Infos im Überblick
Das Programm wirkt unmittelbar im Unterricht, weil sich die angehenden Lehrkräfte ausprobieren können. Zugleich hat es eine langfristige Komponente: Die Praxiserfahrung bereitet auf die spätere Lehrtätigkeit vor. Von den Kenntnissen profitieren die Assistenzkräfte und ihre späteren Schülerinnen und Schüler oft noch viele Jahre im Unterricht in ihrem Heimatland. Lehrkräfte, die solche Auslandserfahrungen haben, können diese an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben und sie ihrerseits auf die in Studium, Ausbildung und Beruf erwünschte internationale Mobilität vorbereiten.
- Während des Auslandspraktikums erweitern und vertiefen Studierende ihre Fremdsprachenkenntnisse, lernen die Kultur des Gastlandes kennen und gewinnen Einblick in die dortigen Unterrichtsmethoden.
- Mit dem Programm bietet sich angehenden Fremdsprachenlehrkräften die Chance, ihre Ausbildung praxisnah zu vertiefen – und zwar im Land der Sprache, die sie zukünftig unterrichten möchten.
- Die Fremdsprachenassistenzkräfte fördern die sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Lernenden im Gastland und beleben den Unterricht ihrer Herkunftssprache Deutsch.
Das Programm zum Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften beruht auf bilateralen Abkommen mit derzeit 13 Staaten weltweit. Der Austausch mit Australien, Belgien (frankofon), Frankreich, Italien, Kanada (anglofon und frankofon), Neuseeland, der Republik Irland, der Schweiz (frankofon), Spanien, Taiwan, den USA und dem Vereinigten Königreich ist bilateral; nach Norwegen entsendet der PAD Studierende als FSA aus Deutschland.
Die Wiederaufnahme des Programms mit der Volksrepublik China ist in Vorbereitung.
Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der fremdsprachlichen Fächer Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Für einige Zielstaaten können sich auch Lehramtsstudierende anderer Fächerverbindungen mit entsprechenden Sprachkenntnissen bewerben.
In unserer Infobroschüre „Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten“ sowie auf den Zielstaaten-spezifischen Seiten (s.u. “Ich interessiere mich für…”) finden Sie Details zu den einzelnen Zielstaaten.
Eine Teilnahme ist grundsätzlich auch möglich, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind und noch nicht als festangestellte Lehrkraft arbeiten (z. B. zwischen Bachelor und Master, zwischen Master und Referendariat oder nach dem Referendariat).
Das aufnehmende Land unterstützt Ihren Einsatz als Assistenzkraft mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten einer Person abdeckt.
In unserer Infobroschüre Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten sowie auf den Zielstaaten-spezifischen Seiten (s.u. „Ich interessiere mich für…“) finden Sie Details zu den einzelnen Zielstaaten und Hinweise darauf, welche Kosten gegebenenfalls von den FSA selbst zu tragen sind.
Für eine Beratung zu zusätzlichen Fördermöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschule (Akademisches Auslandsamt/International Office, Career Center, Zentrum für Lehrerkräftebildung, Seminar/Institut, Fachschaften, etc.). Wenn Sie bereits ein Stipendium erhalten, erkundigen Sie sich bei Ihrem Stipendienprogramm, ob eine Teilnahme am FSA-Programm Auswirkungen hat.
Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (FSA) werden an ihren Gasteinrichtungen in der Regel im Sekundarbereich eingesetzt. Sie assistieren je nach Zielstaat 12 bis 20 Stunden wöchentlich im Deutsch-Unterricht. So tragen sie zu einem lebendigen und motivierenden Unterricht bei. Die FSA können bestimmte Unterrichtsabschnitte auch selbständig übernehmen. Die Fachlehrkräfte vor Ort behalten jedoch die Verantwortung für den Unterricht und für die Bewertung der Ergebnisse der Lernenden.
Die Aufgaben der FSA sind vielseitig:
- Sie führen Übungen zur Sprache und Landeskunde durch.
- Sie proben mit den Lernenden Rollenspiele oder mündliche Prüfungssituationen.
- Sie üben Konversation in Kleingruppen.
- Sie stellen Übungs- und Anschauungsmaterial zusammen.
Darüber hinaus sind extracurriculare Aktivitäten möglich, z.B. Theater-AG, Lesezirkel, Sprechstunde, Deutsch-Club.
Kurz: die Tätigkeit als Fremdsprachenassistenzkraft bietet eine praxisnahe Vorbereitung auf den künftigen Beruf als Lehrkraft.
Infoveranstaltungen
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Gut informiert
Unsere Infobroschüre „Als FSA im Ausland unterrichten” enthält alle Informationen über das Programm. Für Einblicke in die Erfahrungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, stellen wir außerdem bei Instagram regelmäßig neue Informationen bereit.
Erfahrungen aus erster Hand
Paul ist Fremdsprachenassistent und arbeitet mit 15 Stunden wöchentlich an zwei Schulen, dem Lycée Fabert und dem Collège Taison in Metz, in Frankreich. Dort begleitet er den Deutschunterricht und bringt sich mit ein. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern verläuft sehr eng, zwischendurch macht er eigenständig Unterricht, manchmal wird die Klasse zur Hälfte aufgeteilt oder es wird in kleinen Gruppen mit den Schülerinnen und Schülern zusammengearbeitet. Nach der Schule hat Paul ausreichend Zeit, um seinem Alltag in Frankreich nachzugehen. Als Fremdsprachenassistent lernt er die französische Sprache und Kultur näher kennen und kann dabei die deutsche Kultur im Unterricht vermitteln.
Jetzt in 4 Schritten als FSA für 2026/27 bewerben
Prüfen Sie, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen: Seite 6 bis 9 in unserer Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten" sowie auf den Zielstaaten-spezifischen Unterseiten dieser Webseite (s.o. “Ich interessiere mich für…”).
Lesen Sie die Hinweise zur Bewerbung.
Entscheiden Sie sich für einen Zielstaat und reichen Sie dafür Ihre Bewerbung ein, s. Schritt 4.
Gleichzeitige Bewerbungen für mehrere Zielstaaten sind nicht zulässig.
Einige Zielstaaten können im Bewerbungsbogen als sog. Zweitwunsch angegeben werden. Zweitwunsch bedeutet: Sollte die Vermittlung in den ursprünglich ausgewählten Zielstaat nicht möglich sein, werden wir prüfen, ob wir Ihnen ein Umstellungsangebot machen können. Eine Vermittlung in den als Zweitwunsch genannten Zielstaat kann nicht garantiert werden!
Diese Zielstaaten können im Bewerbungsformular als Zweitwunsch angegeben werden:
- Frankreich
- Italien
- Kanada (frankofon)
- Spanien
Bevor Sie einen Zweitwunsch angeben, vergewissern Sie sich bitte anhand der Infobroschüre, ob Sie die formalen Kriterien für den betreffenden Zielstaat erfüllen.
Wichtig: Bewerbungen, in denen ein Zweitwunsch angegeben ist, werden zunächst ausschließlich in Bezug auf den Zielstaat begutachtet, für den die Bewerbung eingereicht wurde.
Füllen Sie Ihre Bewerbung für einen Zielstaat online aus und reichen Sie diese fristgerecht ein (s. Zeitleiste unten).
Gleichzeitige Bewerbungen für mehrere Zielstaaten sind nicht zulässige (s. Schritt 3)
- Bewerbungsformular für AUSTRALIEN
- Bewerbungsformular für BELGIEN (frankofon - Wallonien/Brüssel)
- Bewerbungsformular für FRANKREICH
- Bewerbungsformular für ITALIEN
- Bewerbungsformular für KANADA (anglofon)
- Bewerbungsformular für KANADA (frankofon - Québec)
- Bewerbungsformular für NEUSEELAND
- Bewerbungsformular für NORWEGEN
- Bewerbungsformular für die Republik IRLAND
- Bewerbungsformular für die SCHWEIZ (frankofon)
- Bewerbungsformular für SPANIEN
- Bewerbungsformular für TAIWAN
- Bewerbungsformular für die USA - die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
- Bewerbungsformular für das VEREINIGTE KÖNIGREICH
- Bewerbungsformular für die Volksrepublik CHINA
(Schritt 5: Haben Sie Geduld.)
Die Zeitleiste zeigt Ihnen den Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens:
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11. November 2025
Bewerbungsschluss für die USA.
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November/Dezember 2025
Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen für die USA durch den PAD und die Fulbright-Kommission.
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15. Januar 2026
Bewerbungsschluss für alle Zielstaaten, außer USA (s.o. 11. November 2025).
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Mitte Januar 2026
Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern für die USA durch den PAD und die Fulbright-Kommission.
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Ende Januar bis März 2026
Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern für alle Zielstaaten, außer Taiwan und die USA, durch die Kultusbehörden der Länder.
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Februar 2026
Bewerberinnen und Bewerber für die USA erhalten vom PAD Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens.
Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen für Taiwan durch den PAD und die Partnerbehörde.
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März/April 2026
Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern für Taiwan durch den PAD und die Partnerbehörde.
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ab April 2026
Begutachtung der eingegangenen Bewerbungen für alle Zielstaaten, außer Taiwan und die USA, durch den PAD und die ausländischen Programmpartner.
Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom PAD Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens:
- Mitte April: Kanada (anglofon)
- Anfang Mai: Frankreich, Norwegen
- Mitte Mai: Taiwan
- Ende Mai: Belgien, Kanada (frankofon), Schweiz
- Anfang Juni: Spanien, Republik Irland, Vereinigtes Königreich
- Ende Juni: Italien, Volksrepublik China
- September: Australien, Neuseeland
Mehr erfahren
Unsere Infobroschüre „Als FSA im Ausland unterrichten“ enthält alle Informationen über das Programm.
Das Plakat hier kostenfrei bestellen
Beratung vor Ort an deiner Uni?
Unsere Campusbotschafterinnen und Campusbotschafter sind ehemalige Fremdsprachenassistenzkräfte, die uns nun an ihren Universitäten und Hochschulen dabei unterstützen, das Programm den Studierenden vorzustellen.
Sie waren selbst im Ausland als FSA tätig und berichten aus erster Hand von ihren Erfahrungen und Eindrücken. An den Hochschulen sind sie Ansprechpersonen für alle Interessierten und stellen auf Infoveranstaltungen und Messen unser FSA-Programm vor.
Infoveranstaltungen
Im direkten Austausch mit unseren Campusbotschafterinnen und Campusbotschaftern: In den Infoveranstaltungen beantworten sie Fragen, berichten von ihren eigenen Erfahrungen und geben praktische Tipps.
Kommt vorbei oder schaltet euch bei Onlineveranstaltungen dazu und nutzt die Gelegenheit für einen direkten Austausch!
Aktuelle Termine
- 14. - 15. November:
Deutsch-französische Hochschulmesse in Straßburg (Stand D23) - 17. November, 17 Uhr, mit Camilla und Stephanie:
Online via WebEx (Link folgt) - 18. November, 15 bis 17 Uhr, mit Marie:
Universität des Saarlandes
Infoveranstaltung Auslandsaufenthalt Romanistik
Innovation Center im Raum 3.05.1 - 29. November, 10 Uhr, mit Leandra:
Online via Zoom (Anmeldung per Mail) - 2. Dezember, 18 Uhr, mit Lili:
Heidelberg School of Education, Gebäude 4330
Beratung
Sie möchten sich für das Fremdsprachenassistenzprogramm bewerben? Wir beraten Sie gerne.
Nadia Lange
Telefon: +49 228 501-322
E-Mail: fsa-australien(at)kmk.org
Sie erreichen mich Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 14:00 Uhr
und Mittwoch von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anke Klemm
Telefon: +49 228 501-227
E-Mail: fsa-belgien(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Anke Klemm
Telefon: +49 228 501-227
E-Mail: fsa-frankreich(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Nadia Lange
Telefon: +49 228 501-322
E-Mail: fsa-italien(at)kmk.org
Sie erreichen mich Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 14:00 Uhr
und Mittwoch von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Carmen Koglin
Telefon: +49 228 501-369
E-Mail: fsa-kanada-anglo(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Carmen Koglin
Telefon: +49 228 501-369
E-Mail: fsa-kanada-franko(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Nadia Lange
Telefon: +49 228 501-322
E-Mail: fsa-neuseeland(at)kmk.org
Sie erreichen mich Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 14:00 Uhr
und Mittwoch von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Carmen Koglin
Telefon: +49 228 501-369
E-Mail: fsa-norwegen(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Dienstag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Eva Barth
Telefon +49 228 501-223
E-Mail: fsa-irland(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Anke Klemm
Telefon: +49 228 501-227
E-Mail: fsa-schweiz(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dr. Ingrid Petersdorf
Telefon +49 228 501-104
E-Mail: fsa-spanien(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Mechthild Drzisga
Telefon +49 228 501-371
E-Mail: fsa-taiwan(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Britta Hicks
Telefon: +49 228 501-240
E-Mail: fsa-usa(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mechthild Drzisga
Telefon +49 228 501-371
E-Mail: fsa-uk(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Mechthild Drzisga
Telefon +49 228 501-371
E-Mail: fsa-vr-china(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
