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Schulpartnerschaften mit Israel

Unterstützt werden langfristige Partnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und Israel durch eine Förderung gegenseitiger Austauschbegegnungen von Schülergruppen.

Das Programm mit Israel dient der vertieften Auseinandersetzung mit den deutsch-israelischen bzw. den deutsch-jüdischen Beziehungen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Es bezuschusst die Flugkosten der israelischen Schülerinnen und Schüler sowie der Begleitlehrkräfte. Zudem werden Zuschüsse für Programm- oder Projektkosten für die Austauschbegegnung in Deutschland gewährt.

Seit Juni 2020 können Schulen auch Zuschüsse zu virtuellen Austauschformaten beantragen.

Ideen & Praxis

Lassen Sie sich von Erfahrungen anderer Schulen inspirieren. Beispiele aus der Praxis stellen wir mit Videofilmen und Berichten vor. Alle Informationen finden Sie hier

Austausch virtuell

Tipps, Ideen und Förderhinweise für virtuelle Zusammenarbeit in Schulpartnerschaften. Videoclips und Texte erklären wie es geht. Alle Informationen finden Sie hier.

  • Ziele

    Welche Ziele hat das Programm?

    Die Schülerinnen und Schüler lernen durch die Integration in den Unterricht des Gastlandes und in Gastfamilien sowie durch einen themen- bzw. projektorientierten Austausch interkulturell bedingte Wege der Problemlösung kennen, es werden Erfahrungen im Umgang mit unterschiedlichen Sichtweisen vertieft und oftmals kulturelle Schranken überwunden.

    Zudem leistet das Programm einen Beitrag dazu, ein aktuelles und vielschichtiges Bild Deutschlands bzw. des Partnerlandes zu vermitteln.

    Bei den ausländischen Schülerinnen und Schülern wird durch die Einbindung in den Alltag in Deutschland besonders auch das Interesse an der Auseinandersetzung mit deutscher Sprache und Kultur gefördert. Dies trägt dazu bei, an Schulen im Ausland den DaF-Unterricht auszubauen und zu stärken.

    • Partnersuche

      Wie finde ich eine Partnerschule im Ausland?

      Unsere Suchbörse im Internet

      Das Partnerschulnetz ist eine virtuelle Partnerbörse, die im Rahmen der Initiative des Auswärtigen Amts "Schulen: Partner der Zukunft" entwickelt wurde. Sie ermöglicht es deutschen und ausländischen Schulen weltweit, Wege zu einer internationalen Partnerschaft zu finden. Täglich registrieren sich auf dieser Seite neue Schulen, gleich welchen Schultyps, sodass sich das Angebot ständig erneuert.

    • Förderung

      Wer erhält Fördermittel?

      Alle Schulen in Deutschland mit Interesse an einer Partnerschaft mit Schulen aus Israel können Anträge stellen, wenn sie regelmäßig gegenseitige Besuche durchführen wollen.

      Was wird gefördert?

      Der PAD fördert im Rahmen des Schulpartnerschaftsprogramms mit Israel:

      • Schülerbegegnungen in Präsenz und Projekte, die während der Begegnungen durchgeführt werden
      • vorbereitende Besuche
      • virtuelle Austauschprojekte
         

      Bei der Förderung von Schülerbegegnungen in Präsenz ist zu beachten:

      • Die Förderung aus Mitteln des Auswärtigen Amtes ist ausschließlich für die israelischen Gäste möglich. Sie umfasst Zuschüsse zu den Fahrt- und Programmkosten und eine Versicherungspauschale. Weitere Hinweise und die Fördersätze finden Sie in unserem Merkblatt. Falls Sie Interesse an einer zusätzlichen Förderung der deutschen Schülergruppe haben, bitten wir Sie, per E-Mail einen telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren.
      • Gefördert wird der Aufenthalt der ausländischen Schülergruppe von 7 bis 21 Tagen an der deutschen Partnerschule, die Schülerinnen und Schüler werden in Gastfamilien untergebracht. Der Austausch ist ganzjährig während der Schulzeit möglich.
      • Zusätzlich können Zuschüsse zu einem gemeinsam durchgeführten Projekt, das im Rahmen der Schülerbegegnungen stattfindet, beantragt werden.

      Um die ersten Schritte einer neuen Schulpartnerschaft gemeinsam zu planen, insbesondere gemeinsame Projekte vorzubereiten, können Sie vorbereitende Besuche durchführen. Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse (auf direktem Weg vom Heimatort zur Gastschule und zurück) können für eine Gruppe von bis zu vier Vertreterinnen und Vertretern der Schule (Lehrkräfte, Schulleitung, Elternvertreterinnen und -vertreter, Schülerinnen und Schüler), davon mindestens eine für die Partnerschaft zuständige Lehrkraft, gestellt werden. Der Fahrtkostenzuschuss beträgt 400,- € pro Person für die israelische, 350,- € pro Person für die deutsche Delegation. Sollten die tatsächlichen Reisekosten diese Beträge unterschreiten, wird die Differenz nach Abrechnung zurückgefordert. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt und im Antragsformular im Dokumentencenter.

      Informationen zur Förderung von virtuellem Austausch finden Sie hier.

    • Antragstellung

      Antragstellung für Maßnahmen 2023 

      Die Antragsfristen für Schülerbegegnungen in Präsenz, für vorbereitende Besuche und für virtuelle Schülerbegegnungen in 2023 sind verstrichen.

      Antragsfristen 2024

      • Für Begegnungen im Jahr 2024 gilt der Antragstermin 31.01.2024.
      • Für Begegnungen im Jahr 2024, die vor dem 31.01.2024 beginnen, gilt der Antragstermin 15.12.2023.

      Ankündigung zum Programm 2024

      Vor dem Hintergrund der geplanten Haushaltskürzungen im Jahr 2024 werden laut Auskunft des Auswärtigen Amts auch die Mittel für die Förderung schulischer Austauschmaßnahmen im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) stark gekürzt. Dies betrifft  u. a. das Schulpartnerschaftsprogramm mit Israel. Schulen müssen damit rechnen, dass weniger Maßnahmen bezuschusst werden, Fördersätze geringer ausfallen und weniger Schulen eine Förderung erhalten können. Ab Mitte Oktober veröffentlichen wir hier die konkrete Programmausschreibung für das Jahr 2024.

    • Dokumente

      Alle Formulare, Merkblätter und Checklisten finden Sie im Dokumentencenter

    Kontakt

    Herr Simon Dirksen
    +49 228 501-216
    +49 228 501-259
    simon.dirksen@kmk.org

     

     

    Schulsuche

    Auf Partnerschulnetz finden deutsche und ausländische Schulen Partner.

    Entsendebescheinigung

    Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Dienstreisen ins Ausland eine Entsendebescheinigung aushändigen. Sie belegt, dass man in Deutschland sozialversichert ist. Informieren Sie sich hier

    Visa & Sicherheit

    Das Auswärtige Amt informiert über Visafragen, Sicherheit und Adressen der Deutschen Auslandsvertretungen.

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