Das Thusnelda-Gymnasium in Köln hat seit 2022 eine PASCH-Partnerschule in Namibia. Nach dem ersten Treffen in Swakopmund kam die Gruppe aus Namibia zum Gegenbesuch und die Jugendlichen besuchten gemeinsam das Schokoladenmuseum. Ihre Projektarbeit zu den „Sustainable Development Goals“ zeigt, wie Globales Lernen beim internationalen Schulaustausch funktioniert.
Infos im Überblick
- Interesse und Neugierde für Deutschland wecken, junge Menschen zum Deutschlernen motivieren und ein weltweites Netzwerk von Schulen schaffen – das sind die Ziele der PASCH-Initiative, zu denen die PASCH-Schulpartnerschaften einen Beitrag leisten.
- In einem themenorientierten Austausch lernen die Jugendlichen, sich in einem neuen Umfeld zu bewegen und lösungsorientiert zu handeln. Dabei sammeln sie Erfahrungen im Umgang mit anderen Perspektiven und können interkulturelle Barrieren gemeinsam überwinden.
- Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Schulunterricht des Gastlandes und am Alltag der Gastfamilien teil. Dadurch stärken sie ihre sozialen und sprachlichen Kompetenzen.
- Begegnungen, die in Deutschland stattfinden, fördern insbesondere die Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache und Kultur. Diese Erfahrung trägt dazu bei, an Schulen im Ausland Deutsch als Fremdsprache (DaF) auszubauen und zu stärken.
Am Programm können allgemeinbildende und berufsbildende Schulen aus Deutschland und dem Ausland teilnehmen. Im Ausland werden vorrangig Schulen berücksichtigt, an denen Deutsch unterrichtet wird oder/und die zum Netzwerk der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) gehören.
2026 fördert der PAD Schulpartnerschaften mit folgenden Staaten in Afrika, Asien, Süd- und Mittelamerika sowie Ost-, Südost- und Mittelosteuropa:
- Afrika: alle Staaten
- Westasien: Armenien, Georgien, Palästinensische Gebiete
- Zentralasien: Kasachstan, Usbekistan
- Südasien: Indien
- Ostasien: Volksrepublik China, Taiwan, Japan, Mongolei, Südkorea
- Südostasien: Indonesien, Singapur, Thailand, Vietnam
- Osteuropa: Ukraine, Moldau
- Südosteuropa: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro
- Mittelosteuropa: Tschechische Republik, Ungarn
- Mittelamerika: Costa Rica, Kuba, Mexiko, Nicaragua
- Südamerika: alle Staaten
Vorhandene Fördermittel vorausgesetzt und nach Rücksprache mit dem PAD, werden in begrenztem Umfang auch Begegnungen mit Schulen in Kanada und Australien gefördert. Falls Sie eine Partnerschule in einem hier nicht aufgeführten Staat haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt bezüglich eventueller Fördermöglichkeiten auf.
Bezuschusst werden themen- und ergebnisbezogene Begegnungen deutscher und ausländischer Schülergruppen.
Fahrtkosten von Schülergruppen oder Programmkosten
Schülerinnen und Schüler sowie Begleitlehrkräfte der Schule im Ausland oder der Schule in Deutschland können Zuschüsse zu den Fahrtkosten erhalten. Die nach Regionen gestaffelten Fördersätze finden sie im Merkblatt zu den PASCH-Schulpartnerschaften. Für die ausländischen Gruppen kann zusätzlich ein Versicherungskostenzuschuss und ein Programmkostenzuschuss in Höhe von max. 500 Euro für den Aufenthalt an der deutschen Partnerschule beantragt werden.
Förderkriterien
Maximal 18 Personen erhalten Zuschüsse. Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens sieben Tage (einschließlich An- und Abreise). Die Schülerinnen und Schüler wohnen in Gastfamilien. Der Aufenthalt ist ganzjährig während der Schulzeit möglich. Von einer deutschen Schule können zwei Anträge pro Partnerschaft (Besuch im Ausland und Besuch in Deutschland) gestellt werden.
Hinsichtlich der Qualität eines Antrags wird besonderer Wert gelegt auf:
- ein innovatives und eindeutiges Thema,
- die Einbindung der Partnerschule in die Programmplanung,
- eine themenorientierte Programmgestaltung, die den Austausch und das Kennenlernen von Werten und neuen Perspektiven ermöglicht,
- eine Auswahl von Aktivitäten, die eine Zusammenarbeit sowie einen Erfahrungsaustausch der Schülerinnen und Schüler fördert,
- themenorientierte Exkursionen und außerschulische Aktivitäten.
Erfahrungsberichte
Eine Partnerschule suchen und finden
Sie wollen an Ihrer Schule ein internationales Projekt oder einen internationalen Austausch durchführen, aber Sie haben noch keinen geeigneten Partner? Wir haben Ihnen einige Möglichkeiten zusammengestellt.
Antragstellung
Für das PASCH-Schulpartnerschaftsprogramm können ab dem 17. November 2025 Anträge für Schülerbegegnungen in 2026 gestellt werden. Antragstermin ist der 15. Februar 2026, außer für Begegnungen, die vor dem 1. März 2026 beginnen: Hier müssen die Anträge dem PAD zwei Wochen vor der Abreise vorliegen. Die Antragstellung erfolgt online.
Der Antrag besteht aus zwei Teilen: Dem Online-Formular und dem Anhang (Programm der Begegnung). Den Anhang zum Online-Antrag, das Merkblatt sowie die Formulare zur Abrechnung finden Sie im Dokumentencenter und rechts in der Infobox.
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November
Ausschreibung des Programms für das Folgejahr
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zwei Wochen vor Abreise
Antragsschluss für Begegnungen, die vor dem 1. März des Folgejahres beginnen
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15. Februar
Antragsschluss für Begegnungen, die zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2026 stattfinden
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Januar bis März
Begutachtung der eingegangenen Anträge
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Ab April
Versand von Bescheiden über Förderung und voraussichtliche Fördersumme
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Zwei Wochen vor Reiseantritt
Anweisung der genannten Fördersumme
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Zwei Wochen nach der Begegnung
Die geförderten Schulen reichen Berichtsdokumente und die Abrechnung zwei Wochen nach Beendigung der Begegnung ein.
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November
Ausschreibung des Programms für das Folgejahr
Schnellzugriff 2026
Alle Dokumente
Für die Praxis
PASCH-Netzwerk: Informieren Sie sich über das Netzwerk der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ und welche Angebote der Initiative Sie nutzen können.
Praktische Hinweise für Begegnungen: Die Checkliste enthält praktische Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Begegnungen. Sie soll Ihnen die Organisation erleichtern und die Zusammenarbeit mit Ihrer Partnerschule verbessern.
Checkliste zur Kostenplanung und Finanzierung: Internationale Schulpartnerschaften können in der Regel nur dann langfristig bestehen, wenn verschiedene Finanzierungsquellen genutzt werden. Die Checkliste bietet einen Überblick über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
PASCH-Plakette erhalten
Die PASCH-Initiative fördert bilaterale Partnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und Schulen weltweit. Jedes Jahr werden rund 3.000 Schülerinnen und Schüler in rund 180 Begegnungen durch die Initiative unterstützt. Partnerschaften mit PASCH-Schulen stellen für die Schülerinnen und Schüler in Deutschland ein ideales Lernfeld dar, um internationale Kompetenzen zu erwerben und zu erweitern. Da an allen PASCH-Schulen im Ausland Deutsch unterrichtet wird, fällt die Kommunikation der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler untereinander wie auch in den Gastfamilien leicht.
Wenn Partnerschaften mit PASCH-Schulen im Ausland über mehrere Jahre aktiv sind und die Schülerinnen und Schüler in gegenseitigen Besuchen zusammenarbeiten, erhält auch die deutsche Schule eine PASCH-Plakette, wird damit zu einer PASCH-Schule und als Teil des Netzwerks auf der Website der PASCH-Initiative vorgestellt: Schulporträts der PASCH-Schulen
Beratung
Gerne beraten wir Sie zur Beantragung und Durchführung von Begegnungen im Rahmen von Schulpartnerschaften der PASCH-Initiative.
Afrikanische Staaten (Ägypten, Benin, Côte d'Ivoire, Ghana, Kamerun, Kenia, Marokko, Mauritius, Namibia, Ruanda, Senegal, Südafrika, Tansania)
Anja van Kerkom
Telefon: +49 228 501-217
E-Mail: anja.vankerkom(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Staaten:
- Vorderasien (Armenien, Georgien, Palästinensische Gebiete)
- Zentralasien (Kasachstan, Usbekistan)
- Südasien (Indien)
Anja van Kerkom
Telefon: +49 228 501-217
E-Mail: anja.vankerkom(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Staaten: China, Taiwan, Japan, Mongolei, Südkorea
Simon Dirksen
Telefon: +49 228 501-216
E-Mail: simon.dirksen(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Staaten: Indonesien, Singapur, Thailand, Vietnam
Simon Dirksen
Telefon: +49 228 501-216
E-Mail: simon.dirksen(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Staaten: Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Kuba, Mexiko, Nicaragua
Anja van Kerkom
Telefon: +49 228 501-217
E-Mail: anja.vankerkom(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro
Anja van Kerkom
Telefon: +49 228 501-217
E-Mail: anja.vankerkom(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Staaten: Ukraine, Republik Moldau
Anja van Kerkom
Telefon: +49 228 501-217
E-Mail: anja.vankerkom(at)kmk.org
Sie erreichen mich von Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
