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Für Studierende aus dem Ausland
Wichtig: Bitte lesen Sie unsere AKTUELLEN HINWEISE 2020 (Kasten "Downloads"/Seite 2 der "Wegweiser").
Jedes Jahr engagieren sich bis zu 1.000 Studierende aus dem Ausland an Schulen in Deutschland. Als Fremdsprachen-assistentin und Fremdsprachenassistent (FSA) unterstützen sie die Lehrkräfte ihrer Gastschule beim Fremdsprachenunterricht.
- Als FSA erhalten Sie wertvolle Einblicke in das Bildungswesen und die Unterrichtsmethoden in Deutschland.
- Sie bewerben sich direkt in ihrem Heimatland für eine Assistenzzeit in Deutschland.
- Die Fremdsprachenassistenzkräfte erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von 850 Euro.
Welche Bundesländer gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?
- Voraussetzungen
Wer kann sich für eine Assistenzzeit an einer Schule in Deutschland bewerben?
Die zukünftigen Fremdsprachenassistenzkräfte müssen mindestens ein zweijähriges Studium in ihrem Heimatland absolviert haben. Eines der Studienfächer sollte Deutsch sein. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen und sollten bei Abgabe der Bewerbung nicht älter als 29 Jahre sein.
Lesen Sie hier unsere Informationen zu den Auswirkungen des Masernschutzgesetzes auf das FSA-Programm.
Was Bewerberinnen und Bewerber aus bestimmten Regionen beachten müssen:
- Europa (einschließlich Russische Föderation):
Studierende aus diesen Staaten können teilnehmen, wenn sie Germanistik studieren. Es werden vorzugsweise angehende Lehrkräfte ausgewählt, die bei Antritt der Assistenzzeit mindestens ein zweijähriges Studium an einer Universität mit Erfolg absolviert haben. - Russische Föderation:
Russische Studierende können sich bewerben, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im 4., 5. oder 6. Studienjahr befinden. - Frankreich und Vereinigtes Königreich:
Aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich können auch Studierende anderer Fachrichtungen teilnehmen. - Nicht-europäisches Ausland:
Studierende aus diesen Staaten können teilnehmen, wenn sie Germanistik studieren. Es werden vorzugsweise angehende Lehrkräfte ausgewählt, die bei Antritt der Assistenzzeit bereits einen Universitätsabschluss (z. B. Bachelor of Arts) erworben haben.
Die genauen Teilnahmevoraussetzungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Kultusbehörde im Heimatland.
- Europa (einschließlich Russische Föderation):
- Bewerbung
Wo und wie bewerbe ich mich?
Ausländische Studierende, die gerne als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) an einer Schule in Deutschland eingesetzt werden möchten, bewerben sich direkt in ihrem Heimatland.
Die Adresse der jeweils zuständigen Partnerorganisation des PAD finden Sie unten. Wir haben die Informationen nach Staaten sortiert.
Bewerberinnen und Bewerber aus Australien, Kanada, Neuseeland und der Russischen Föderation können dort auch die Bewerbungsunterlagen abrufen.
- Für Bewerbende aus Australien
- Für Bewerbende aus Belgien (Wallonie)
- Für Bewerbende aus China
- Für Bewerbende aus Frankreich
- Für Bewerbende aus Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich)
- Für Bewerbende aus Irland
- Für Bewerbende aus Italien
- Für Bewerbende aus Kanada (Québec)
- Für Bewerbende aus Kanada (anglophon)
- Für Bewerbende aus Neuseeland
- Für Bewerbende aus der Russischen Föderation
- Für Bewerbende aus der Schweiz (frankophon)
- Für Bewerbende aus Spanien
- Für Bewerbende aus den Vereinigten Staaten von Amerika
- Finanzierung
Wieviel Geld erhalte ich in der Assistenzzeit?
- Die Fremdsprachenassistenzkräfte erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von 850 Euro.
- Wichtig: Die Auszahlung der ersten Stipendienrate erfolgt aus technischen Gründen frühestens 4 bis 6 Wochen nach Beginn der Assistenzzeit. Es wird dringend empfohlen, für den Lebensunterhalt während der ersten 6 bis 8 Wochen eigenes Geld in Höhe von ca. 1.000 € bis 1.500 € zur Verfügung zu haben.
- Die zuständigen Kultusbehörden und Senatsverwaltungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland schließen für alle FSA eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer der Assistenzzeit ab.
- Für Teilnehmende aus einigen Staaten wird ein Reisekostenzuschuss gewährt; genauere Informationen dazu können Sie der Staatenliste entnehmen.
- 2. Assistenzzeit
Wer kann sich für eine zweite Assistenzzeit bewerben?
Grundsätzlich können sich alle ausländischen Fremdsprachenassistenzkräfte für eine weitere Assistenzzeit bewerben. Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Stipendien für eine zweite Assistenzzeit zur Verfügung.. Bewerbungsfrist ist der 31. März.
Die Bewerbungsunterlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die für Ihr Herkunfstland zuständige Ansprechperson:
- Italien, Russland, Spanien:
Silvia Jacob
+49 228 501-356
silvia.jacob@kmk.org
- Republik Irland, Kanada:
Carmen Koglin
+49 228 501-369
carmen.koglin@kmk.org
- Australien, Neuseeland, Vereinigtes Königreich:
Gisela Grütter-Probst
+49 228 501-223
gisela.gruetter-probst@kmk.org
- Frankreich:
Anke Klemm
+49 228 501-227
anke.klemm@kmk.org
- Belgien, China, Schweiz:
Helena Stech
+49 228 501-220
helena.stech@kmk.org
- Vereinigte Staaten von Amerika:
Mechthild Drzisga
+49 228 501-371
mechthild.drzisga@kmk.org
- Italien, Russland, Spanien:
- Erfahrungen
Welche Erfahrungen sammeln Studierende als FSA im Praktikum an einer deutschen Schule?
Als FSA in Niedersachsen
Erfahrungen einer russischen FSA am Hölty-Gymnasium in Celle
Als FSA in Nordrhein-Westfalen
Michael Kaefer aus New Jersey hat im Englischunterricht an einer Berufsschule assistiert