politikunterricht Unterrichtseinheiten zu landeskundlichen Themen gestalten;
  • Im Sportunterricht Sportarten vorstellen, die hierzulande kaum verbreitet sind (Softball, Cricket, Lacrosse u.ä.);
  • Im Musikunterricht „typische“ Musik des Herkunftslandes vorstellen und Songs einüben.
  • und einiges anderes mehr...

Außerhalb des Unterrichts

  • durch Übungen die SuS vorbereiten auf Tests, Klassenarbeiten oder Klausuren;
  • regelmäßige Sprechstunden für SuS anbieten, die Hilfe benötigen (z. B. bei Referaten, Sprachproblemen, landeskundlichen Fragestellungen etc.);
  • das Herkunftsland durch eine kleine Ausstellung vorstellen;
  • in einem „Club“ oder einer „AG“ mitarbeiten oder selbst gründen, z. B. Literatur-Club, Film-Club, Koch-AG, Theater-AG;
  • mit den SuS landesspezifische Ereignisse feiern (Deutsch-Französischer Tag, Russische Ostern, St. Patrick‘s Day, Thanksgiving);
  • einen Sprachkurs anbieten für SuS und/oder Lehrkräfte, ggf. auch für andere Gruppen;
  • an Klassenfahrten und anderen Schulveranstaltungen teilnehmen (jedoch ohne verantwortliche Aufsicht!);
  • beim Aufbau von Schulpartnerschaften, Schüleraustauschen und Netzwerken helfen oder bestehende Aktivitäten unterstützen;
  • E-Mail oder Chat-Freundschaften der SuS etablieren.
  • als Liaison dienen zu Personen, Institutionen, Vereinen oder Firmen aus dem Herkunftsland;
  • und vieles anderes mehr...

Alle profitieren davon, wenn Sie als FSA in möglichst viele Bereiche  des schulischen Lebens eingebunden sind.

Versicherungschutz für FSA

Alle ausländischen FSA müssen für die Dauer ihres Einsatzes an einer Schule in der Bundesrepublik Deutschland krankenversichert sein. Hierfür erhalten sie die obligatorische Gruppenversicherung „PAD-Plus Reiseschutz“ bei der Würzburger Versicherungs-AG.

Die zuständige Schulbehörde bzw. der Stipendiengeber schickt Ihnen Ihre Versicherungsbescheinigung und weitere wichtige Unterlagen zum PAD-Plus Reiseschutz vor Ihrer Assistenzzeit zu.

Wichtig:

  • Es werden nur Kosten erstattet, die gemäß den Versicherungsbedingungen von der Versicherung übernommen werden. Wenn Sie z. B. verordnete Medikamente selbst bezahlt haben, können Sie bei der Versicherung eine Schadenmeldung einreichen und eine Rückerstattung beantragen. Hierfür müssen Sie u. a. Ihre Belege (Verordnungen, Rechnungen, Quittungen, Zahlungsnachweise u. ä.) einreichen. Details zum Antrag auf Kostenerstattung (z. B. einen QR-Code für mobile Endgeräte) finden Sie in den Versicherungsunterlagen.
  • Wenn Sie an Vorerkrankungen (z. B. Diabetes, Allergien, etc.) leiden: Bitte treffen Sie ggf. in Ihrem Heimatland Vorsorge! Erkundigen Sie sich nach den gültigen Zoll- und Einfuhrbestimmungen für die Mitnahme von Medikamenten!

Im Kasten weiter unten finden Sie einige Fragen und Antworten rund um Ihren FSA-Einsatz: schauen Sie einfach immer mal wieder vorbei.

Bankkonto für die Stipendienzahlungen

Ihre Schule wird von Ihnen Ihre Bankverbindung benötigen.

Falls Sie bereits ein Konto („Girokonto“) innerhalb des Europäischen Zahlungsraumes SEPA (Single European Payment Area) besitzen: fragen Sie die zuständige Schulbehörde, ob sie dieses akzeptiert.

Falls Ihr Stipendiengeber ein Bankkonto bei einer Bank mit Sitz in Deutschland verlangt: eröffnen Sie so schnell wie möglich ein Girokonto bei einer Bank mit Sitz in Deutschland. Dies kann ein Konto bei einer stationären Bank oder bei einer Direktbank sein.

Manche Banken verlangen Gebühren für die Kontoführung. Erkundigen Sie sich, ob Sie mit einem nationalen oder internationalen Studierendenausweis ein gebührenfreies Girokonto einrichten können.

Die Banken informieren Sie, welche Unterlagen Sie für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen. In der Regel sind das u. a.:

  • ein Ausweisdokument
  • Ihre Schulzuweisung/Ihren Stipendienvertrag
  • ggf. Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis
  • ggf. Ihre Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
  • Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr); die IdNr wird automatisch erstellt, wenn Sie sich an Ihrem deutschen Wohnort anmelden. Die IdNr wird per Post an Ihre aktuelle Meldeadresse geschickt. Bei den meisten Banken können Sie ein Konto eröffnen, während Sie noch auf Ihre IdNr warten. Die IdNr ist lebenslang gültig.

Bitten Sie Ihre Betreuungslehrkraft ggf. um Hilfe bei der Kontoeröffnung.

Reichen Sie Ihre „Antrittsmeldung“ mit der Bankverbindung so schnell wie möglich bei Ihrer Schule ein. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten bei der Überweisung Ihres Stipendiums.

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Die Reisebestimmungen sind weiterhin von den Pandemie-Entwicklungen in Deutschland und in den Herkunftsländern abhängig. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Einreise nach Deutschland regelmäßig auf den Internetseiten der deutschen Bundesregierung, z. B. auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Hier finden Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) mit Nationalpässen aus Australien, Kanada, Neuseeland, den USA und dem Vereinigten Königreich wichtige Informationen. FSA aus diesen Ländern

  • kommen aus einem sogenannten visumspflichtigen Drittstaat;
  • reisen visumsfrei in die Bundesrepublik Deutschland ein;
  • müssen nach der Einreise innerhalb von 90 Tagen eineAufenthaltserlaubnis beantragen!

ACHTUNG: Wer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt und aus Deutschland ausreist, darf möglicherweise nicht wieder nach Deutschland einreisen!
Im vergangenen Programmjahr haben einige FSA den Aufenthaltstitel nicht vor den Weihnachtsferien erhalten. Einige FSA, die dennoch aus Deutschland ausgereist sind, durften nicht wieder nach Deutschland einreisen, weil sie kein gültiges Visum hatten! Diese FSA mussten das Programm unfreiwillig vorzeitig abbrechen. Einige FSA haben ihre Weihnachtsferien in Deutschland verbracht.

Bei Reiseplänen außerhalb von Deutschland (private Reisen, Klassenfahrten, Abwesenheit wegen der Teilnahme an einer Prüfung u. ä.) prüfen Sie sehr genau, ob Sie nach einer Ausreise aus Deutschland erneut einreisen dürfen.

Wann und wie Sie einen Termin für die Beantragung vereinbaren

  • Sobald Sie Ihren Wohnort kennen: Recherchieren Sie die Webseite der zuständigen Ausländerbehörde. Finden Sie heraus, wie Sie einen Termin zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vereinbaren können.
  • Wenn Sie ein Kontaktformular ausfüllen müssen, wählen Sie unbedingt eine Kategorie aus wie: „Studium oder Ausbildung“, „Aufnahme eines Praktikums“, „Ausbildung“ oder eine Kategorie, die dem nahe kommt.
    Wichtig: Als Assistenzkraft sind Sie im Sinne des Aufenthaltsgesetzes nicht erwerbstätig: Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln, das zur Deckung der Lebenshaltungskosten dient. Beachten Sie dies unbedingt bei Ihren Angaben!
  • Sie müssen keine Gebühren zahlen für die Dienstleistung der Ausländerbehörde: Sie sind Stipendiatin bzw. Stipendiat Ihres Bundeslandes, des Auswärtigen Amtes bzw. der Deutsch-Amerika­nischen Fulbright Kommission und erhalten ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln. Falls Ihr Ausländeramt dennoch Gebühren verlangt, verweisen Sie auf das Informationsblatt des PAD „Informationen zur Vorlage bei Ausländerbehörden“ und auf das Aufenthaltsgesetz (§19 c Abs.1) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. der Beschäftigungsverordnung (§ 5 Ziff. 4).

Bitten Sie Ihre Betreuungslehrkraft oder eine andere Vertrauensperson, Ihnen bei der Terminvereinbarung zu helfen und Sie zum Termin bei der Ausländerbehörde zu begleiten.

Alle Hinweise auf dieser Webseite können Sie als „Merkblatt“ [PDF, 79 KB]  herunterladen.

Machen Sie die Betreuungslehrkraft unbedingt auf die PAD-Webseite aufmerksam; laden Sie das „Informationsblatt zur Vorlage bei Ausländerbehörden“ [PDF, 64 KB]  herunter und nehmen es mit zum Termin bei der Ausländerbehörde.

Für den Termin bei der Ausländerbehörde benötigen Sie:

  • Ihren Reisepass
  • die Anmeldebestätigung Ihres Wohnortes
  • Ihre Schulzuweisung/Ihren Stipendienvertrag (hierdurch weisen Sie Ihren Aufenthaltszweck, die Einsatzdauer, Ihre finanzielle Absicherung durch das monatliche Stipendium und Ihren Versicherungsschutz nach);
  • ein biometrisches Foto
  • das Informationsblatt des PAD „Informationen zur Vorlage bei Ausländerbehörden“
  • ein Antragsformular der Ausländerbehörde (erhalten Sie dort bzw. vorab auf der Webseite der zuständigen Ausländerbehörde), ggf. weitere Formulare.
     

Elektronischer Aufenthaltstitel und Fiktionsbescheinigung

Nach der erfolgreichen Beantragung erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Der eAT wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Die Ausländer­behörde benachrichtigt Sie, wenn Sie Ihren eAT abholen können. Sie sind verpflichtet, den eAT zusammen mit Ihrem Reisepass immer bei sich zu tragen.
Weitere Hinweise zum eAT finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, BaMF.

Die Erstellung des EAT nimmt einige Zeit in Anspruch. Sie erhalten für die Wartezeit daher ggf. eine so genannte Fiktionsbescheinigung. Die Fiktionsbescheinigung

  • bestätigt die Rechtmäßigkeit Ihres Aufenthalts für die Dauer der Wartezeit;
  • muss jederzeit zusammen mit dem Reisepass mitführt werden;
  • berechtigt nicht in allen Fällen zu Aus- und Wiedereinreise!

Sonderfälle:

Viele Ausländerbehörden, besonders in größeren Städten, sind sehr stark ausgelastet. Es kann vorkommen, dass Ihnen ein Termin später als 90 Tage nach der visumsfreien Einreise zugeteilt wird. Es kann auch vorkommen, dass die Ausländerbehörde gar keinen Termin erteilt und auch nicht kontaktiert werden kann. Wenn dies der Fall ist, bitten Sie frühzeitig Ihre Betreuungslehrkraft bzw. die zuständige Schulbehörde um Unterstützung.

Stand 12.09.2022; keine Haftung für Irrtümer; Änderungen vorbehalten.

Die Betreuungslehrkraft

Die aufnehmende Schule benennt der Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) eine Betreuungslehrkraft, die während der gesamten Assistenzzeit ihre Ansprechperson ist.
In der Regel unterrichtet die Betreuungslehrkraft die Herkunftssprache der Fremdsprachenassistenzkraft.
Die Aufgaben einer Betreuungslehrkraft sehen wie folgt aus.

Zu Beginn der Assistenzzeit:

  • Kontakt mit der FSA aufnehmen
  • Erste Informationen über die Schule geben
  • Absprachen zu Materialen für den Unterricht treffen
  • Bei der Anmietung einer Unterkunft helfen (sich evtl. Mietvertrag vorlegen lassen, um FSA ggf. auf Nachteile hinzuweisen), falls notwendig, Unterstützung bei Bereitstellung einer vorübergehenden Unterkunft zu Beginn der Assistenzzeit
  • Bei der Eröffnung eines Bankkontos helfen
  • Bei Behördengängen helfen, insbesondere bei visumspflichtigen FSA (außer  aus Russland und China): Unterstützung bei frühzeitiger Terminvereinbarung des ersten Termins beim kommunalen Ausländeramt zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, Unterstützung der FSA beim Ausfüllen von Formularen
  • Prüfen, ob die FSA evtl. weitere Unterstützung von der Schule erhalten könnte (z.B. Fahrtkostenzuschuss)

Während der Assistenzzeit

  • Vorstellung der FSA in der Schule (Schulleitung, Sekretariat, Hausmeister, Kollegium etc.), Führung durch das Schulgebäude, Erläuterung technischer Einrichtungen (Drucker, Kopierer, etc.)
  • Erläuterung allgemeiner schulinterner Regelungen (Stundenplan, Raumplan, Vertretungsplan, Hausmeisterfunktion, Schulsekretariat)
  • Erläuterung Verhalten im Krankheitsfall und Unterstützung im Versicherungsfall (siehe unter Versicherung)
  • Beratung mit dem Fachkollegium und der FSA zur Hospitationsphase und zum Unterrichtseinsatz und zu außercurricularen Einsatzmöglichkeiten
  • Beratung – in Zusammenarbeit mit den Fachkollegien – bei der Themenauswahl und Gestaltung einzelner Unterrichtsabschnitte
  • Erstellung eines mit der Schulleitung, dem Fachkollegium und der FSA abgestimmten Stundenplans
  • Einbindung der FSA in die Schule durch Teilnahme an schulischen Veranstaltungen: z. B. Exkursionen, Austauschen, Schulkonferenzen, Projekten, Schulsport, AGs, Möglichkeit zur Hospitation in anderen Fächern
  • Hilfestellung bei Disziplinschwierigkeiten, Erläuterung der Zuständigkeit bei ungewohnten Situationen
  • Evaluierungsgespräche mit der FSA (bestenfalls vor, während und am Ende der Assistenzzeit)

Zum Abschluss der Assistenzzeit

  • Erstellung eines Abschlussgutachtens über den Einsatz der FSA (Formular wird von der zuständigen Behörde im Land zur Verfügung gestellt)
  • Verabschiedung der Fremdsprachenassistenzkraft

Am Wohnort erledigen: "Anmeldung"

In Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Sie müssen sich daher innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde Ihres Wohnortes (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt/Rathaus/…) anmelden. Die Anmeldung ist meist kostenfrei, manchmal gibt es jedoch eine Gebühr.

Bitte prüfen Sie auf der Internetseite der Meldebehörde, ob Sie vorab einen Termin vereinbaren müssen. Die Meldebehörde informiert darüber, welche Dokumente und Formulare für die Anmeldung benötigt werden; in der Regel sind dies:

  • Anmeldeformular; Achtung: Kreuzen Sie hier bei der entsprechenden Frage an, dass Sie !!nicht erwerbstätig!! sind. Sie erhalten kein Gehalt, sondern ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln (s. Schulzuweisung/Stipendienvertrag) und müssen deshalb keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen.
  • Wohnungsgeberbestätigung; muss vor dem Termin von Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin ausgefüllt werden (s. Webseite der Meldebhörde).
  • Ihren Reisepass/Ihr Ausweisdokument
  • Ihre Schulzuweisung/Ihren Stipendienvertrag

Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung. Außerdem wird Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)  automatisch erstellt. Die IdNr wird per Post an Ihre aktuelle Meldeadresse geschickt.

Die Anmeldebestätigung benötigen Sie u. a.:

  • für die Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland (s. Informationen unter "Bankkonto").
  • für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, falls Sie mit einem Nationalpass aus einem sogenannten Drittstaat einreisen, s. Informationen unter „Visum und Aufenthaltserlaubnis“.

Wichtig: Bei jedem Wohnungswechsel – auch innerhalb derselben Stadt – ist eine Ummeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes erforderlich. Wenn Sie Deutschland nach Ihrem FSA-Einsatz wieder verlassen, müssen Sie sich abmelden.

An der Schule erledigen: "Antrittsmeldung"

Direkt zu Beginn Ihrer Assistenzzeit müssen Sie an Ihrer Schule eine Reihe von Angaben machen. Hierzu gehört Ihre Wohnadresse und Ihre Bankverbindung, damit die zuständige Behörde Ihre Stipendienzahlungen regeln kann.

Manchmal gibt es hierfür unterschiedliche Formulare. Die meisten Schulen verwenden das Formular „Antrittsmeldung“. Dieses Formular erhalten Sie entweder im Sekretariat Ihrer Einsatzschule oder von der zuständigen Schulbehörde. Fragen Sie ggf. Ihre Mentorin/Ihren Mentor bzw. Ihre Betreuungslehrkraft, falls Sie Fragen zum Ausfüllen haben.

Bitten Sie im Schulsekretariat darum, dass Ihre ausgefüllte Antrittsmeldung zusammen mit Ihrer Bankverbindung an die zuständige Schulbehörde weitergeleitet wird (s. Informationen zum "Bankkonto"). Erst dann kann die Schulbehörde die Überweisung Ihres Stipendiums auf Ihr Bankkonto veranlassen.

Abwesenheit wegen Prüfungen

Wenn Sie Ihren Schuleinsatz wegen einer wichtigen Prüfung an Ihrer Heimathochschule unterbrechen, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung.

  • Beraten Sie sich mit Ihrer Betreuungslehrkraft über den Zeitraum der Freistellung und bitten Sie um Hilfe beim Antrag auf „Freistellung zu Prüfungszwecken“.
  • Reichen Sie den Antrag über die Schulleitung an die zuständige Schulbehörde/Schulaufsicht ein (=“auf dem Dienstweg“); legen Sie eine Bestätigung Ihrer Heimathochschule über die Prüfung bei.
  • Sobald Sie die schriftliche Genehmigung erhalten, sind Sie für den genehmigten Zeitraum freigestellt.

Eine Freistellung zu Prüfungszwecken ist bis zu 14 Kalendertagen möglich, wenn Sie danach wieder an die Schule zurückkehren und Ihre Assistenzzeit weiter absolvieren. Das Stipendium wird in diesem Fall weitergezahlt.

Ferienregelungen

Für FSA gilt die Ferienordnung des jeweiligen Landes in der Bundesrepublik Deutschland (= „Bundesland“). Hier gelangen Sie zu den Gesamtübersichten der Kultusministerkonferenz: Ferientermine nach Schuljahren

Vernetzen Sie sich mit anderen FSA

Damit Sie sich mit anderen FSA vernetzen können, werden wir eine Liste mit den Kontaktdaten aller ausländischen FSA zur Verfügung stellen. Sie erhalten voraussichtlich Anfang Oktober eine E-Mail mit dem Link zum Herunterladen der Liste (über die KMK-Cloud).

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung des PAD: https://www.kmk-pad.org/datenschutz.html

Wenn Sie nicht auf dieser Liste stehen möchten, können Sie hier ein  Formular herunterladen, mit dem Sie Ihren Widerspruch gegen die Veröffentlichung Ihrer Daten erklären können: Formular Widerspruch herunterladen

Am Ende Ihrer Assistenzzeit

Teilnahmebescheinigung (Zertifikat)

Am Ende Ihrer Assistenzzeit stellt Ihnen die zuständige Behörde in Ihrem Bundesland eine zweisprachige Teilnahmebescheinigung aus.

Diese Bescheinigung enthält:

  • Ihre Personendaten
  • Angaben zur Dauer Ihres Einsatzes
  • Angaben, wie viele Stunden Sie wöchentlich im Unterricht eingesetzt wurden
  • Ihre generellen Aufgaben als Fremdsprachenassistenzkraft

Bitte bewahren Sie dieses Dokument gut auf.

 

Am Ende Ihrer Assistenzzeit erledigen

  • Besprechen Sie mit Ihrer Betreuungslehrkraft, was alles noch vor dem Ende Ihrer Assistenzzeit in der Schule zu beachten ist.
  • Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen kündigen. Beachten Sie unbedingt die Kündigungsfrist (steht im Vertrag; in der Regel 1 bis 3 Monate).
  • Wenn Sie Deutschland nach Ihrem FSA-Einsatz wieder verlassen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
  • Wenn Sie weiterhin in Deutschland bleiben möchten und umziehen wollen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde ummelden. Dies gilt auch, wenn Sie innerhalb einer Stadt umziehen.
  • Wenn Sie Deutschland verlassen werden und kein deutsches Bankkonto mehr benötigen, kündigen Sie das Konto erst, nachdem Sie Ihre letzte Stipendienzahlung erhalten haben und keine Abbuchungen mehr zu erwarten sind.

Fragen und Antworten

Stipendienvertrag: Was steht drin?

  • Dauer der Assistenzzeit

Das Datum für den Beginn und das Ende der Assistenzzeit steht im Stipendienvertrag. Sie erhalten den Stipendienvertrag zusammen mit der Schulzuweisung von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie eingesetzt sind.

Stipendienzahlung: Wann und wie?

  • Wann erhalte ich mein erstes Stipendium?

Die erste Stipendienzahlung erfolgt meist frühestens vier bis sechs Wochen nach Antritt der Assistenzstelle. Es ist daher wichtig, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die ersten sechs bis acht Wochen verfügen. Wir empfehlen mindestens 1.500,- Euro bis 2.000,- Euro bereit zu halten für Miete, Kaution, Anschaffungen, Verpflegung etc. Die monatliche Miete für eine Unterkunft kann von 250,00 Euro (in Kleinstädten) bis zu 400,00 Euro und mehr (in Groß- und Universitätsstädten) betragen.

Die Stipendien werden normalerweise monatlich ausgezahlt. Für den ersten und den letzten Monat der Assistenzzeit wird das Stipendium ggf. anteilig ausgezahlt (lt. Stipendienvertrag).

Erasmus+ Stipendium: Wer kann helfen?

  • Wer kann meine Fragen zu einem Erasmus+ Stipendium / zum Erasmus+ Learning Agreement beantworten?

Die Erasmus+ Hochschul- und Projektkoordinatoren an Ihrer Heimathochschule können Ihnen Auskunft geben.

Bitte beachten Sie: Der PAD ist nicht berechtigt, das Learning Agreement zu unterschreiben. Zuständig und berechtigt sind ausschließlich die entsendende Organisation (Heimatuniversität) bzw. die aufnehmende Einrichtung (deutsche Schule).

Einschreibung an einer deutschen Hochschule

Ich möchte mich an einer deutschen Hochschule einschreiben.

  • Die Hochschule benötigt Informationen zu meinem Krankenversicherungsschutz. Was kann ich tun?

Legen Sie der Hochschule dieses Merkblatt vor: Merkblatt zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung [PDF, 94 KB]. Es beinhaltet die geltenden Bedingungen für den PAD-PLUS Reiseschutz der ausländischen FSA. Die Hochschule kann sich auch hier informieren: Webseite zum PAD-Plus Reiseschutz pad | Bernhard Assekuranz (bernhard-assekuranz.com

  • Die Hochschule fordert eine Kopie meiner Schulzuweisung/meines Stipendienvertrages. Diese habe ich aber noch gar nicht erhalten. Was kann ich tun?

Legen Sie der Hochschule ein Dokument vor, in dem die folgenden Informationen enthalten sind:
- Ihre Teilnahme am PAD-Programm für ausländische FSA;
- die Laufzeiten des Programms;
- Hinweise auf den obligatorischen Versicherungsschutz im PAD-PLUS Reiseschutz (s. auch Webseite zum PAD-Plus Reiseschutz pad | Bernhard Assekuranz (bernhard-assekuranz.com)

Dieses Dokument kann z. B. der Bescheid sein, den Sie von der zuständigen Stelle in Ihrem Herkunftsland bzw. vom PAD erhalten haben.

Schulschlüssel: Kein Versicherungsschutz!

  • Übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, wenn ich einen Schlüssel verliere?

Die Haftpflichtversicherung des PAD-Plus-Reiseschutzes beinhaltet eine Versicherung für den Verlust von Schlüsseln, allerdings nur für private Schlüssel (z. B. für die eigene Wohnung) bis zu einer Höhe von 500 Euro mit einem Selbstbehalt von 50 Euro. Die Haftpflichtversicherung trägt jedoch nicht die Kosten beim Verlust von beruflichen Schlüsseln! Um Risiken für Schule und FSA zu vermeiden, empfiehlt der PAD den Schulen, den FSA keine Schlüssel für die zentrale Schließanlage der Schule zu überlassen. Bitte beachten Sie, dass der Verlust eines Zentralschlüssels sehr teuer werden kann (mehrere Tausend Euro). Klären Sie daher mit Ihrer Schule bzw. der Schulleitung, ob Sie einen Schlüssel für bestimmte Zugänge erhalten sollten oder nicht.

Mehr Informationen finden Sie im Kasten „Die Assistenzzeit in Deutschland“ unter „Versicherung".

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