Infos im Überblick
- Während des Auslandspraktikums erweitern und vertiefen Studierende ihre Fremdsprachenkenntnisse, lernen die Kultur des Gastlandes kennen und gewinnen Einblick in die dortigen Unterrichtsmethoden.
- Mit dem Programm bietet sich angehenden Fremdsprachenlehrkräften die Chance, ihre Ausbildung praxisnah zu vertiefen – und zwar im Land der Sprache, die sie zukünftig unterrichten möchten.
- Die Fremdsprachenassistenzkräfte fördern die sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler im Gastland und beleben als Muttersprachler/-innen den Unterricht.
Das Programm wirkt unmittelbar im Unterricht, weil sich die angehenden Lehrkräfte ausprobieren können. Zugleich hat es eine langfristige Komponente: Die Praxiserfahrung bereitet auf die spätere Lehrtätigkeit vor. Von den Kenntnissen profitieren die Assistenzkräfte und ihre späteren Schülerinnen und Schüler oft noch viele Jahre im Unterricht in ihrem Heimatland. Lehrkräfte, die solche Auslandserfahrungen haben, können diese an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben und sie ihrerseits auf die in Studium, Ausbildung und Beruf erwünschte internationale Mobilität vorbereiten.
Das Programm zum Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften beruht auf bilateralen Abkommen mit derzeit 13 Staaten weltweit. Der Austausch mit Australien, Belgien, China, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada (anglophon und frankophon), Neuseeland, der Schweiz, Spanien und den USA ist bilateral; nach Norwegen entsendet der PAD Studierende als FSA aus Deutschland.
Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der fremdsprachlichen Fächer Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Für einige Zielländer können sich auch Lehramtsstudierende anderer Fächerverbindungen mit entsprechenden Sprachkenntnissen bewerben.
Das aufnehmende Land unterstützt Ihren Einsatz als Assistenzkraft mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten einer Person abdeckt.
In unserer Infobroschüre Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten finden Sie Details zu den einzelnen Zielstaaten und Hinweise darauf, welche Kosten gegebenenfalls von den FSA selbst zu tragen sind.
Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten (FSA) werden an ihren Gasteinrichtungen in der Regel im Sekundarbereich eingesetzt. Sie assistieren circa 12 Stunden wöchentlich im Unterricht ihrer Muttersprache. So tragen sie zu einem lebendigen und motivierenden Unterricht bei. Die FSA können bestimmte Unterrichtsabschnitte auch selbständig übernehmen. Die Fachlehrkräfte vor Ort behalten jedoch die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse.
Die Aufgaben der FSA sind vielseitig:
- Sie führen Übungen zur Sprache und Landeskunde durch.
- Sie proben mit den Schülerinnen und Schülern Rollenspiele oder mündliche Prüfungssituationen.
- Sie üben Konversation in Kleingruppen.
- Sie stellen Übungs- und Anschauungsmaterial zusammen.
Darüber hinaus sind extracurriculare Aktivitäten möglich, z.B. Theater-AG, Lesezirkel, Sprechstunde, Deutsch-Club.
Kurz: die Tätigkeit als Fremdsprachenassistenzkraft bietet eine praxisnahe Vorbereitung auf den künftigen Beruf als Lehrkraft.
Unsere Förderer
Das Programm wird finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes und der Bundesländer.
Bewerbung
Die Dokumente für Ihre Bewerbung finden Sie während der Bewerbungsphase in der Infobox rechts.
Die Zeitleiste zeigt Ihnen den Ablauf des Bewerbungsverfahrens.
Juli
Bewerbungsunterlagen werden auf der Website des PAD veröffentlicht.
Januar bis März
Bewerbungsgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern durch die Kultusbehörden der Länder. Die Kultusbehörden informieren den PAD über die Ergebnisse der Bewerbungsgespräche (es erfolgt kein Zwischenbescheid!).
Februar bis April
Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den PAD.
April bis Mai
Auswahlverfahren in Absprache mit ausländischen Kooperationspartnern, unter anderem im Rahmen bilateraler Verteilungssitzungen.
Mai bis Juni
Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom PAD Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens:
- Ende April: Kanada (anglophon)
- Anfang Mai: Frankreich, Norwegen
- Mitte Mai: Republik Irland
- Ende Mai: Belgien, Kanada (frankophon), Schweiz, Vereinigtes Königreich
- Anfang Juni: Spanien
- Ende Juni: Italien
- September: Australien, Neuseeland
Juni bis September
Zusendung der definitiven Schulzuweisung durch die ausländischen Behörden
Nächste Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für das Austauschjahr 2024/25 ist abgelaufen.
Voraussischtlich ab Juli 2024 können Sie sich für das Austauschjahr 2025/26 bewerben. Informationen gibt es auf dieser Seite.
Mehr erfahren
Alle Informationen über das Programm enthält unsere Infobroschüre (Stand: Oktober 2023).
Vernetzung und Erfahrungsaustausch auf Facebook und Instagram
Beratung vor Ort an deiner Uni?
Unsere Campusbotschafterinnen und Campusbotschafter sind ehemalige Fremdsprachenassistenzkräfte, die uns nun an ihren Universitäten und Hochschulen dabei unterstützen, das Programm den Studierenden vorzustellen.
Sie waren selbst im Ausland als FSA tätig und berichten aus erster Hand von ihren Erfahrungen und Eindrücken. An den Hochschulen sind sie Ansprechpersonen für alle Interessierten und stellen auf Infoveranstaltungen und Messen unser FSA-Programm vor.
Beratung
Sie möchten sich für das Fremdsprachenassistenzprogramm bewerben? Wir beraten Sie gerne.
Nadia Lange
Telefon: +49 228 501-322
E-Mail: nadia.lange(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
und Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Anke Klemm
Telefon: +49 228 501-227
E-Mail: anke.klemm(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 14:45 Uhr
Eva Barth
Telefon +49 228 501-223
E-Mail: eva.barth(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Carmen Koglin
Telefon: +49 228 501-369
E-Mail: carmen.koglin(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mechthild Drzisga
Telefon +49 228 501-371
E-Mail: mechthild.drzisga(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Donnterstag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.