Infos im Überblick
- Während des Auslandspraktikums erweitern und vertiefen Studierende ihre Fremdsprachenkenntnisse, lernen die Kultur des Gastlandes kennen und gewinnen Einblick in die dortigen Unterrichtsmethoden.
- Mit dem Programm bietet sich angehenden Fremdsprachenlehrkräften die Chance, ihre Ausbildung praxisnah zu vertiefen – und zwar im Land der Sprache, die sie zukünftig unterrichten möchten.
- Die Fremdsprachenassistenzkräfte fördern die sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler im Gastland und beleben als Muttersprachler/-innen den Unterricht.
Das Programm wirkt unmittelbar im Unterricht, weil sich die angehenden Lehrkräfte ausprobieren können. Zugleich hat es eine langfristige Komponente: Die Praxiserfahrung bereitet auf die spätere Lehrtätigkeit vor. Von den Kenntnissen profitieren die Assistenzkräfte und ihre späteren Schülerinnen und Schüler oft noch viele Jahre im Unterricht in ihrem Heimatland. Lehrkräfte, die solche Auslandserfahrungen haben, können diese an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben und sie ihrerseits auf die in Studium, Ausbildung und Beruf erwünschte internationale Mobilität vorbereiten.
Das Programm zum Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften beruht auf bilateralen Abkommen mit derzeit 13 Staaten weltweit. Der Austausch mit Australien, Belgien, China, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (anglophon und frankophon), Neuseeland, der Schweiz, Spanien, Taiwan und den USA ist bilateral; nach Norwegen entsendet der PAD Studierende als FSA aus Deutschland.
Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der fremdsprachlichen Fächer Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Für einige Zielländer können sich auch Lehramtsstudierende anderer Fächerverbindungen mit entsprechenden Sprachkenntnissen bewerben.
In unserer Infobroschüre Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten finden Sie Details zu den einzelnen Zielstaaten.
Eine Teilnahme ist grundsätzlich auch möglich, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind und noch nicht als festangestellte Lehrkraft arbeiten (z. B. zwischen Bachelor und Master, zwischen Master und Referendariat oder nach dem Referendariat).
Das aufnehmende Land unterstützt Ihren Einsatz als Assistenzkraft mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten einer Person abdeckt.
In unserer Infobroschüre Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten finden Sie Details zu den einzelnen Zielstaaten und Hinweise darauf, welche Kosten gegebenenfalls von den FSA selbst zu tragen sind.
Für eine Beratung zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschule (Akademisches Auslandsamt/International Office, Career Center, Zentrum für LehrerInnenbildung, Seminar/Institut, Fachschaften, etc.). Wenn Sie bereits ein Stipendium erhalten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Stipendiengeber, ob eine Teilnahme am FSA-Programm Auswirkungen hat.
Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (FSA) werden an ihren Gasteinrichtungen in der Regel im Sekundarbereich eingesetzt. Sie assistieren circa 12 Stunden wöchentlich im Unterricht ihrer Muttersprache. So tragen sie zu einem lebendigen und motivierenden Unterricht bei. Die FSA können bestimmte Unterrichtsabschnitte auch selbständig übernehmen. Die Fachlehrkräfte vor Ort behalten jedoch die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse.
Die Aufgaben der FSA sind vielseitig:
- Sie führen Übungen zur Sprache und Landeskunde durch.
- Sie proben mit den Schülerinnen und Schülern Rollenspiele oder mündliche Prüfungssituationen.
- Sie üben Konversation in Kleingruppen.
- Sie stellen Übungs- und Anschauungsmaterial zusammen.
Darüber hinaus sind extracurriculare Aktivitäten möglich, z.B. Theater-AG, Lesezirkel, Sprechstunde, Deutsch-Club.
Kurz: die Tätigkeit als Fremdsprachenassistenzkraft bietet eine praxisnahe Vorbereitung auf den künftigen Beruf als Lehrkraft.
Ich interessiere mich für ...
Jetzt in 4 Schritten als FSA für 2025/26 bewerben
Prüfen Sie, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen: Seite 4 und 5 in unserer Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten" (Stand Mai 2024).
Lesen Sie die Hinweise zur Bewerbung.
Entscheiden Sie sich für ein Zielland und reichen Sie für dieses Zielland Ihre Bewerbung ein, s. Schritt 4.
Gleichzeitige Bewerbungen für mehrere Zielländer sind nicht zulässig.
Einige Zielländer können im Bewerbungsbogen als sog. Zweitwunsch angegeben werden. Zweitwunsch bedeutet: Sollte die Vermittlung in das ursprünglich ausgewählte Zielland nicht mögich sein, werden wir prüfen, ob wir Ihnen ein Umstellungsangebot machen können. Eine Vermittlung in das als Zweitwunsch genannte Zielland kann nicht garantiert werden!
Diese Zielländer können im Bewerbungsformular als Zweitwunsch angegeben werden:
- Frankreich
- Italien
- Kanada (frankofon)
- Spanien
- Vereinigtes Königreich
Bevor Sie einen Zweitwunsch angeben, vergewissern Sie sich bitte, ob Sie die formalen Kriterien für das betreffende Zielland erfüllen.
Wichtig: Bewerbungen, in denen ein Zweitwunsch angegeben ist, werden zunächst ausschließlich in Bezug auf das Zielland begutachtet, für das die Bewerbung eingereicht wurde.
Füllen Sie Ihre Bewerbung online aus und reichen Sie diese fristgerecht ein (s. Zeitleiste unten).
- Bewerbungsformular für AUSTRALIEN
- Bewerbungsformular für BELGIEN
- Bewerbungsformular für FRANKREICH
- Bewerbungsformular für ITALIEN
- Bewerbungsformular für KANADA (anglophon)
- Bewerbungsformular für KANADA (frankophon - Québec)
- Bewerbungsformular für NEUSEELAND
- Bewerbungsformular für NORWEGEN
- Bewerbungsformular für die REPUBLIK IRLAND
- Bewerbungsformular für die SCHWEIZ
- Bewerbungsformular für SPANIEN
- Bewerbungsformular für TAIWAN
- Bewerbungsformular für das VEREINIGTE KÖNIGREICH
(Schritt 5: Haben Sie Geduld.)
Die Zeitleiste zeigt Ihnen den Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens:
Ende Juli 2024
Bewerbungsunterlagen werden auf der Website des PAD veröffentlicht.
11. November 2024
Bewerbungsschluss für das Zielland USA.
November bis Dezember 2024
Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen für das Zielland USA durch den PAD und die Fulbright-Kommission.
6. Januar 2025
Bewerbungsschluss für alle Zielländer, außer USA.
Januar bis März 2025
Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern für alle Zielländer, außer USA, durch die Kultusbehörden der Länder.
Mitte Januar
Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern für das Zielland USA durch den PAD und die Fulbright-Kommission.
Februar 2025
Bewerberinnen und Bewerber für das Zielland USA erhalten vom PAD Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens.
ab April 2025
Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen für alle Zielländer, außer USA, durch den PAD und die ausländischen Kooperationspartnern.
Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom PAD Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens:
- Mitte April: Kanada (anglophon)
- Anfang Mai: Frankreich, Norwegen
- Mitte Mai: Republik Irland
- Ende Mai: Belgien, Kanada (frankophon), Schweiz
- Anfang Juni: Spanien, Vereinigtes Königreich
- Ende Juni: China, Italien, Taiwan
- September: Australien, Neuseeland
Mehr erfahren
Unsere Infobroschüre „Als FSA im Ausland unterrichten“ (Stand: Mai 2024) enthält alle Informationen über das Programm.
Kommunikationskit
Sie wollen das Programm für Fremdsprachenassistenz (FSA) in Ihrem Netzwerk bekannt machen? Die Materialien aus unserem Kommunikationskit helfen Ihnen dabei. Hier herunterladen (ZIP-Datei 1,1 MB)
Aus der Praxis
Aus der Praxis
Vernetzung und Erfahrungsaustausch auf Facebook und Instagram
Beratung vor Ort an deiner Uni?
Unsere Campusbotschafterinnen und Campusbotschafter sind ehemalige Fremdsprachenassistenzkräfte, die uns nun an ihren Universitäten und Hochschulen dabei unterstützen, das Programm den Studierenden vorzustellen.
Sie waren selbst im Ausland als FSA tätig und berichten aus erster Hand von ihren Erfahrungen und Eindrücken. An den Hochschulen sind sie Ansprechpersonen für alle Interessierten und stellen auf Infoveranstaltungen und Messen unser FSA-Programm vor.
Beratung
Sie möchten sich für das Fremdsprachenassistenzprogramm bewerben? Wir beraten Sie gerne.
Nadia Lange
Telefon: +49 228 501-322
E-Mail: nadia.lange(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
und Mittwoch von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anke Klemm
Telefon: +49 228 501-227
E-Mail: anke.klemm(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 14:45 Uhr
Eva Barth
Telefon +49 228 501-223
E-Mail: eva.barth(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Carmen Koglin
Telefon: +49 228 501-369
E-Mail: carmen.koglin(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Matthias Hampel
Telefon +49 228 501-266
E-Mail: matthias.hampel(at)kmk.org
Sie erreichen mich Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mechthild Drzisga
Telefon +49 228 501-371
E-Mail: mechthild.drzisga(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr