Infos im Überblick
- Während des Auslandspraktikums erweitern und vertiefen Studierende ihre Fremdsprachenkenntnisse, lernen die Kultur des Gastlandes kennen und gewinnen Einblick in die dortigen Unterrichtsmethoden.
- Mit dem Programm bietet sich angehenden Fremdsprachenlehrkräften die Chance, ihre Ausbildung praxisnah zu vertiefen – und zwar im Land der Sprache, die sie zukünftig unterrichten möchten.
- Die Fremdsprachenassistenzkräfte fördern die sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler im Gastland und beleben als Muttersprachler/-innen den Unterricht.
Das Programm wirkt unmittelbar im Unterricht, weil sich die angehenden Lehrkräfte ausprobieren können. Zugleich hat es eine langfristige Komponente: Die Praxiserfahrung bereitet auf die spätere Lehrtätigkeit vor. Von den Kenntnissen profitieren die Assistenzkräfte und ihre späteren Schülerinnen und Schüler oft noch viele Jahre im Unterricht in ihrem Heimatland. Lehrkräfte, die solche Auslandserfahrungen haben, können diese an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben und sie ihrerseits auf die in Studium, Ausbildung und Beruf erwünschte internationale Mobilität vorbereiten.
Das Programm zum Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften beruht auf bilateralen Abkommen mit derzeit 13 Staaten weltweit. Der Austausch mit Australien, Belgien, China, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (anglophon und frankophon), Neuseeland, der Schweiz, Spanien, Taiwan und den USA ist bilateral; nach Norwegen entsendet der PAD Studierende als FSA aus Deutschland.
Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der fremdsprachlichen Fächer Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Für einige Zielländer können sich auch Lehramtsstudierende anderer Fächerverbindungen mit entsprechenden Sprachkenntnissen bewerben.
In unserer Infobroschüre Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten finden Sie Details zu den einzelnen Zielstaaten.
Eine Teilnahme ist grundsätzlich auch möglich, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind und noch nicht als festangestellte Lehrkraft arbeiten (z. B. zwischen Bachelor und Master, zwischen Master und Referendariat oder nach dem Referendariat).
Das aufnehmende Land unterstützt Ihren Einsatz als Assistenzkraft mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten einer Person abdeckt.
In unserer Infobroschüre Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten finden Sie Details zu den einzelnen Zielstaaten und Hinweise darauf, welche Kosten gegebenenfalls von den FSA selbst zu tragen sind.
Für eine Beratung zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschule (Akademisches Auslandsamt/International Office, Career Center, Zentrum für LehrerInnenbildung, Seminar/Institut, Fachschaften, etc.). Wenn Sie bereits ein Stipendium erhalten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Stipendiengeber, ob eine Teilnahme am FSA-Programm Auswirkungen hat.
Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (FSA) werden an ihren Gasteinrichtungen in der Regel im Sekundarbereich eingesetzt. Sie assistieren circa 12 Stunden wöchentlich im Unterricht ihrer Muttersprache. So tragen sie zu einem lebendigen und motivierenden Unterricht bei. Die FSA können bestimmte Unterrichtsabschnitte auch selbständig übernehmen. Die Fachlehrkräfte vor Ort behalten jedoch die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse.
Die Aufgaben der FSA sind vielseitig:
- Sie führen Übungen zur Sprache und Landeskunde durch.
- Sie proben mit den Schülerinnen und Schülern Rollenspiele oder mündliche Prüfungssituationen.
- Sie üben Konversation in Kleingruppen.
- Sie stellen Übungs- und Anschauungsmaterial zusammen.
Darüber hinaus sind extracurriculare Aktivitäten möglich, z.B. Theater-AG, Lesezirkel, Sprechstunde, Deutsch-Club.
Kurz: die Tätigkeit als Fremdsprachenassistenzkraft bietet eine praxisnahe Vorbereitung auf den künftigen Beruf als Lehrkraft.
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Bewerbung
Die Bewerbungsfrist für das Austauschjahr 2025/26 ist abgelaufen. Voraussichtlich ab August 2025 sind Bewerbungen für das Austauschjahr 2026/27 möglich.
Ausnahme: Bewerbungen für das Austauschjahr 2025/26 für Taiwan sind bis zum 1. April 2025, 23:59 Uhr möglich.
Hier gelangen Sie zu den Hinweisen für die Bewerbung und zum Bewerbungsformular für Taiwan.
Während der Bewerbungsphase finden Sie alle benötigten Informationen und Dokumente hier auf unserer Website.
Die Zeitleiste zeigt Ihnen den Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens:
August 2025
Bewerbungsunterlagen werden auf der Website des PAD veröffentlicht.
11. November 2025
Bewerbungsschluss für das Zielland USA.
November bis Dezember 2025
Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen für das Zielland USA durch den PAD und die Fulbright-Kommission.
Anfang Januar 2026
Bewerbungsschluss für alle Zielländer, außer USA.
Januar bis März 2026
Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern für alle Zielländer, außer USA, durch die Kultusbehörden der Länder.
Mitte Januar 2026
Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern für das Zielland USA durch den PAD und die Fulbright-Kommission.
Februar 2026
Bewerberinnen und Bewerber für das Zielland USA erhalten vom PAD Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens.
ab April 2026
Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen für alle Zielländer, außer USA, durch den PAD und die ausländischen Kooperationspartner.
Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom PAD Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens:
- Mitte April: Kanada (anglophon)
- Anfang Mai: Frankreich, Norwegen
- Mitte Mai: Republik Irland
- Ende Mai: Belgien, Kanada (frankophon), Schweiz
- Anfang Juni: Spanien, Vereinigtes Königreich
- Ende Juni: China, Italien, Taiwan
- September: Australien, Neuseeland
Mehr erfahren
Unsere Infobroschüre “Als FSA im Ausland unterrichten” (Stand: Mai 2024) enthält alle Informationen über das Programm.
Nächste Bewerbungsfrist
Bewerbungfrist Taiwan: 1. April 2025 (23:59 Uhr).
Voraussischtlich ab August 2025 sind Bewerbungen für das Austauschjahr 2026/27 möglich.

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Beratung vor Ort an deiner Uni?
Unsere Campusbotschafterinnen und Campusbotschafter sind ehemalige Fremdsprachenassistenzkräfte, die uns nun an ihren Universitäten und Hochschulen dabei unterstützen, das Programm den Studierenden vorzustellen.
Sie waren selbst im Ausland als FSA tätig und berichten aus erster Hand von ihren Erfahrungen und Eindrücken. An den Hochschulen sind sie Ansprechpersonen für alle Interessierten und stellen auf Infoveranstaltungen und Messen unser FSA-Programm vor.
Beratung
Sie möchten sich für das Fremdsprachenassistenzprogramm bewerben? Wir beraten Sie gerne.

Nadia Lange
Telefon: +49 228 501-322
E-Mail: nadia.lange(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
und Mittwoch von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Anke Klemm
Telefon: +49 228 501-227
E-Mail: anke.klemm(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 14:45 Uhr

Eva Barth
Telefon +49 228 501-223
E-Mail: eva.barth(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Carmen Koglin
Telefon: +49 228 501-369
E-Mail: carmen.koglin(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Dienstag bis Donnerstag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Anfragen derzeit bitte an
Veit R. J. Husemann
E-Mail: veit.husemann(at)kmk.org
Dr. Ingrid Petersdorf
Telefon +49 228 501-104
E-Mail: ingrid.petersdorf(at)kmk.org

Mechthild Drzisga
Telefon +49 228 501-371
E-Mail: mechthild.drzisga(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr